Die letzten beiden Jahre waren für die Stromeinkäufer von Unternehmen in Deutschland nicht einfach: Die bereits gestiegenen Kosten Ende 2021 ließen viele Einkäufer darauf hoffen, dass sie neue Verträge günstiger im nächsten Jahr einkaufen können.
Ein Kalkül, das nicht aufging. Der Preis für Gas stieg drastisch an und trieb die Strompreise in neue Höhen. Unternehmen, die zu diesem Zeitpunkt bereits eigene PV-Anlagen betrieben, konnten zumindest einen Teil ihres Stromverbrauchs durch den grünen und vor allem günstigen Strom decken. Für viele andere explodierten die Stromkosten.
1. Immer die richtige Wahl: Solarstrom selbst verbrauchen
Inzwischen hat sich der Strommarkt zwar wieder beruhigt, vor allem am Spotmarkt kann wieder Strom für unter 10 ct/kWh eingekauft werden. Doch vielen Unternehmen steckt der Strompreisschock noch in den Knochen. Sie wollen unabhängiger von den Schwankungen des Strommarktes werden, der von vielen externen Einflüssen ins Wanken gebracht wird.
Die beste Option: die Eigenversorgung mit PV-Strom. Denn der selbst erzeugte PV-Strom ist äußerst günstig; es entfallen sowohl die Netzentgelte, Abgaben und Umlagen als auch die Marge und Gebühren des Energieversorgers. Der Strom kann also zum „Selbstkostenpreis“ genutzt werden, der sich aus den Installationskosten verteilt über die Nutzungsdauer ergibt.
Gerade Hallendächer und großflächige Bürogebäude bieten sich besonders dafür an. Doch die Eigenversorgung hat zwei Haken: Zum einen muss sich der Standort dafür eignen; das Dach muss statisch für eine Solaranlage ausgelegt sein und sollte nicht ganztags beschattet sein.
Zum anderen kommt es regelmäßig vor, dass eine Photovoltaikanlage auf einer großen Dachfläche mehr Strom erzeugt als vor Ort verbraucht werden kann. Je nach Verbrauchsstruktur können in einigen Fällen nur 30 % oder sogar weniger des erzeugten Stromes selbst genutzt werden. Wie aber lassen sich die restlichen 70 % wirtschaftlich nutzen?
2. Solarstrom richtig verkaufen: Direktvermarktung, Mieterstrom oder PPA
Mehr als zwei Drittel des Stromes müssen also anderweitig genutzt oder verkauft werden. Dabei haben Unternehmen drei Optionen:
1. Einspeisung / Direktvermarktung
Eine Option, die immer besteht, ist die Netzeinspeisung. Dabei wird der nicht-verbrauchte Strom ins öffentliche Netz geleitet und entsprechend der im EEG festgelegten Fördersätze vergütet. Für kleine PV-Anlagen unterhalb von 100kWp geschieht dies kostenlos durch den Netzbetreiber. Größere Anlagen müssen sich einen Direktvermarkter suchen, der die Strommengen abnimmt und vergütet. Der Direktvermarkter erhebt dafür ein Dienstleistungsentgelt.
2. Verkauf innerhalb des Standortes / Mieterstrom
Befinden sich Dritte, zum Beispiel Untermieter, am Standort, kann der überschüssige Strom an diese verkauft werden. Dabei wird ein Stromliefervertrag – auch „on-site PPA“ genannt – mit den Mietern/Abnehmern abgeschlossen und sie erhalten den Strom zum vereinbarten Preis. Wie beim Eigenverbrauch fallen auch hierbei keine Netzentgelte und Abgaben an, da der Strom nicht über das öffentliche Netze geleitet wird.
3. Nutzung an anderen Standorten / Verkauf mittels off-site PPA
Unternehmen mit mehreren Standorten haben noch eine weitere Möglichkeit, die Wirtschaftlichkeit ihrer Solarstromproduktion zu maximieren: durch die Nutzung des überschüssigen PV-Stroms an weiteren Unternehmensstandorten. Bei dieser „standortübergreifenden Eigenversorgung“ beliefert die PV-Anlage einen oder mehrere weitere Standorte des Unternehmens mit dem überschüssigen Strom, ganz egal wo sich diese befinden.
Kurz erklärt: Das Power Purchase Agreement (PPA)
Sowohl der Stromverkauf an Dritte vor Ort (on-site) als auch die Lieferung über das öffentliche Netz (off-site) muss über einen Stromliefervertrag bzw. Power Purchase Agreement (PPA) geregelt werden. Ein PPA enthält unter anderem die Vereinbarungen über Menge und Preis des gelieferten Stroms, Laufzeitlänge und Kündigungsrecht. Da sich die PPAs in ihrer Ausgestaltung sehr stark voneinander unterscheiden können, werden sie oft unterschiedlich bezeichnet. Geläufiger als der Begriff on-site PPA ist zum Beispiel die Bezeichnung als „Mieterstrom“. Liefert ein Unternehmen seinen Solarstrom an einen anderen Standort oder einen Dritten über das öffentliche Netz, kann für diesen Stromvertrag der Begriff „Off-site Sleeved Corporate PPA“ genutzt werden. In dieser Bezeichnung stecken mehrere Konditionen:
Off-site PPA
Um ein off-site PPA handelt es sich immer dann, wenn der Strom über das öffentliche Netzt geliefert wird, also außerhalb der Kundenanlage oder des Standortes, an dem der Strom erzeugt wird.
Corporate PPA
Der Begriff „Corporate“ zeigt, dass der Strom direkt an einen Verbraucher, zum Beispiel den zweiten Standort, geliefert bzw. verkauft wird. Im Gegensatz dazu kann der Strom auch an einen Händler, etwa einen Energieversorger, verkauft werden, dann spricht man von einem „Utility PPA“.
Sleeved PPA
Das Sleeved PPA ist eine Unterform des off-site PPAs. Der Begriff „sleeved“ zeigt an, dass die Abwicklung der Stromlieferung über das öffentliche Netz von einem Energiedienstleister übernommen wird, der über die dazu nötigen Kompetenzen und Prozesse bzw. Infrastruktur verfügt.
3. Vorteile der standortübergreifenden Eigenversorgung
Die standortübergreifende Eigenversorgung bietet viele Vorteile für Unternehmen:
- Der Eigenversorgungsanteil des Solarstroms wird durch die standortübergreifende Nutzung maximiert.
- Für alle teilnehmenden Standorte sinken die Stromkosten. Im Gegensatz zum direkten Verbrauch vor Ort müssen zwar auch die Netzentgelte und Abgaben für die Nutzung des öffentlichen Netzes bezahlt werden. Der Arbeitspreis, also der Preis, für den der Strom erzeugt wird, liegt für Solaranlagen aber typischerweise unterhalb von 10 ct/kWh und kann in dieser Höhe an andere Standorte weitergegeben werden.
- Die Preise für den Solarstrom sind stabil und planbar. Ist die Solaranlage installiert, bleibt der Arbeitspreis über Jahrzehnte auf demselben Niveau, unabhängig von geopolitischen Geschehnissen und Schwankungen am Strommarkt.
- Alle teilnehmenden Standorte erhalten klimafreundlichen Strom aus erneuerbaren Energien. Dadurch sinkt der CO₂-Fußabdruck des gesamten Unternehmens.
- Die belieferten Standorte erhalten Herkunftsnachweise für den Solarstrom. So kann der eigene positive Beitrag zum Klimaschutz auch in der Außendarstellung genutzt werden.
4. Standortübergreifende Eigenversorgung – so funktioniert’s
Wie genau funktioniert die standortübergreifende Eigenversorgung? Angenommen, ein Unternehmen hat seinen Hauptsitz im Süden Deutschlands. Der sonnige Standort und die großen Hallendächer eignen sich bestens für eine Solaranlage. Im Schnitt verbrauchen die Mitarbeiter und Maschinen vor Ort 30 % des erzeugten Stromes. 200 km weiter nördlich gibt es einen weiteren Unternehmensstandort. An diesen möchte der Hauptsitz den überschüssigen Solarstrom liefern.
