Wer seinen Patienten eine häusliche Krankenpflege verschreibt, um selbst davon zu profitieren, begeht keine Untreue. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Ein Hausarzt verordnete einigen seiner Patienten häusliche Krankenpflege, obwohl sie diese nicht gebraucht hätten. Denn er wollte dem Pflegedienst seiner Ehefrau Aufträge verschaffen. Laut Bundesgerichtshof ist dies keine Untreue. Der Grund: Ärzte verordnen nur, die Krankenkassen entscheiden aber letztendlich.

Die Details zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs können Sie hier nachlesen: Keine Untreue bei betrügerischer Verschreibung häuslicher Krankenpflege

Das Wichtigste für Heilberufler aus Steuern und Recht – jetzt anmelden!

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com

Ansprechpartner:
Gudrun Bergdolt
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft*
Telefon: +49 (89) 5898-266
E-Mail: gudrun.bergdolt@ecovis.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel