Verhaltensnoten für Schüler*innen sind bedeutungslos für den Bildungserfolg und den Einstieg ins Berufsleben. Das hat eine neue Studie des ifo Instituts herausgefunden. „Weder bei Schulleistungen, Charaktereigenschaften oder der Erwerbstätigkeit können wir bedeutsame Unterschiede für Schulkinder mit und ohne Verhaltensnoten nachweisen. Diese ‚Kopfnoten‘ scheinen sich also weder positiv noch negativ auf die Entwicklung der Schüler*innen auszuwirken“, sagt ifo-Forscher Florian Schoner. „Die heiß geführten Debatten darum waren also viel Lärm um nichts.“

Die Studie ist ein Beispiel dafür, dass über manche Bildungsreformen zwar in der Öffentlichkeit heftig debattiert wird, sie aber keinen messbaren Unterschied für die betroffenen Schüler*innen erzeugen. „Aus politischer Sicht ist das sehr aufschlussreich“, sagt ifo-Forscherin Larissa Zierow. “Die Wissenschaft benötigt messbare Beweise, um zu klären, ob viel diskutierte Reformen überhaupt Folgen haben. Unsere Ergebnisse zur ‚Kopfnoten‘-Reform legen nahe, dass sich die politischen Bemühungen auf andere Bereiche konzentrieren sollten, um die Qualität des Bildungssystems zu erhöhen.“

Für die Untersuchung verwenden die Autor*innen drei umfangreiche Datensätze: Vergleichstests in der neunten Klasse, Messungen von Charaktereigenschaften, wie beispielsweise Gewissenhaftigkeit, aus Haushaltsbefragungen sowie Daten zum Einstieg in das Erwerbsleben aus dem Mikrozensus, der jährlichen Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik in Deutschland. Nimmt man Befürworter und Gegner von Verhaltensnoten beim Wort, sollte all dies von der Benotung betroffen sein. Messbar bestätigen lassen sich diese theoretischen Überlegungen jedoch nicht. Schoner sagt zur Erklärung, der zusätzliche Informationsgehalt von Verhaltensnoten sei deshalb gering, weil Fachnoten das Verhalten und die Mitarbeit der Schüler bereits zum Teil umfassten.

In der Studie vergleichen die ifo-Forscher*innen Florian Schoner, Lukas Mergele und Larissa Zierow Bildungsreformen von Bundesländern, die Verhaltensnoten in ihrem Schulsystem eingeführt haben. „Durch die gegensätzlichen Ansichten zu Nutzen und Schaden von Kopfnoten gab es in den 2000er Jahren immer wieder Bildungsminister*innen, die Kopfnoten abschafften oder wieder einführten. Diese zeitlichen Unterschiede zwischen den Bundesländern nutzen wir, um die Folgen dieser Benotungsform für die Schüler*innen zu untersuchen“, sagt ifo-Forscher Lukas Mergele.

Den vollständigen Aufsatz (auf Englisch) von Florian Schoner, Lukas Mergele und Larissa Zierow mit dem Titel „Grading Student Behavior“ finden Sie hier.

Weitere Termine:
"Digital Media and Social Good" – Vortrag von Matthew Gentzkow (Stanford) am 9. November
Vortrag Prof. Clemens Fuest "Wirtschaftspolitische Herausforderungen – welche Lehren sind aus der Corona-Pandemie zu ziehen?" am 10. November
Vortrag Prof. Karen Pittel "Herausforderungen der Energie- und Klimapolitik" am 11. November
ifo Geschäftsklima Deutschland am 24. November

Der neue ifo-Podcast "Wirtschaft für alle" findet sich hier: https://www.ifo.de/podcast

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ifo Institut für Wirtschaftsforschung e.V.
Poschingerstr. 5
81679 München
Telefon: +49 (89) 9224-0
Telefax: +49 (89) 985369
http://www.ifo.de

Ansprechpartner:
Florian Schoner
Telefon: +49 (89) 9224-1321
E-Mail: Schoner@ifo.de
Harald Schultz
Pressesprecher
Telefon: +49 (89) 9224-1218
Fax: +49 (89) 9224-1267
E-Mail: Schultz@ifo.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel