Wirtschaftsminister Robert Habeck hat die bisher geltende Innovationsprämie für den Kauf von Elektro-Autos und Plug-in-Hybriden um ein Jahr verlängert. Damit hat die Unsicherheit vieler Käufer ein Ende. Denn die Hersteller haben aktuell Lieferschwierigkeiten. Erst 2023 soll es Korrekturen bei der Innovationsprämie geben.

Prämie wie bisher

Viele Käufer von Elektro- und Plug-in-Fahrzeugen hatten in den letzten Wochen befürchtet, dass sie nicht mehr in den Genuss der Prämie kommen. Wegen der aktuellen Lieferschwierigkeiten vieler Hersteller verzögert sich die Auslieferung in vielen Fällen bis ins nächste Jahr. Nun will die neue Bundesregierung, die der bisher gültigen Regelung kritisch gegenübersteht, Rechtssicherheit schaffen. Sie hat deshalb angekündigt, die bisherige Innovationsprämie unverändert fortzusetzen.

Bis zu 9.000 Euro für ein Elektro-Auto

Käufer von Elektro-Autos mit einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro erhalten weiterhin einen Zuschuss von 9.000 Euro. Zu dem Bundeszuschuss von 6.000 Euro kommt noch ein Herstellerzuschuss von 3.000 Euro. Für Plug-in-Hybride geben der Bund 4.500 Euro und die Hersteller 2.250 Euro.

Geänderte Förderung ab 2023

Kritiker bemängeln, dass Plug-in-Hybrid-Fahrer kaum mit Strom, sondern überwiegend mit Benzin oder Diesel fahren. Deshalb will die Bundesregierung deren Förderung ab 2023 ändern. Dann soll es nur noch für Elektro-Fahrzeuge eine Förderung geben, die nachweislich positive Klima-Effekte haben. Im Koalitionsvertrag steht eine elektrische Mindestreichweite von 80 Kilometern. Derzeit beträgt diese Reichweite in der Regel nur 40 bis 60 Kilometer.

Positives Zeichen

„Für alle, die jetzt auf ein E-Fahrzeug umsteigen wollen, es aber einfach noch nicht geliefert bekommen, ist die Verlängerung der Innovationsprämie super“, sagt Ecovis-Steuerberaterin Claudia Lobmeier in Vilshofen, „in Kombination mit der steuerlichen Förderung für die aktuell sehr attraktive Versteuerung der Privatfahrten ist das E-Auto rein kostenmäßig betrachtet deutlich günstiger als ein Benziner“.

Das könnte Sie auch interessieren: Elektroautos: Anschub für grüne Dienstwagen

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com

Ansprechpartner:
Claudia Lobmeier
Steuerberaterin in Vilshofen
Telefon: +49 (8541) 969544-0
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel