Gewerbliche Unternehmen können noch bis Ende des Jahres Anträge für das Förderprogramm go-digital einreichen, wenn sie in ihren Betrieben Digitalisierungsvorhaben umsetzen möchten. „Ob das Bundeswirtschaftsministerium das Programm verlängert oder ein Anschlussprogramm auflegt, wissen wir noch nicht“, sagt Andreas Bachmeier, Digitalisierungsexperte der Ecovis Unternehmensberatung in Dingolfing.
Für welche Vorhaben können Unternehmen go-digital-Zuschüsse bekommen?
- Digitalisierung der Geschäftsprozesse: Einführung spezieller Software, die Abläufe im Unternehmen erleichtert
- Digitale Markterschließung: Webshops, Social-Media-Strategie
- IT-Sicherheit: Schulung von Mitarbeitern
Welche Unternehmen sind antragsberechtigt?
- Unternehmen, die weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigen,
- einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme des Vorjahres von maximal 20 Millionen Euro vorweisen,
- eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland betreiben oder
- nach der De-minimis-Verordnung förderfähig sind.
Wie genau sieht die Förderung aus?
Mit dem Programm lässt sich die Beratungsleistung mit einem Fördersatz von 50 Prozent auf den Beratertagessatz fördern. Fördern lassen sich maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr. Betriebe dürfen eine Maßnahme erst umsetzen, wenn sie einen Zuwendungsbescheid bekommen haben. „Unternehmen sollten jetzt die Förderfähigkeit ihrer Vorhaben durch go-digital prüfen lassen. Unserer Erfahrung nach macht das Programm die Umsetzung und die Kosten für Digitalisierungsvorhaben planbar“, sagt Unternehmensberater Andreas Bachmeier.
Nur autorisierte Beraterleistung ist förderfähig
Der go-digital-Zuschuss ist an die Beratung durch ein vom BMWI autorisiertes Beratungsunternehmen geknüpft. Das sorgt für eine fachgerechte Beratung und Umsetzung.
Andreas Bachmeier gehört zu den beim BMWI gelisteten Digitalisierungsexperten. Ebenso sein Kollege Robert Kowalski, Unternehmensberater bei Ecovis in Rostock.
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