So führte das Heraufsetzen des Mindestalters für den Kauf von E-Zigaretten auf 18 Jahre in den USA zu einem Rückgang des Konsums bei Jugendlichen. Der gelegentliche Konsum hat zwischen 15 bis 20 Prozent und der regelmäßige Konsum zwischen 20 bis 40 Prozent abgenommen. Diese Ergebnisse können aufgrund der ähnlichen Gesellschaftsstruktur und eines vergleichbaren Jugendschutzes auch auf Deutschland übertragen werden. „Die Ergebnisse zeigen eindeutig: Jugendschutz wirkt! Da sich im Studienzeitraum nur die Gesetze zum Erwerb von E-Zigaretten, aber nicht für herkömmliche Tabakprodukte änderten, erklären sich die Unterschiede rein anhand des Zugangs zu E-Zigaretten“, erklärt Prof. Dr. Nicolas Ziebarth, Leiter des ZEW-Forschungsbereichs „Arbeitsmärkte und Sozialversicherungen“ und Ko-Autor der Studie.
Späterer Konsumbeginn durch höheres Mindestalter
In den USA gab es bis zum Inkrafttreten eines einheitlichen Bundesgesetzes im Jahr 2016 unterschiedliche Regelungen für den Erwerb von E-Zigaretten. Grundlage der Studie sind national repräsentative Daten des Nationalen Instituts für Drogenmissbrauch zu Oberstufenschüler/innen der 12. Klassen aus der Längsschnittstudie Monitoring the Future (MTF), in der von 2014 bis 2017 über 22.000 Konsumenten/-innen von E-Zigaretten innerhalb von acht Monaten nach ihrem 18. Geburtstag zu ihrem Verbrauch befragt wurden. In Bundesstaaten, in denen der legale Erwerb erst ab 18 Jahren möglich war, unterscheiden sich die Werte deutlich von den Bundesstaaten, in denen es keine Regelung gab.
Die Untersuchung zeigt somit, dass in den Bundesstaaten ohne Altersbeschränkung deutlich mehr Jugendliche vor ihrem 18. Geburtstag mit dem Konsum von E-Zigaretten begannen, während in Bundesstaaten mit Altersbeschränkung wiederum viele erst nach dem 18. Geburtstag mit dem Dampfen anfangen. Das verdeutlicht, wie effizient der Jugendschutz die Altersgruppe der Unter-18-Jährigen vor dem E-Zigarettenkonsum geschützt hat.
Das ZEW in Mannheim forscht im Bereich der angewandten und politikorientierten Wirtschaftswissenschaften und stellt der nationalen und internationalen Forschung bedeutende Datensätze zur Verfügung. Das Institut unterstützt durch fundierte Beratung Politik, Unternehmen und Verwaltung auf nationaler und europäischer Ebene bei der Bewältigung wirtschaftspolitischer Herausforderungen. Zentrale Forschungsfrage des ZEW ist, wie Märkte und Institutionen gestaltet sein müssen, um eine nachhaltige und effiziente wirtschaftliche Entwicklung der wissensbasierten europäischen Volkswirtschaften zu ermöglichen. Das ZEW wurde 1991 gegründet. Es ist Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft. Derzeit arbeiten am ZEW Mannheim rund 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, von denen zwei Drittel wissenschaftlich tätig sind.
Forschungsfelder des ZEW
Altersvorsorge und nachhaltige Finanzmärkte; Arbeitsmärkte und Sozialversicherungen; Digitale Ökonomie; Gesundheitsmärkte und Gesundheitspolitik; Innovationsökonomik und Unternehmensdynamik; Marktdesign; Umwelt- und Klimaökonomik; Ungleichheit und Verteilungspolitik; Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft.
ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH Mannheim
L 7
68161 Mannheim
Telefon: +49 (621) 1235-01
Telefax: +49 (621) 1235-222
http://www.zew.de
Pressereferent
Telefon: +49 (621) 1235-133
E-Mail: Bastian.Thuene@zew.de
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (621) 1235-322
Fax: +49 (621) 1235-222
E-Mail: yvonne.braeutigam@zew.de