Die Preise von Baustoffen haben sich in den vergangenen Monaten infolge des Kriegs in der Ukraine und der Sanktionen gegen Russland erhöht. Das ist eine Herausforderung für die Kalkulation von Angeboten. Die Bundesarchitektenkammer (BAK) hat jetzt zu diesem Themenkomplex Hinweise für Planungsbüros zusammengestellt.
Die BAK verweist zunächst auf die relevanten Erlasse zu Stoffpreisgleitklauseln aus verschiedenen Ministerien und listet die wichtigsten Eckdaten daraus auf. Anschließend stellt sie dar, welche Auswirkungen die Regelungen auf Architekten, denen die laufende Kostenkontrolle obliegt, haben. Architekten und Planern rät sie dringend davon ab, selbst Preisanpassungsklauseln zu prüfen oder gar zu formulieren – diese seien hochkomplex und müssten juristisch präzise formuliert sein.
Architekten haben unter Umständen einen Mehraufwand bei der Planung. Sie müssen zum Beispiel beurteilen, welche Materialien in den Leistungsbeschreibungen von Preissteigerungen betroffen sein könnten und dieses entsprechend thematisieren. Wie dieser Umstand sich im Honorar wiederfinden kann, diskutiert die BAK in ihren Hinweisen ebenfalls.
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