„Das ist eine gute Entwicklung, aber es könnten noch mehr Kinder und ihre Familien von den BuT-Leistungen profitieren – viele wissen immer noch nicht, dass sie Anspruch darauf haben, oder trauen sich nicht aus Angst vor Stigmatisierung, die Leistungen abzurufen. Hier werden wir unsere Anstrengungen für noch mehr Aufklärung verstärken!“, so Dr. Andrea Hanke, Dezernentin für Soziale Infrastruktur der Region Hannover.
Bis zu sieben verschiedene Leistungen können – abhängig von den persönlichen Voraussetzungen der Anspruchsberechtigten – über BuT bezuschusst oder ganz finanziert werden. Dazu gehören Ausflüge in Schulen und Kindertageseinrichtungen, mehrtägige Fahrten von Schulen und Kindertageseinrichtungen, die Schülerbeförderung, die Lernförderung, das Mittagessen in Schulen und Kindertageseinrichtungen, die Teilhabeleistungen (z.B. Vereine, Kultur, Freizeitaktivitäten) und die 150-Euro-Pauschale für den persönlichen Schulbedarf. Anspruchsberechtigt sind alle Kindergartenkinder, Schülerinnen und Schüler und junge Erwachsene bis 25 Jahre, die Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld), nach dem SGB XII (Sozialhilfe) und dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder Wohngeld und Kinderzuschlag beziehen. Auch Familien mit einem geringen Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen BuT-Leistungen erhalten, auch wenn sie keine Sozialleistungen zu beziehen.
Mit der Einführung des „Starke-Familien-Gesetzes“ im vergangenen Jahr sind die Leistungen in einigen Bereichen deutlich erhöht worden: die Schulbedarfspauschale beträgt seitdem 150 Euro, sämtliche Eigenanteile der Eltern für die Mittagsverpflegung und Schülerbeförderung sind weggefallen. Nachhilfestunden können auch dann beansprucht werden, wenn die Versetzung nicht unmittelbar bedroht ist. Die Teilhabeleistung, also das Geld für Freizeitaktivitäten, ist von 10 auf 15 Euro pro Monat gestiegen und wird pauschal für den gesamten Bewilligungszeitraum ausgezahlt – dafür reicht nur ein Nachweis für die Auszahlung der gesamten Pauschale.
Potenziell leistungsberechtigt waren 2019 rund 58.300 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre – knapp 3.000 Personen mehr als im Jahr 2018 (55.860). In der Altersgruppe der 6- bis 15-jährigen Anspruchsberechtigten, die Anspruch auf alle Leistungen hat, sind insgesamt rund 25.500 Personen, die Anzahl ist damit im Vergleich zum Vorjahr (25.300 Personen) leicht gestiegen. Die Quote der Inanspruchnahmen aller Leistungsberechtigten lag 2018 bei 41 Prozent, im Jahr 2019 ist diese auf 43 Prozent gewachsen. In der Altersgruppe der 6- bis 15-jährigen Leistungsberechtigten entwickelte sich die Quote von 67 auf 72 Prozent. Hierbei wurde die Mittagsverpflegung am meisten in Anspruch genommen, gefolgt von den Leistungen zu mehrtägigen Fahrten. Die Teilhabeleistungen für Freizeitaktivitäten sind auf Platz drei der Inanspruchnahmen. „Hier ist noch Luft nach oben“, sagt Dr. Andrea Hanke, „das Antragsverfahren ist leicht und unbürokratisch. Und Sport, Musik oder andere Hobbies sind gerade für Kinder in dieser Altersstufe wichtig. Die BuT-Leistungen unterstützen dabei ganz unkompliziert!“
Auskünfte gibt die Region Hannover im BuT-Servicebüro in Hannover in der Hildesheimer Straße 20, Raum 37, montags, mittwochs und freitags von 8 bis 12 Uhr und zusätzlich mittwochs von 13 bis 17 Uhr. Telefon: 0511/ 61 62 63 64, E-Mail: BuT@region-hannover.de. BuT-Anträge und weitere Informationen sind im Internet unter www.hannover.de/but abrufbar.
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