Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg sieht beim angekündigten Lieferkettengesetz noch Handlungsbedarf. „Der Referentenentwurf der drei Bundesministerien für Wirtschaft, Arbeit und Entwicklungshilfe liegt zwar vor, wobei viele Details aber noch unklar sind“, sagt IHK-Präsident Stefan Hagen: „Für uns ist wichtig, dass das Lieferkettengesetz nicht durch die Hintertür zu zusätzlichen Belastungen und bürokratischem Aufwand bei kleinen und mittelständischen Unternehmen führt, die freiwillige Anstrengungen in Richtung Nachhaltigkeit und CSR unternommen haben.“ Nach einer Umfrage der IHK Bonn/Rhein-Sieg in Kooperation mit fünf weiteren IHKs in NRW Ende 2020 befürchten die Unternehmen vor allem erhöhte Bürokratie und Haftungsrisiken: 90,5 Prozent der antwortenden Unternehmen erwarteten demnach einen deutlich höheren bürokratischen Aufwand und 90,3 Prozent befürchteten die erhöhten Haftungsrisiken.

Das Lieferkettengesetz soll in Deutschland ansässige Unternehmen künftig verpflichten, ihrer Verantwortung in den Liefer- und Wertschöpfungsketten nachzukommen. Nach dem derzeitigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens plant die Bundesregierung das Lieferkettengesetz für Betriebe ab 3.000 Mitarbeiter ab 1. Januar 2023 gelten zu lassen; ab 2024 für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter. „Damit nimmt dieser Gesetzesentwurf einige Kritik an diesem Vorhaben auf, welche schon frühzeitig von den Industrie- und Handelskammern benannt wurden“, kommentiert IIHK-Ansprechpartner Tobias Imberge: „Andere Schwachpunkte für die Unternehmen wurden allerdings nicht abgestellt. Der aktuelle Entwurf legt den Unternehmen mehr Verantwortung auf, droht mit Sanktionen und es ist zu befürchten, dass auch kleinere Unternehmen unterhalb der im Entwurf festgeschriebenen Größenklassen mit erhöhten Anforderungen konfrontiert werden.“

Die tatsächlichen Möglichkeiten der Einflussnahme von Unternehmen auf die Zulieferkette variieren jedoch noch Ansicht der IHK stark. So hätten gerade kleine und mittlere Unternehmen oft nur begrenzten Einfluss und geringe Kontrollmöglichkeiten bei der Einhaltung der Standards in den produzierenden Ländern. Imberge: „So ergibt sich für die Unternehmen neben mehr Verwaltungsaufwand auch eine erhebliche Rechtsunsicherheit, die erstmal zu nicht abschätzbaren Haftungsrisiken führen kann. Sollte das Gesetz also verabschiedet werden, müsste – um den Unternehmen Rechtssicherheit zu garantieren – sichergestellt sein, dass die Anforderungen umsetzbar sind. Die Bundesregierung sollte Unternehmen durch Informationen sowie beim Aufbau von Know-how unterstützen.“

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