Der Konzernabschluss 2019 der BAUER Aktiengesellschaft (ISIN DE0005168108) wird durch eine vorzunehmende Einzelwertberichtigung aufgrund eines Rechtsstreits negativ beeinflusst. Dadurch wird der Konzern seine bislang gegebene Prognose für das Jahr 2019 nicht erreichen.

Das heute erhaltene Urteil des High Court von Hongkong mit unerwartet negativem Ausgang beendet ein Berufungsverfahren vor staatlichen Gerichten in Bezug auf ein im Jahr 2018 erfolgtes Schiedsgerichtsurteil.

Ein verbundenes Unternehmen der BAUER Gruppe hatte in den Jahren 2011 und 2012 große Baumaßnahmen zur Errichtung eines unterirdischen Bahnhofs durchgeführt und hatte Mehraufwand aufgrund erschwerter Bodenverhältnisse gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht. Das neue Urteil bedeutet nun für den Konzern eine Neubewertung des ursprünglichen Schiedsgerichtsurteils und eine erhebliche Ergebnisbelastung.

Der Vorstand erwartet daher, dass in der Bilanz Wertberichtigungen in einer Größenordnung von rund 40 Mio. EUR vorgenommen werden müssen. Die Liquiditätsbelastung wird bei etwa 10 Mio. EUR erwartet.

Aufgrund dieses Effekts erwartet die BAUER Gruppe für das Gesamtjahr 2019, dass sich die wesentlichen Ergebniskennzahlen EBIT und Nachsteuerergebnis um etwa 40 Mio. EUR – gegenüber der letzten gegebenen Prognose – reduzieren werden. Bisher war ein EBIT von etwa 70 Mio. EUR und ein nur noch leicht positives Ergebnis nach Steuern erwartet worden.

Infolgedessen wird die BAUER Gruppe ihre mit den Finanzpartnern vereinbarten Covenants zum 31. Dezember 2019 nicht einhalten können. Da der Konzern in den vergangenen Jahren seine Nettoverschuldung deutlich reduzieren und seine Finanzierungssituation insgesamt deutlich verbessern konnte, geht der Vorstand davon aus, dass gemeinsam mit den Finanzpartnern eine gute Lösung gefunden wird.

Der Vorstand der BAUER AG hat infolgedessen beschlossen, dass für das Geschäftsjahr 2019 keine Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet wird.

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