Obwohl als Folgeprogramm für UW M angelegt, ist es für bisherige Berater/innen notwendig, sich über den INQA-Newsletter über Neu-Akkreditierungen zu Jahresbeginn 2023 auf dem Laufenden zu halten. „Denn die UW M-Akkreditierungen werden leider nicht übernommen, gleichwohl werden dort bisher tätige Berater/innen mit ihrem Erfahrungsschatz bei der Einreichung keine Probleme haben. Dennoch ist der Berater/innnen-Pool begrenzt. Es empfiehlt sich für unsere Erstberater/innen hier auf die Fristen im INQA-Newsletter zu achten“, sagt Pinnekamp.
Die Förderquote für Unternehmen ist mit 80 Prozent auf maximal 1.200 Euro Tagessatz die attraktivste in den derzeitigen Beratungsförderungen. Pinnekamp: „Unternehmen können hier auch in Richtung Digitalisierung ansetzen. Immerhin sind damit auch bis zu 12 Beratertage verbunden.“ Unternehmen sollten aber beachten, dass ihre Berater/innen auch im neuen BeraterInnen-Pool gelistet sind und nicht auf die bisherige Listung vertrauen. Dies wird im Internet auf der INQA-Homepage auch in einer Datenbank zu Programmstart zu prüfen sein.
Die IHK Bonn Rhein-Sieg weist proaktiv darauf hin, dass das Programm in der digitalen Beantragung NRW-weit größtenteils zentralisiert von der GIB in Bottrop betreut wird. Über die IHKs werden 2023 für dies Programm Informationen und Fördersprechstunden zur Klärung vorab möglich sein, die eigentliche Beantragung wird in NRW jedoch zentral gesteuert.
In einem Abschluss-Erfahrungsaustausch aller gut 75 bundesweiten Erstberatungsstellen hatte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales resümiert, dass gut 12.000 Unternehmen bundesweit Beratungsschecks im Programm UW M zur Schaffung moderner Personal- und Organisationsstrukturen erhalten haben. Davon waren weit über 7.000 Schecks auf die Klassik-Variante entfallen, gut 2.700 auf das Sonderprogramm „UW M Plus“ Digitalisierung und weitere rund 2.000 Projekte zu „Gestärkt aus der Krise“.
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