Aufgrund der hohen Ausländeranteile der Großstädte München, Nürnberg und Augsburg verzeichnen die Regierungsbezirke Oberbayern (11 512), Mittelfranken (3 549) und Schwaben (2 860) die meisten Einbürgerungen.
Die Zahl der Einbürgerungen in Bayern steigt 2021 gegenüber dem Vorjahr um 14,7 Prozent. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik erhielten 23 158 ausländische Personen (11 754 Frauen und 11 404 Männer) im Jahr 2021 im Freistaat Bayern die deutsche Staatsangehörigkeit. Damit wurden 2 966 Personen mehr als im Jahr 2020 eingebürgert. Gut zwei Drittel (71 Prozent bzw. 16 350 Personen) der im Jahr 2021 Eingebürgerten behalten nach der Einbürgerung ihre frühere Staatsangehörigkeit weiterhin.
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, haben zum Zeitpunkt ihrer Einbürgerung 58 Prozent (13 496 Personen) eine europäische, 29 Prozent (6 761 Personen) eine asiatische, sieben Prozent (1 713 Personen) eine afrikanische und vier Prozent (870 Personen) eine amerikanische Staatsangehörigkeit. Weniger als zwei Prozent besitzen eine australische bzw. ozeanische Staatsangehörigkeit, sind staatenlos oder weisen eine ungeklärte Staatsangehörigkeit auf (318 Personen).
Nach den fünf häufigsten Herkunftsländern gegliedert, stellen die Personen mit rumänischer Staatsangehörigkeit mit 2 418 Eingebürgerten erneut die größte Gruppe, gefolgt von Personen aus Syrien (2 033 Personen), der Türkei (1 901 Personen), dem Irak (1 147 Personen) und Italien (1 096 Personen).
Bemerkenswert ist der deutliche Anstieg an Einbürgerungen von Personen aus Syrien (2019: 221 Personen, 2020: 529 Personen, 2021: 2 033 Personen). Infolge des Bürgerkriegs in Syrien hat ab dem Jahr 2015 ein verstärkter Zuzug von Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit stattgefunden, die nun nach und nach die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen: Flüchtlinge können im Ermessensweg bereits nach sechs Jahren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalts (statt den regulären acht Jahren) eingebürgert werden, ebenso nach sechs bzw. sieben Jahren, die besondere Integrationsleistungen erbracht oder einen Integrationskurs absolviert haben.
Die Zahl der Einbürgerungen von Personen mit britischer Staatsangehörigkeit ist dagegen weiterhin rückläufig und betrug 2021 lediglich 576 Personen (2019: 2 087 Personen, 2020: 905 Personen).1)
Von den Eingebürgerten sind 17 Prozent (3 947 Personen) jünger als 18 Jahre, 65 Prozent (15 055 Personen) 18 bis unter 45 Jahre, 15 Prozent (3 531 Personen) sind 45 bis unter 60 Jahre und drei Prozent (625 Personen) sind 60 Jahre alt oder älter.
Aufgrund der hohen Ausländeranteile in den Großstädten München, Nürnberg und Augsburg entfallen auf die Regierungsbezirke Oberbayern (11 512), Mittelfranken (3 549) und Schwaben (2 860) bereits 77 Prozent der Einbürgerungen in Bayern. Die anderen Regierungsbezirke verzeichnen jeweils vier bis sieben Prozent der Einbürge-rungen im Freistaat.
Hinweis:
1) Britische Staatsangehörige, die bis zum 31.12.2020 einen Antrag auf Einbürgerung in Deutschland gestellt hatten, konnten noch unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert werden. Mit Ablauf dieses „Übergangszeitraums“ ist die Zahl der Einbürgerungen von Personen aus dem Vereinigten Königreich erwartungsgemäß zurückgegangen.
Tabellen mit regionalisierten Zahlen können über die Genesis-Online Datenbank abgerufen werden: www.statistikdaten.bayern.de/genesis/online
Weitere regionalisierte Ergebnisse enthält der Statistische Bericht „Einbürgerungen in Bayern 2021 (A1900C 202100)“. Der Bericht kann im Internet als Datei unter www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/wanderungen kostenlos heruntergeladen werden. Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (0911 98208-6638).
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