Für Kleingewerbetreibende und für die meisten im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften sinken die Beiträge für das kommende Jahr um rund 40 Prozent. Zudem reduziert die IHK auch für alle Mitglieder den Hebesatz zur Ermittlung der Umlage von 0,19 auf 0,15 Prozent des Gewerbeertrags bzw. Gewinns. Die Senkungen entsprechen insgesamt einer Entlastung von rund 3,6 Millionen Euro. Generell von der Beitragspflicht befreit sind Kleingewerbetreibende mit einem Gewinn von weniger als 5.200 Euro im Jahr.
IHK verfügt nicht mehr über Ausgleichrücklage
„Als IHK haben wir ein breites Aufgabenspektrum: Neben der Interessenvertretung für die regionale Wirtschaft bieten wir Beratung und übernehmen hoheitliche Aufgaben im Rahmen der Selbstverwaltung der Wirtschaft“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Hubertus Hille. „Dabei ist es stets unser Anspruch, wirtschaftlich und sparsam mit den Beiträgen unserer Mitglieder zu haushalten – um die Beiträge möglichst stabil zu halten oder sogar zu senken.“ Aus rechtlichen Gründen verfügt die IHK dabei aber nicht mehr über eine sogenannte Ausgleichsrücklage, mit der Beitragsrückgänge abgefedert werden konnten. Ob und wie stark die Beitragssätze in den kommenden Jahren angepasst werden müssen, ist deshalb stärker als früher von der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung der Region abhängig.
Zusatzinformationen:
Beitragssenkung im Detail:
Kleingewerbetreibende zahlen im kommenden Jahr je nach Staffel einen Grundbeitrag von 23 Euro (zuvor: 39 Euro) bzw. 47 Euro (78 Euro). Für die meisten im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften beträgt der Grundbeitrag 120 Euro (200 Euro) oder bei einem Gewerbeertrag von mehr als 96.500 Euro im Jahr 209 Euro (348 Euro). Für alle Mitglieder sinkt der Hebesatz zur Ermittlung der Umlage von 0,19 auf 0,15 Prozent des Gewerbeertrags bzw. Gewinns.
Beitrag:
Nach dem IHK-Gesetz gehören alle Gewerbetreibenden im Bezirk der jeweiligen Industrie- und Handelskammer an (gesetzliche Pflichtmitgliedschaft), vom Großunternehmen bis zum Kleingewerbetreibenden. Reine Handwerksbetriebe sind ausgenommen. Bei der Höhe und Staffelung des Grundbeitrags berücksichtigt die IHK die unterschiedliche Leistungsstärke der Unternehmen.
Vollversammlung:
Die Vollversammlung wird auch „Parlament der Wirtschaft“ genannt. Sie ist das wichtigste Gremium der IHK. Ihre ehrenamtlichen Mitglieder werden von den Mitgliedern der IHK alle fünf Jahre in freier, gleicher, geheimer und direkter Wahl gewählt. Die Wahl zur Vollversammlung erfolgt in Wahlgruppen und Wahlbezirken, damit das Gremium die Branchen und die Wirtschaftsstruktur des IHK-Bezirks widerspiegelt. Die derzeitige Vollversammlung hat sich im Januar 2022 konstituiert.
Die Vollversammlung bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit und fasst Beschlüsse in allen Angelegenheiten, die für die IHK-zugehörige gewerbliche Wirtschaft oder die Arbeit der IHK von grundsätzlicher Bedeutung sind.
Weiterführende Informationen zur IHK-Vollversammlung finden Sie unter www.ehrenamt.ihk-bonn.de.
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