Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben die EEG-Umlage für das Jahr 2019 veröffentlicht. Sie beträgt 6,405 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) und ist damit 5,7 Prozent niedriger als im Vorjahr, hier hatte die Umlage die Höhe von 6,792 Cent pro Kilowattstunde.

Die ÜNB erheben die Umlage nach den gesetzlichen Vorgaben des EEG aufgrund der Prognose der für 2019 zu erwartenden Einspeisung aus regenerativen Stromerzeugungsanlagen sowie des prognostizierten Stromverbrauchs. Für 2019 ergeben die Berechnungen einen Umlagebetrag von 22,59 Milliarden Euro.

Im Vergleich zum Vorjahr wird eine weitere Zunahme von Strom aus regenerativen Anlagen um ca. 13 TWh auf etwa 217 TWh prognostiziert.

„Dass die EEG-Umlage sinken wird, ist ein Schritt in die richtige Richtung“, sagt Martin Sabel, Geschäftsführer des BWP. „Jedoch wird der Strompreis von vielen staatlich indizierten Bestandteilen, Umlagen und Entgelten in die Höhe getrieben. Sie machen inzwischen etwa 75 Prozent des Wärmepumpenstrompreises aus. Die sinkende EEG-Umlage wird voraussichtlich durch die steigende Offshore-Netzumlage überkompensiert. Das derzeitige Finanzierungsmodell der Energiewende, das alle Kosten per Umlage auf den Stromverbraucher abwälzt, stößt offensichtlich an seine Grenzen.“

Grundlegende Maßnahmen sind dringend erforderlich, will man, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, das Klimaziel für 2030 „auf jeden Fall“ erreichen. 

„Deshalb fordern wir erstens, die besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Industriebetriebe zukünftig über den Bundeshaushalt zu finanzieren und zweitens, die Stromsteuer abzuschaffen“, so Sabel.

Das BWP/BDH-Positionspapier zu Sektorkopplung und Strompreis und finden Sie hier.

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