Der Börsenrat der European Energy Exchange (EEX) traf sich am 6. Juli 2022 unter dem Vorsitz von Dr. Bernhard Walter, Head of Market Design and Regulatory Affairs der EnBW AG, zu seiner zweiten Sitzung in diesem Jahr. Die Themen der Sitzung umfassten die aktuellen Marktbedingungen aufgrund des Krieges in der Ukraine, insbesondere die von der Börse und dem Clearinghaus ergriffenen Notfallmaßnahmen sowie die geänderte gesetzliche Regelung. Die Börsenratsmitglieder sind äußerst besorgt über die aktuelle Marktlage sowie insbesondere die reduzierten Liefermengen von Erdgas aus Russland. Während der letzten Monate und Wochen wurde die EEX von verschiedenen Stakeholdern darauf angesprochen, wie die Börse im Fall erheblicher Störungen der Gasversorgung in Europa reagierte würde. In einem solchen Fall ist die Börsengeschäftsführung darauf vorbereitet, wenn notwendig, den täglichen Markthochlauf um ca. ein bis zu drei Stunden zu verlangsamen, unter Wahrung der Preistransparenz für alle europäischen Strom- und Gasterminmärkte. Dies würde den Marktteilnehmern ausreichend Zeit geben, ein neues Marktgleichgewicht zu finden – und damit einen gerechten und geordneten Markt zu sichern. Während dieser Maßnahme würde die Börsengeschäftsführung den Börsenrat („ad-hoc“) konsultieren, um die Frage zu klären, ob „gerechte und geordnete Märkte“ gewährleistet sind. Informationen zum Umgang der Börse mit extremen Preisvolatilitäten werden auf den entsprechenden Webseiten der EEX und ECC veröffentlicht. Darüber hinaus betonten die Börsenratsmitglieder erneut die Notwendigkeit, die Märkte geöffnet zu halten, um jederzeit Preissignale bereit zu stellen – insbesondere in Zeiten hoher Volatilität.

Außerdem diskutierte der Börsenrat auch das vor kurzem geänderte Energiesicherheitsgesetz (EnSiG) und begrüßte den neuen § 26. Dieser ermächtigt die Bundesregierung zur Festlegung eines Umlageverfahrens zur Umverteilung zusätzlicher Kosten der Importeure im Fall einer erheblichen Reduzierung der Gasimportmengen nach Deutschland auf die Endverbraucher. Der neue § 26 ersetzt das aktuell in § 24 des EnSiG enthaltene Recht zur Preisanpassung entlang der Gaslieferkette. Dieses Recht wurde von den Gasmarktteilnehmern als für den Erdgasmarkt äußerst risikant eingeschätzt, da es die Insolvenzrisiken zufällig auf beliebige Gasmarktteilnehmern verteilt. Auf Nachfrage der Börsenratsmitglieder bestätigte die EEX, dass Börsengeschäfte nach § 24 EnSiG auch in der geänderten Fassung keinen Preisänderungen unterliegen. Der Börsenrat äußerte die dringende Hoffnung, dass die Bundesregierung baldmöglich von ihrem Recht nach § 26 EnSiG Gebrauch macht, die die Preisanpassungsklausel schnellstmöglich durch ein Umlagesystem zu ersetzen, um Klarheit und Rechtssicherheit für den Markt zu schaffen.

Weiterhin erörterte der Börsenrat die Entwicklung des japanischen Strommarktes der EEX sowie eine Änderung der Zeiten für die Trade Registration für diesen Markt. Zwei Jahre nach dem Markteintritt ist die Liquidität in den EEX-Produkten kontinuierlich gestiegen, wobei die geclearten Volumina kürzlich die Schwelle von 10 TWh überstiegen haben. Im Juni 2022 erzielte die EEX im japanischen Strommarkt mit 280 registrierten Transaktionen in einem Monat einen weiteren Rekord. Auf Anfrage von Marktteilnehmern aus Japan sowie aus der Region Asien-Pazifik diskutierte der Börsenrat einen Vorschlag zur Verkürzung des Zeitfensters für die Trade Registration um eine Stunde. Während Transaktionen in japanischen Stromfutures aktuell bis 19:00 Uhr Tokioter Zeit (JST) registriert werden können, befürworteten die meisten Marktteilnehmer die Öffnung für die Trade Registration an der EEX nur bis 18:00 Uhr Tokioter Zeit (JST). Der Börsenrat ermutigte die Börsengeschäftsführung, diese Änderung umzusetzen, um den lokalen Handelsgewohnheiten in Japan zu entsprechen. Abschließend wurde Thomas Nilsson, Head of Proprietary Trading der Alpiq AG, als neues Mitglied in den EEX-Börsenrat gewählt.

Über die European Energy Exchange AG

Der Börsenrat der EEX ist ein Börsenorgan im Rahmen des Börsengesetzes. Das Gremium besteht aus insgesamt 24 Mitgliedern, die aus dem Kreis der Handelsteilnehmer in vier Wahlgruppen gewählt werden, um die verschiedenen Wirtschaftskreise angemessen zu repräsentieren. Der Börsenrat verabschiedet vor allem das Regelwerk der Börse und seine Änderungen. Darüber hinaus bestellt und überwacht das Gremium die Börsengeschäftsführung und beruft den Leiter der Handelsüberwachungsstelle.

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