Allen Beteiligten war klar, dass der Klimaschutz mit drastischen Maßnahmen zur CO2-Minderung in der nächsten Legislaturperiode anzugehen sei. Mit einem „Weiter so“ der bisherigen Koalition bestünde keine realistische Chance auf Einhalten der vereinbarten Ziele. Dies bekräftige auch das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz, das fehlende Vorgaben für die Minderung von Emissionen bemängelte.
Europaexperte Prof. Dr. Marc Ringel berichtete von den Plänen des Green Deals im Gebäudesektor. Er erwartet, dass die EU für den Neubau und eventuell auch für Sanierungsgebäude strenge Grenzwerte vorgeben werde, die Deutschland dann schnell umsetzen müsse. Barbara Metz, stellv. Bundesgeschäftsführerin der Deutsche Umwelthilfe, begrüßte dies und zeigte sich dabei am ambitioniertesten: Im Neubau solle der Effizienzhausstandard 40 und in der Sanierung der Standard 55 gelten. GIH-Vorsitzender Jürgen Leppig entgegnete, dass dies bei einigen Bestandsgebäuden nur mit „exorbitantem Aufwand“ und somit wirtschaftlich nicht umgesetzt werden könne.
Auf der Förderseite wies die im Wirtschafts- und Energieministerium für Gebäudeprogramme zuständige Katja Neumann darauf hin, dass die Bundesregierung die Fördersätze im Bauen und Sanieren erst kürzlich deutlich erhöht habe. Dadurch seien die Anträge auf Rekordniveau gestiegen. Einig war man sich, dass die aktuell üppig ausgestattete Förderung von Neubauten zurückgefahren werden müsse und dafür stärkere Anreize zur Sanierung von Bestandsgebäuden zu setzen seien. Als sinnvoll erachtete Leppig, eine Überprüfung der Zielerreichung umgesetzter Maßnahmen in die Förderung aufzunehmen. Gegen diese zusätzlichen Monitoring-Fördertatbestände spräche jedoch, die Programme nicht noch komplizierter aufzusetzen.
Die Teilnehmenden diskutierten zudem über eine gesellschaftlich ausgewogene Energiepolitik. Bei ohnehin steigenden Energiepreisen auf dem Weltmarkt müssen harte marktpolitische Instrumente wie der Emissionshandel sozial verträglich gestaltet werden. So dürften Mieter laut Klaus Müller, Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband, nicht den kompletten CO2-Preis für die Nutzung der von Vermietern bereitgestellten Heizungsanlagen tragen müssen. Alle Akteure müssten bei der Energiewende ins Boot geholt werden.
Es diskutierten (von links nach rechts):
Benjamin Weismann, Moderator und Geschäftsführer GIH Bundesverband
Barbara Metz, stellv. Bundesgeschäftsführerin Deutsche Umwelthilfe
Jürgen Leppig, Bundesvorsitzender GIH Bundesverband
Prof. Dr. Marc Ringel, Professor Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen
Katja Neumann, Unterabteilungsleiterin Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Klaus Müller, Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband
Der GIH Gebäudeenergieberater, Ingenieure, Handwerker Bundesverband e.V. wurde 2001 gegründet. Als Dachverband von 13 Mitgliedsvereinen vertritt er rund 2.500 qualifizierte Energieberater bundesweit und ist somit die größte Interessenvertretung von unabhängigen und qualifizierten Energieberatern in Deutschland.
Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Bundesverband und seinen Mitgliedsvereinen ist eine technisch orientierte Ausbildung und eine anerkannte Zusatzqualifikation als geprüfter Energieberater.
GIH-Mitglieder stellen 46 Prozent aller Anträge zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) im Bundesförderprogramm Energieberatung für Wohngebäude.
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