- E.ON-Aufsichtsrat legt neues Vorstandsvergütungssystem mit einer Zustimmungsquote von 92,6 Prozent erfolgreich vor
- Dividende von 47 Cent pro Aktie beschlossen
Die ordentliche Aktionärshauptversammlung des Essener Energieunternehmens E.ON hat heute mit großer Mehrheit den Weg des Managements zu mehr Nachhaltigkeit unterstützt. Sie stimmte unter anderem dem neuen Vergütungssystem für den Vorstand zu. Es setzt einen Anreiz für eine erfolgreiche und nachhaltige Unternehmensführung und bindet die Vergütung der Vorstandsmitglieder an die kurzfristige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft.
In diesem Zusammenhang wird die langfristige Vergütungskomponente künftig zu einem Viertel danach bemessen, ob das Unternehmen die selbst gesteckten Ziele des E.ON Sustainability Index erreicht. Dieser verankert für E.ON relevante ESG-Aspekte (Environmental, Social, Governance) im Zielsystem von E.ON. Nachhaltigkeitsziele sind aktuell die Reduzierung der Kohlenstoffemissionen (Scope 1&2), die Steigerung des Anteils weiblicher Führungskräfte, die Reduktion der Häufigkeit schwerer Unfälle und Todesfälle sowie stabile Ergebnisse in drei relevanten ESG Ratings (MSCI, Sustainalytics and ISS ESG).
Zudem beschloss die Hauptversammlung die Zahlung einer Dividende von 47 Cent pro Aktie für das Geschäftsjahr 2020. Dies ist eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr (46 Cent) und der vierte Anstieg in Folge. E.ON hält damit an ihrer attraktiven Dividendenpolitik fest. Diese sieht vor, die Dividende in den nächsten drei Jahren jährlich um bis zu 5 Prozent zu steigern.
Die Hauptversammlung fand pandemiebedingt erneut in einem virtuellen Format statt. Die Präsenz lag wie im Vorjahr auch im virtuellen Format auf hohem Niveau. 66,25 Prozent des Grundkapitals waren vertreten. Dabei stellte E.ON sicher, dass Aktionäre wie gewohnt Fragen an den Vorstand richten konnten, die im Verlauf der Versammlung beantwortet wurden. Von dieser Möglichkeit machten 23 Aktionäre gebrauch, mehr als 200 Fragen wurden von Vorstand und Aufsichtsrat beantwortet, auch Rückfragen waren zugelassen. Auch Abstimmungen erfolgten online, so gefasste Beschlüsse haben uneingeschränkte Gültigkeit.
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