Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat am 17. Oktober 2024 im Rahmen der BayVFP-Förderlinie "Digitalisierung" vier neue Förderaufrufe zu den Themen „Künstliche Intelligenz – Data Science“, „Kommunikationsnetze der Zukunft“ und „IT-Sicherheit“ bekanntgegeben und zur Einreichung aufgerufen.

Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsausgaben im Rahmen von vorwettbewerblichen, industriegeführten Verbundprojekten. Es werden nur Vorhaben gefördert, die wesentliche Innovationen beinhalten. Die beteiligten Unternehmen müssen in der Lage sein, die Ergebnisse des Vorhabens wirtschaftlich zu verwerten und einen entsprechenden Verwertungsplan vorlegen.

Das Projektkonsortium muss aus mindestens zwei Partnern bestehen, darunter mindestens ein Unternehmen. Die Förderbekanntmachungen richten sich an Unternehmen aller Branchen. Die Beteiligung von Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist möglich. Es werden nur Arbeiten gefördert, die in Bayern durchgeführt werden. KMU sind besonders aufgefordert, Projektskizzen einzureichen. Die angestrebte Projektlaufzeit erstreckt sich maximal bis Ende 2028.

Projektskizzen können bis zum Stichtag Do. 27.02.2025, 14:00 Uhr eingereicht werden.

Die Steinbeis Technologie- und Innovationsberatung GmbH hat nachfolgend Auszüge aus den Bekanntmachungstexten sowie Hinweise zur Antragstellung zusammengefasst:

1. Künstliche Intelligenz – Data Science

Es werden ausschließlich Vorhaben gefördert, die wesentliche Innovationen auf dem Gebiet Künstliche Intelligenz – Data Science beinhalten. Dabei sollen insbesondere die Themenbereiche Daten- bzw. Wissensmanagement, Mensch-Maschine-Kommunikation, technische IT-Dienstleistungen, Datennetze für intelligente Infrastrukturen sowie Echtzeitsysteme und eingebettete Systeme – 2 – des Förderbereichs Informations- und Kommunikationstechnik in der Förderlinie Digitalisierung adressiert werden.

Im Rahmen dieses Aufrufes sollen Projekte aus den Technologiefeldern Künstliche Intelligenz (KI) und Data Science unterschiedlichster Anwendungsdomänen, gerne auch domänenübergreifend (cross-industry), gefördert werden, die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten insbesondere in einem oder mehreren der folgenden, bevorzugten Schwerpunktthemen beinhalten:

  • Industrie- und branchenorientierte KI:
    • KI-gestützte Entwicklung und Optimierung von 3D-Geometrien, z. B. auf Basis von CAD-Daten,
    • Entwicklung von KI-Algorithmen zur Erkennung von Mustern, Trends und Strukturen in Zeitreihen, wie z. B. Sensordaten,
    • Einsatz von Wahrnehmungssystemen/Perception zur Erfassung und Verarbeitung von Umwelt-, Bewegungs- und Zustandsdaten,
    • Einsatz von multimodaler KI zur Kombination und Verarbeitung unterschiedlicher Daten, darunter z. B. Text-, Bild-, Audio- oder Videodaten,
    • Einsatz vortrainierter Modelle und Spezialisierung dieser Modelle auf die adressierte Industrie/Branche,
    • Einsatz und Weiterentwicklung quelloffener KI-Frameworks zur Ausarbeitung vertikaler, industrie- und domänenspezifischer KI-Modelle,
    • Einsatz und Entwicklung von KI-Werkzeugen insbesondere für KMU.
  • Zusammenarbeit von KI und Mensch:
    • Interaktion zwischen Mensch und KI-gesteuerten Robotern/Systemen, auch auf der physischen Ebene,
    • Aktive Einbindung des Menschen in KI-Algorithmen (Human-in-the-Loop).
  • Generative KI:
    • Entwicklung innovativer Lernalgorithmen auf Basis sukzessiver Generierung neuer Daten,
    • Einsatz von Methoden der Large Language Model Operations (LLMOps),
    • Einsatz von multimodalen und unkonventionellen Foundation Models, z. B. auf geometrischen Daten, Zeitreihen oder Audiodaten.
  • Querschnittlich zu den oben genannten Themen wird weiterhin Handlungsbedarf hinsichtlich Methoden und Prozessen gesehen, beispielsweise durch:
    • Entwicklung und Einsatz von Techniken des maschinellen Lernens, wie z. B. Reinforcement Learning, DeepML, Transfer Learning, Federated
    • Learning, automatisiertes Erzeugen neuer Label (active learning),
    • Entwicklung von KI, z. B. unter der Verwendung von Foundation Models oder hybrider/physikinformierter KI,
    • Einsatz von Methoden der Machine Learning Operations (MLOps),
    • Erzeugung und Verwendung künstlich mit Algorithmen erzeugter Daten, z. B. für den Test von Modellen, Anlagen oder Systemen, auch in Kombination mit Realdaten (Datenaugmentierung),
    • Berücksichtigung der Unschärfe bzw. Verzerrung (Bias) von Daten sowie eines Modellverfalls (concept/data drift, domain shift),
    • Einsatz von Methoden der erklärbaren KI (XAI), z. B. zur Sicherstellung der
    • Nachvollziehbarkeit und Transparenz von Modellen, Methoden, Algorithmen und deren Entscheidungen,
    • Ansätze zur Einhaltung von Sicherheits- und Performanzgarantien sowie Berücksichtigung einer späteren Auditierbarkeit,
    • Entwicklungen von datenzentrierter KI und Fokus auf Dateneffizienz, z. B. Datennutzung trotz Sicherheits-, Vertraulichkeits- und Privatheitsvorgaben, Umgang mit schlechter Datenqualität, Mangel an Annotationen,
    • Modularisierung und Miniaturisierung von KI-Modellen.

 

2. IT-Sicherheit

Im Fokus der Bekanntmachung stehen hierbei unter anderem auch Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen zur Nutzbarmachung und Stärkung der Anwendbarkeit von Dienstleistungen und Produkten. Förderfähig ist ebenso die Erforschung, die Entwicklung sowie die demonstratorische Umsetzung und Validierung eines vorwettbewerblichen Hardwareund/oder Software-Demonstrators. Insbesondere werden Handlungsbedarfe in den folgenden Themenfeldern gesehen:

1. Sicherheit mit und durch KI Entwicklung oder Verbesserung handhabbarer Werkzeuge und Verfahren

  • zur KI-basierten Unterstützung der IT-Sicherheit,
  • zur Erkennung von Angriffen und zur Erhöhung der Resilienz gegenüber Angriffen,
  • zur Unterstützung von insbesondere KMU bei der Nutzung von KI-Lösungen im eigenen Unternehmen,
  • zur (KI-basierten) Unterstützung des Risiko- und Schwachstellenmanagements.

2. Digitale Souveränität

  • Entwicklung von Ansätzen, die die Entwicklung sicherer Software unterstützen, z. B. durch die Identifikation der Abhängigkeiten von Softwarebibliotheken,
  • Entwicklung handhabbarer Werkzeuge, die insbesondere KMU unterstützen

3. Maßnahmen zur Umsetzung regulatorischer Anforderungen

3. Kommunikationsnetze der Zukunft

Im Rahmen dieses Aufrufes sollen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten mit Zielsetzung der innovativen Weiterentwicklung von Kommunikationsnetzen (z. B. drahtlose/drahtgebundene und konvergente Netze) und Endgeräten in Zusammenhang mit dem infrastrukturellen Aufbau, dem Betrieb, der Automatisierung und der Migration von Netzen sowie der Anwendung in den unterschiedlichsten Domänen gefördert werden. Eingereicht werden können insbesondere:

  • Projekte zu technologischen und architekturellen Bausteinen (und deren Digital Twins) von künftigen Netzen (u. a. 5G/6G, Glasfasernetze, Quantennetze, Passive Optical Networks, nicht-terrestrische Netze (z. B. Satelliten/Drohnen), spezialisierte Netze wie zum Beispiel Industrial Networks, Low Power Wide Area Networks mit Aspekten für Hardund Software sowie im Zusammenspiel von Endgeräten / Netzen / Clouds für Kommunikation und Sensing mit KI/ML/GenKI als Querschnittstechnologie), deren Verwertung eine breite Hebelwirkung (z. B. durch Disseminations- und Standardisierungsaktivitäten)
    ermöglichen kann,
  • Projekte zur Entwicklung und Demonstration neuer Anwendungen, auch unter Nutzung neuartiger API-Frameworks, und begleitend dazu passender neuer Geschäftsmodelle und Wertschöpfungsketten (zum Beispiel Internet of Value), die in besonderer Weise die technologischen Fähigkeiten von künftigen Kommunikationsnetzen nutzen, beispielsweise aus den Bereichen Industrie, Robotik, Automotive und V2X, Landwirtschaft, Transport/ Logistik/ Lieferketten, Einzelhandel, Gesundheit, Smart City und Public Safety,
  • Projekte zur Weiterentwicklung und Erprobung von Anwendungen unter Nutzung kommerzieller oder experimenteller Netze in Bayern,
  • Projekte, die im Zusammenhang mit übergeordneten Zielsetzungen von gesellschaftlicher Relevanz sind und Querschnittsthemen künftiger Kommunikationsnetze wie Nachhaltigkeit (Energieeffizienz/Zirkularität), digitale Teilhabe und Inklusion, IT-Sicherheit, funktionale Sicherheit, Vertrauen (Schutz der Privatsphäre, Erklärbarkeit), Resilienz von Diensten und Netzstrukturen etc. beinhalten.

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Die Steinbeis Technologie- und Innovationsberatung GmbH prüft vorab kostenlos die Förderfähigkeit als auch alternative Fördermöglichkeiten Ihres FuE-Vorhabens und steht Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Über die Steinbeis Technologie- & Innovationsberatung GmbH

Die Steinbeis Technologie- & Innovationsberatung GmbH (STI) ist führend in der Antragsberatung für Fördermittel im Bereich der Forschung und Entwicklung. Die Schwerpunkte liegen in der Beantragung komplexen Innovationsvorhaben mit bis zu 10 Verbundpartnern. Mit Einführung der steuerlichen Forschungszulage im Jahr 2020 baute die STI dieses neuartige Instrument als weiteres Geschäftsfeld aus. Die STI ist Teil des Steinbeis Verbundes mit Sitz in Stuttgart. Der Steinbeis Verbund erzielt mit über 2000 Mitarbeitenden einen Gruppenumsatz von über 170 Mio. € und gilt als weltweit führend im unternehmerischen Technologietransfer.

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