Das Gericht hat dem Antrag stattgegeben und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Mit dem ESUG, dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, hat der Gesetzgeber seit 2012 hierzu die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen. Sie sollen Unternehmen eine wettbewerbliche Auszeit ermöglichen, um sich wieder marktgerecht aufzustellen.
Das Besondere des Eigenverwaltungsverfahrens ist, dass der bisherige Geschäftsführer weiterhin im Amt bleibt und die Sanierung selbstständig durchführen kann. Dabei wird er durch die Sanierungsexperten des Beratungsunternehmens Buchalik Brömmekamp begleitet. Tim Langstädtler ergänzt die Unternehmensleitung als Sanierungsgeschäftsführer. Weiterhin übernimmt ein vorläufiger Sachwalter eine Aufsichtsfunktion. Er hat die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage des Schuldners zu prüfen. Das Amtsgericht hat Dr. Sven-Holger Undritz von der Kanzlei White & Case zum vorläufigen Sachwalter bestellt.
„Die Produktion, der Vertrieb sowie unsere Handelsplattformen bleiben während des Verfahrens weiterhin uneingeschränkt geöffnet. Die Anordnung der Eigenverwaltung hat keinerlei Auswirkungen auf den laufenden Geschäftsbetrieb. Es ist sichergestellt, dass alle Aufträge weiter ausgeführt und auch neue Aufträge angenommen werden können“, so Daniel Middendorf. Die Tetenal Europe GmbH entwickelt, produziert und vertreibt hochwertige chemische Spezialprodukte für die professionelle Fotobilderzeugung (Imaging), die Wasseraufbereitung (Aquaristik), den Agrar- und Biogasbereich (Mikronährstofflösungen) sowie Kosmetik. Weiterhin verkauft das Norderstedter Traditionsunternehmen Geräte und Verbrauchsmaterialien ausgewählter Markenhersteller im Bereich Druck und Fotobilderzeugung. Am Produktionsstandort in Norderstedt sind rund 120 Mitarbeiter beschäftigt. Die Tochtergesellschaften in Großbritannien, Frankreich und Polen sind von dem Eigenverwaltungsverfahren nicht betroffen.
Die Mitarbeiter wurden bereits in einer Mitarbeiterversammlung über das Verfahren informiert. Die Löhne und Gehälter sind in den nächsten drei Monaten über das Insolvenzgeld gesichert, danach übernimmt das Unternehmen wieder die Zahlungen.
In dem Verfahren wird das Unternehmen von der Kanzlei und Unternehmensberatung Buchalik Brömmekamp aus Düsseldorf begleitet, die mit der Geschäftsführung ein Zukunftskonzept entwickelt. Dem Zukunftskonzept, das die Fortführung von Tetenal und die Entschuldung aufzeigt, müssen später die Gläubiger zustimmen. „Tetenal ist im operativen Bereich in fast allen Geschäftsbereichen kerngesund. Nicht gesunde Bereiche werden wir nachhaltig restrukturieren. Die Eigenverwaltung ist der richtige Weg, um die Sanierung im Interesse aller Beteiligten umzusetzen. Im Verfahren müssen wir nun die grundsätzlichen Strukturen schaffen, um das Unternehmen so aufzustellen, dass es mittel- bis langfristig eine gute Chance hat und an die gesunkenen Umsätze angepasst ist“, erklärt Langstädtler. Der Sanierungsexperte hat erst kürzlich die Höltl Retail Solutions (Bad Hersfeld) durch ein Eigenverwaltungsverfahren erfolgreich begleitet.
Als Beratungsgesellschaft für Restrukturierung und Sanierung ist Buchalik Brömmekamp darauf spezialisiert, mittelständische Unternehmen innerhalb und außerhalb der Krise auf Erfolgskurs zu bringen. Leistungen der Buchalik Brömmekamp bietet seine Leistungen durch eine Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei sowie eine Unternehmensberatung an. Interdisziplinär arbeiten Betriebswirte, Ingenieure und Juristen zusammen und bieten ein breites Spektrum an Dienstleistungen für mittelständische Unternehmen, Fremd- und Eigenkapitalgeber sowie Insolvenzverwalter. Buchalik Brömmekamp entwickelt ganzheitliche und nachhaltige Lösungen, die rechtlich, steuerrechtlich sowie betriebs- und finanzwirtschaftlich aufeinander abgestimmt sind, und setzt diese in Restrukturierungs- und Sanierungsprojekten um. Buchalik Brömmekamp hat bisher 130 Unternehmen nach dem neuen Gesetz beraten.
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