Mit dem Entwurf des ersten Solarpakets schafft die Bundesregierung zentrale Hemmnisse für Photovoltaik auf und an Gebäuden aus dem Weg. Im Bereich der Freiflächenanlagen besteht noch Luft nach oben.

„Mit dem Solarpaket wird Dach-PV wesentlich einfacher und noch attraktiver. Im Bereich der Freiflächen-PV sind die Maßnahmen allerdings noch dünn“, kommentiert Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne) das Solarpaket 1 des Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministeriums. 

„Das neue Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung ist eine echte Revolution. Die Eigentümerstruktur der Gebäude steht der Entwicklung von dezentralen Energiekonzepten jetzt nicht mehr im Weg. Sowohl Eigentümer als auch gewerbliche und private Mieter profitieren künftig von Photovoltaikanlagen im Gebäude – sei es durch den einfachen Strombezug aus der PV-Anlage oder durch die gemeinschaftliche Versorgung der Wärmepumpe aus eigener Erzeugung“, so Busch. Zudem wird die Installation von zwei Anlagen auf einem Gebäude vereinfacht. Daneben bringt das Paket eine ganze Reihe an weiteren Vereinfachungen, für die sich der bne eingesetzt hatte. So wird es wesentlich unkomplizierter, Solarstrom aus kleineren Anlagen zu vermarkten. 

Für mehr Transparenz sorgen Vorgaben für Netzbetreiber bei der Genehmigung von Netzanschlüssen für Anlagen bis 30 KW. „Es ist überfällig, dass Netzbetreiber stärker in die Pflicht genommen werden und daher folgerichtig, dass das Ergebnis der Netzverträglichkeitsprüfung künftig übermittelt werden muss. So kann verhindert werden, dass Anschlüsse unter fadenscheinigen Gründen abgelehnt werden“, erklärt Busch.

Das Solarpaket I sieht darüber hinaus eine neue Vergütungsform der unentgeltlichen Abnahme vor: Eigenverbrauchsanlagen bis 400 kW können freiwillig auf EEG-Zahlungen für ihre Überschusseinspeisung verzichten. Kleine Anlagen sind damit unbürokratischer zu errichten und können auch etwaige Probleme aufgrund des Doppelförderverbots umgehen. Größeren Anlagen über 100 kW mit hohen Eigenversorgungsanteilen steht es frei, in die Direktvermarkung zu gehen, aber sie müssen es nicht mehr.  

Ausdrücklich zu begrüßen ist zudem die Regelung für das Repowering von Dachanlagen. Auch wird das EEG beim Thema Anlagenverklammerung entschlackt. Photovoltaik an Gebäuden mit unterschiedlichen Netzanschlüssen werden nicht mehr willkürlich zusammengerechnet. „Für Freiflächen-PV brauchen wir ebenfalls eine vernünftige Regelung zur Modernisierung der Anlagenverklammerung. Sonst werden Bürgersolarparks völlig unnötig verhindert und Parks kommen sich gegenseitig in die Quere“, betont Busch.

Freiflächen-PV: Wegerecht für Anschlussleitungen wird Ausbau deutlich beschleunigen

Im Bereich der Freiflächen-PV baut das Solarpaket endlich ein vom bne lange kritisiertes Hindernis ab: “Das Wegerecht für Anschlussleitungen wird den Ausbau von Erneuerbare-Energien-Anlagen massiv beschleunigen und die Netzanschlusskosten reduzieren“, so Busch.

Allerdings fehlen noch wichtige Hebel, um mit Solarparks schnell mehr Gigawatt ins Energiesystem zu bringen. So sollte die Biodiversitäts-PV im EEG definiert werden, flankiert durch Änderungen im Agrarrecht. Im EEG sollte eine umfassende Opt-out Regelung bei den benachteiligten Gebieten vorgesehen werden. Bei der Kommunalbeteiligung an Solarparks braucht es Klarheit, wie mit Speichern oder Redispatch-Menge umzugehen ist. Hier muss nachgelegt werden.

Last, not least: Um den PV-Zubau massiv zu beschleunigen, müssen dieses Jahr auch Hürden im Steuer- und Baurecht beseitigt werden. Die PV-Strategie hat die richtigen Punkte benannt. Jetzt müssen sie umgesetzt werden – EEG und EnWG sind dabei nur der Anfang. 

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