Da durch die Nutzung des öffentlichen Netzes energierechtliche Pflichten entstehen, engagiert das Unternehmen einen Energiedienstleister, etwa node.energy, der diese Aufgaben übernimmt. Dazu gehören unter anderem das Management eines Bilanzkreises, die Prognose und Anmeldung der Strommengen beim Übertragungsnetzbetreiber und gegebenenfalls der Verkauf der Solarstrommengen, die von keinem der Standorte verbraucht werden können.
Die zwei Teilnehmer, der Hauptstandort als Stromerzeuger und der zweite Standort als Abnehmer schließen ein PPA ab und beauftragen den Dienstleister mit der Abwicklung des Vertrages (je nach Unternehmensstrukturen kann auf einen formalen Vertrag sogar verzichtet werden). Damit wird der Strom, der am Hauptstandort erzeugt, aber nicht verbraucht wird, an den Standort im Norden geliefert. Dieser bezahlt den mit dem Hauptstandort vereinbarten Arbeitspreis. Zuzüglich werden die regulären Netzentgelte fällig, da der Strom durch das öffentliche Netz geleitet wird.
Ergänzend liefert ein Energieversorger (EVU) den benötigten Reststrom in Zeiten, in denen nicht ausreichend Solarstrom vorhanden ist. Der EVU nimmt die PPA-Mengen in seinen Bilanzkreis auf, beliefert damit den Abnehmer und versorgt diesen mit den erforderlichen Reststrommengen.
Dabei ist die Mitarbeit des Energieversorgers ausschlaggebend. Allerdings ist ein PPA für den EVU ein Nachteil, da sich die Stromabnahme des Verbrauchers um die PPA-Mengen reduziert. Gerade wenn EVUs die voraussichtlich benötigten Strommengen für den Verbraucher bereits zu höheren Marktpreisen, beschafft haben, kann dies dazu führen, dass sie die Unterstützung bei einem PPA verweigern oder zusätzliche, unter Umständen hohe, Abschläge für die Aufnahme der PPA-Mengen in ihrem Bilanzkreis verlangen.
Plant ein Unternehmen, sich und andere Standorte über eigene Solaranlagen zu versorgen oder Strom direkt von Solar- und Windanlagenbetreibern einzukaufen, sollte dies frühzeitig gegenüber dem zuständigen EVU kommuniziert werden. In bereits laufenden Verhandlungen oder in den Verhandlungen neuer Lieferverträge können außerdem sogenannte Beistellklauseln dafür sorgen, dass später keine zusätzlichen Kosten für die Integration von PPA-Strommengen anfallen.
Da am zweiten Standort nur der gesamte Verbrauch gemessen wird, muss der Energieversorger außerdem in der Lage sein, den weitergeleiteten Solarstrom vom gesamten Verbrauch abzuziehen. Auch bei diesem Thema kann die Unterstützung eines Dienstleisters nützlich sein.
5. PPA-as-a-Service von node.energy
Mit PPA-as-a-Service bietet node.energy ein Rundum-Sorglos-Paket für alle Unternehmen an, die ihre Standorte mit dem Strom aus eigenen Solaranlagen versorgen möchten. node.energy übernimmt alle Aufgaben, die nötig sind, damit der selbst erzeugte Solarstrom optimal auf die Standorte verteilt wird. So bleibt für Sie nur eine Aufgabe übrig, um Ihre Standorte mit grünem und günstigem Strom aus den eigenen Solaranlagen zu versorgen: noch heute einen Termin mit uns vereinbaren!
node.energy GmbH
Carl-von-Noorden Platz 5
60596 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (69) 9999939-80
Telefax: +49 (69) 9999939-81
http://www.node.energy
Senior Marketing Managerin
Telefon: +49 (160) 40717-31
E-Mail: presse@node.energy