Der 29. April 2021 war aus deutscher Sicht ein historischer Tag für den Klimaschutz und die junge Generation. Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass das deutsche Klimaschutzgesetz aus dem Jahr 2019 teilweise nicht mit den Grundrechten vereinbar sei. Es fehle an ausreichenden Vorgaben für die Minderung der Emissionen ab dem Jahr 2031. Die Gefahren des Klimawandels seien auf Zeiträume danach und damit zulasten der jüngeren Generation verschoben.

Im Klimaschutzgesetz von 2019 ist die Klimaneutralität bis 2050 geregelt. Dazu muss der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter zwei Grad und möglichst auf 1,5 Grad begrenzt werden. Da ab 2031 keine konkreten Vorgaben zur Emissionsreduktion beschlossen sind, muss der Gesetzgeber nun nachbessern und bis Ende 2022 die Reduktionsziele der Treibhausgasemissionen ab 2031 genauer regeln.

Mit diesem Urteil müsste jedem klar geworden sein, dass verstärkt Maßnahmen für das Klima und die Zukunft der jungen Generation notwendig sind. Dazu gehört auch der Ausstieg aus der Versorgung mit fossilen Energieträgern hin zu einem höheren Anteil an erneuerbaren Energien, zu der in Garching auch die Grüne Fernwärme der Energie-Wende-Garching (EWG) zählt.

Eine aktuelle Studie im Auftrag des BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) zeigt, dass die Bedeutung von grüner Fernwärme für die klimaneutrale Wärmeversorgung in urbanen Ballungsräumen bis zum Jahr 2050 stark wachsen wird und die Klimaziele im Wärme- und Gebäudesektor nur mithilfe eines Aus- und Umbaus der Fernwärmenetze erreichbar sind.

Dort, wo grüne Fernwärme bereits vorhanden ist, muss sie genutzt werden. In Garching steht klimaneutrale Wärme der EWG bereits zur Verfügung. Mehr als 300 Objekte liegen am EWG-Fernwärmenetz, die jedoch noch nicht angeschlossen sind. Das muss sich ändern, denn …

Wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun. (Moliere)

Vielen Immobilien-Eigentümern ist noch nicht klar, dass Nichtstun keine Alternative ist. Wer jetzt nicht handelt, riskiert zudem bewusst, dass die Kostenwalze für die Wärmeversorgung immer größer wird. Die CO2-Steuer steigt bis 2025 kontinuierlich an von 25 auf 55 Euro pro Tonne CO2. Nach den Plänen der Grünen soll sie sogar schneller steigen als bislang vorgesehen: 2023 soll der CO2-Preis demnach statt auf 35 Euro auf 60 Euro pro Tonne angehoben werden.

Die Preise für den Ausstoß des klimaschädlichen Gases sollen dafür sorgen, dass diejenigen bezahlen, die die Treibhausgase verursachen. Das gebe gleichzeitig einen Anreiz, den Ausstoß zu vermeiden.

So sollten die Garchinger Immobilienbesitzer die Chance nutzen und ihre persönliche Wärmeversorgung JETZT auf Klimaneutralität umstellen! Damit auch die nächste Generation ihre Grundrechte wahrnehmen kann.

Infos unter: www.ewg-garching.de

 

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