Caledonia Mining Corporation Plc („Caledonia“ oder das „Unternehmen“ – https://www.commodity-tv.com/ondemand/companies/profil/caledonia-mining-corporation-plc/) gibt bekannt, dass das Unternehmen mit dem Direktverkauf von Gold aus der Blanket-Mine an eine Raffinerie außerhalb Simbabwes begonnen hat. 

Seit der Börsennotierung an der Victoria Falls Stock Exchange und nach Abschluss der Bilboes-Übernahme hat Caledonia verschiedene Möglichkeiten für den direkten Export seines Goldes geprüft. Unraffiniertes Gold wird weiterhin in der Fidelity Gold Refinery (Private) Limited („FGR“), einer Tochtergesellschaft der Reserve Bank of Zimbabwe („RBZ“), auf der Grundlage einer Lohnverarbeitung raffiniert, um den Anforderungen der Regierung von Simbabwe an die Raffination im Land gerecht zu werden und den simbabwischen Behörden einen vollständigen Überblick über das von Caledonia produzierte und exportierte Gold zu ermöglichen. Die Ausfuhr des Goldes wird durch die FGR als Inhaberin einer Goldhandelslizenz erleichtert. Das raffinierte Gold, das sich im Besitz der FGR befindet, wird zu einer Raffinerie außerhalb Simbabwes exportiert; die ausländische Raffinerie, die das Gold erhält, führt den letzten Raffinationsprozess durch und verkauft das Gold im Namen von Caledonia. Caledonia erhält die Erlöse aus den Goldverkäufen innerhalb weniger Tage nach der Lieferung an die Endraffinerie direkt auf sein Bankkonto in Simbabwe. Diese Vereinbarung in Bezug auf die Produktion der Blanket-Mine entspricht den derzeitigen Anforderungen zur Zahlung einer 5%igen Royalty und sorgt dafür, dass Blanket weiterhin 75 % seiner Einnahmen in US-Dollar und den Rest in Landeswährung erhält. 

Mark Learmonth, Chief Executive Officer, kommentierte diese Vereinbarung wie folgt:

„Diese Vereinbarung ist ein großer Meilenstein für Caledonia und ein weiterer Beweis für die pragmatische Herangehensweise der simbabwischen Behörden bei der Lösung kommerzieller Probleme der Goldproduzenten. In den rund 10 Jahren, in denen die Blanket-Mine ihr Gold im Land verkauft hat (zunächst an die RBZ und in jüngster Zeit an die FGR), hatten wir nur sehr wenige Schwierigkeiten, die Zahlung innerhalb der vorgeschriebenen Frist zu erhalten; wenn Schwierigkeiten auftraten, wurden sie schnell gelöst.“ 

„Diese neue Vereinbarung sollte im Zusammenhang mit Caledonias geplanter Expansion in Simbabwe gesehen werden, zunächst in Bilboes und danach in Motapa und Maligreen: Diese neue Vermarktungsvereinbarung sollte es Caledonia erleichtern, Kreditfazilitäten mit Geldgebern außerhalb Simbabwes zu vereinbaren, die zur Unterstützung des Baus der neuen Minen genutzt werden können.“    

Vorsichtshinweis in Bezug auf zukunftsgerichtete Informationen

Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Informationen und Aussagen, bei denen es sich nicht um historische Fakten handelt, sind "zukunftsgerichtete Informationen" im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze, die Risiken und Ungewissheiten in Bezug auf die aktuellen Erwartungen, Absichten, Pläne und Überzeugungen von Caledonia beinhalten, aber nicht darauf beschränkt sind. Zukunftsgerichtete Informationen sind häufig an zukunftsgerichteten Begriffen wie "antizipieren", "glauben", "erwarten", "Ziel", "planen", "anvisieren", "beabsichtigen", "schätzen", "könnten", "sollten", "könnten" und "werden" oder der Verneinung dieser Begriffe oder ähnlichen Begriffen zu erkennen, die auf zukünftige Ergebnisse oder andere Erwartungen, Überzeugungen, Pläne, Ziele, Annahmen, Absichten oder Aussagen über zukünftige Ereignisse oder Leistungen hinweisen. Beispiele für zukunftsgerichtete Informationen in dieser Pressemitteilung sind: Produktionsprognosen, Schätzungen der zukünftigen/anvisierten Produktionsraten und unsere Pläne und Zeitplanung hinsichtlich weiterer Explorations-, Bohr- und Erschließungsarbeiten.  Diese zukunftsgerichteten Informationen basieren zum Teil auf Annahmen und Faktoren, die sich ändern oder als falsch erweisen können, wodurch die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Errungenschaften erheblich von jenen abweichen können, die in den zukunftsgerichteten Informationen ausgedrückt oder impliziert wurden. Zu diesen Faktoren und Annahmen gehören unter anderem: Unvermögen, geschätzte Ressourcen und Reserven zu ermitteln, von den Schätzungen abweichende Erzgehalte und Erzabbauraten, Erfolg zukünftiger Explorations- und Bohrprogramme, Zuverlässigkeit von Bohr-, Probenahme- und Analysedaten, ungenaue Annahmen hinsichtlich der Repräsentativität der Mineralisierung, Erfolg geplanter metallurgischer Testarbeiten, erheblich von den Schätzungen abweichende Kapital- und Betriebskosten, Verzögerungen bei der Erlangung oder Nichterteilung erforderlicher behördlicher, umweltbezogener oder sonstiger Projektgenehmigungen, Inflation, Wechselkursschwankungen, Schwankungen der Rohstoffpreise, Verzögerungen bei der Erschließung von Projekten und andere Faktoren.

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