Die braunen Prüfplaketten mit der Zahl 22 auf den hinteren Kennzeichen von Autos, Anhängern, Motorrädern und anderen Kraftfahrzeugen zum Jahreswechsel ungültig. In welchem Monat genau, das erkennt man an der Zahl, die nach oben zeigt – zum Beispiel 12 für den Dezember. Zeigt die Plakette demnach beispielsweise auf Dezember 2022, dann ist es bereits eine Ordnungswidrigkeit, wenn der auf der Plakette am Fahrzeug angezeigte Monat verstrichen ist. Der Jahreswechsel ist deshalb von Brisanz, da sich augenscheinlich die Farbe der Plakette von braun zu rosa ändert. Fahrer und Halter können dann z.B. ab März 2023 mit einem Verwarnungsgeld von 15 Euro rechnen, wenn die Hauptuntersuchung bis dahin nicht durchgeführt wurde. Gleich 25 Euro werden fällig, wenn man die Hauptuntersuchung mehr als vier Monate verschiebt. Nach acht Monaten schlägt der Verzug gar mit 60 Euro und einem Punkt in Flensburg zu Buche.
Achtung: Halter, die 2023 noch mit 22-er Plakette unterwegs sind oder die Fahrt zulassen, riskieren zudem Ärger mit ihrer Versicherung. Wenn mit dem Fahrzeug ohne gültige Plakette ein Unfall verursacht wird oder es an einem Unfall beteiligt ist, muss damit gerechnet werden, dass die Versicherung einen Gutachter zu Rate zieht und für entstandene Schäden Regressforderungen stellt.
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