Jetzt bekommen auch Rentner die 300 Euro Energiepreispauschale. Sind sie zusätzlich zur Rente angestellt, haben sie vielleicht schon von ihrem Arbeitgeber die Energiepauschale bekommen. Andreas Islinger Rentenberater bei Ecovis in München, kennt die Details und weiß, warum diese Rentner die Energiepauschale doppelt bekommen.

Nach den Beschäftigten bekommen jetzt auch Rentnerinnen und Rentner 300 Euro Energiepauschale. Das ist eine der Entlastungen, die der Bundestag mit dem dritten Entlastungspaket auf den Weg gebracht hat. Dabei handelt es sich um eine steuerfinanzierte Einmalzahlung aus Bundesmitteln.

Welche Rentnerinnen und Rentner bekommen die Energiepauschale und wie?

Anspruch auf 300 Euro Energiepauschale haben alle Renten- und Versorgungsbeziehenden,

  • die am 01.12.2022 Anspruch auf eine (Teil-)Rente oder einen Versorgungsbezug als Beamte haben,
  • unbeschränkt steuerpflichtig sind und
  • einen Wohnsitz in Deutschland haben.

Dies gilt unabhängig von der Rentenart. Bekommt jemand mehrere Leistungen wie zum Beispiel Altersrente und Hinterbliebenenrente oder Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und landwirtschaftlichen Alterskasse gleichzeitig, bekommen diese die Energiepreispauschale nur einmal.

Wie erfolgt die Auszahlung?

Geplant ist die Auszahlung bis zum 15. Dezember 2022 in Form einer Einmalzahlung – also nicht zusammen mit der laufenden Rente. Rentenbeziehende bekommen das Geld im Auftrag des Bundes über den Renten Service der Deutschen Post, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See oder die Landwirtschaftliche Alterskasse. „Dafür muss niemand einen Antrag stellen, das funktioniert automatisch“, sagt Rentenberater Andreas Islinger.

Was ist, wenn jemand die Energiepauschale wegen einer Beschäftigung doppelt bekommt?

Rentnerinnen und Rentner, die Rente bekommen und sich noch etwas dazu verdienen, haben möglicherweise die Energiepreispauschale bereits über diese Beschäftigung bekommen. „Diese Personengruppe hat aber trotzdem Anspruch auf die Zahlung im Dezember“, weiß Islinger. „Es handelt sich hier nicht um eine unberechtigte Doppelzahlung. Weder Arbeitgeber noch beschäftigte Rentenbeziehende müssen daher melden, wenn sie bereits eine Energiepreispauschale bekommen haben.“

Ist die Energiepauschale zu versteuern?

Die Energiepreispauschale ist voraussichtlich steuerpflichtig. Die gesetzliche Regelung hierzu wird laut Bundesarbeitsministerium noch geschaffen. Ob und in welcher Höhe eine Steuerfestsetzung erfolgt, hängt vom Einzelfall ab. „Menschen mit einem geringen Einkommen müssen davon nichts oder weniger versteuern als Menschen mit einem hohen Einkommen. Die Pauschale wirkt also bei niedriger Rente stärker und sorgt so für einen sozialen Ausgleich“, sagt Islinger.

Fragen und Antworten zur Energiepreispauschale für Rentenbeziehende:

Fragen und Antworten zur „Energiepreispauschale“ gibt es zusätzlich auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung unter www.deutsche-rentenversicherung.de/energiepreispauschale

Mehr zum Thema Energiepreispauschale für Arbeitnehmer finden Sie unter https://de.ecovis.com/aktuelles/energiepreispauschale-arbeitgeber-muessen-die-300-euro-auszahlen/

Freundliche Grüße von Gudrun Bergdolt

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