TÜV SÜD ist seit wenigen Tagen auf der europäischen NANDO-Website als weltweit erste Benannte Stelle (NB 0123) für die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 anerkannt, gelistet und nunmehr berechtigt, die gesonderten Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Artikel 25 für Maschinen im Anhang I der neuen Verordnung durchzuführen. Diese neue europäische Harmonisierungsrechtsvorschrift ist seit Juli 2023 in Kraft, sie ersetzt die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und setzt neue Maßstäbe für die Sicherheitsanforderungen von Maschinen und verwandten Produkten.

Die Rolle von TÜV SÜD

Als Benannte Stelle übernimmt TÜV SÜD eine Schlüsselrolle bei der Implementierung der Maschinenverordnung. Das Unternehmen bietet umfassende Unterstützung für Hersteller und andere Wirtschaftsakteure bei der Umsetzung der neuen Anforderungen, bei der Prüfung und bei der Zertifizierung der Produkte. Dies gilt insbesondere auch für die neu erfassten Technologien wie maschinelles Lernen (z.B. durch Künstliche Intelligenz) sowie Cybersecurity. Mit einem weltweiten Netzwerk an Experten und umfassender Fachkompetenz unterstützt TÜV SÜD Hersteller dabei, die Konformität ihrer Maschinen zu bewerten, ob diese die strengen Anforderungen der Verordnung erfüllen. Dabei profitieren Kunden von TÜV SÜDs bereichsübergreifender Expertise im Bereich Maschinensicherheit, Risikobeurteilung, Cybersecurity und CE-Kennzeichnung.

Mit seiner breiten Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Maschinenherstellern bietet das Unternehmen eine Vielzahl an Dienstleistungen, darunter Prüfungen und Zertifizierungen sowie Schulungen zu den Anforderungen der Maschinenverordnung. Dies ermöglicht Unternehmen eine reibungslose Anpassung ihrer Produkte an die überarbeiteten Anforderungen unter Gewährleistung höchster Sicherheitsstandards, bis hin zur abschließenden Zertifizierung als Grundlage für das Inverkehrbringen ihrer Produkte.

„Die neue Maschinenverordnung stellt einen entscheidenden Schritt in Richtung einer sicheren und zukunftsfähigen Industrie dar. Sie bietet ein sehr hohes Schutzniveau für Anwender und Umwelt und trägt auch dazu bei, dass Europa im globalen Wettbewerb der digitalen Transformation führend bleibt. Durch die Berücksichtigung von Künstlicher Intelligenz und Cybersecurity schafft sie den notwendigen Rahmen, um Innovationen sicher zu gestalten und Vertrauen in moderne Maschinen zu stärken. Wir sind stolz darauf, als Benannte Stelle einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Verordnung und zur Sicherheit von Maschinen in der Europäischen Union zu leisten“, erklärt Tobias Pfeiffer, Bereichsleiter Industrie und Energieprodukte bei der TÜV SÜD Product Service GmbH.

Die wichtigsten Neuerungen – von einer Richtlinie zur Verordnung

Die Bedeutung der Maschinensicherheit in der EU zeigt sich unter anderem in der Entscheidung der EU, die überarbeitete Richtlinie in eine EU-Verordnung umzuwandeln. Nach der Verabschiedung durch die EU müssen EU-Richtlinien wie die Maschinenrichtlinie zunächst von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. EU-Verordnungen hingegen gelten sofort und sind in allen Mitgliedstaaten gesetzlich durchsetzbar. Verordnungen sind verbindliche Rechtsakte, die unmittelbar gelten und Vorrang vor allen abweichenden nationalen Gesetzen und Verordnungen haben.

Das Europäische Parlament hat die Verordnung am 18. April 2023 angenommen. Sie trat dann am 19. Juli 2023 in Kraft, zwanzig Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU. Mit diesem Datum begann die 42-monatige Übergangszeit, in der die Wirtschaftsbeteiligten die neue Verordnung umsetzen müssen. Ab dem 20. Januar 2027 ist die Anwendung der neuen EU-MR für das Inverkehrbringen von Maschinen in der EU verbindlich.

Die Verordnung bringt zahlreiche praxisrelevante Änderungen mit sich, welche von großer Bedeutung sind. So ist die Verordnung nun nicht mehr nur von Herstellern, sondern nun auch von weiteren Wirtschaftsakteuren wie Bevollmächtigten, Importeuren und Händlern in Bezug auf die jeweils geltenden Pflichten anzuwenden. Hier die wichtigsten Änderungen:

Erweiterter Geltungsbereich:
Die neue Verordnung umfasst nun erstmals auch sicherheitsrelevante Software für Maschinen, Sicherheitsbauteile und Maschinen mit Künstlicher Intelligenz (KI), die Sicherheitsfunktionen gewährleisten sowie wesentlich veränderte Maschinen. Dies spiegelt die zunehmende Digitalisierung, Automatisierung und Modernisierung von Maschinen in der Industrie wider.

Cybersecurity-Anforderungen:
Maschinen und ihre Steuerungssysteme müssen gegen unbeabsichtigte oder vorsätzliche Korrumpierung (z.B. Hacker- & Cyberangriffe) geschützt werden. Hersteller sind verpflichtet, auch entsprechende Nachweise für ein Eingreifen in die Software bzw. eine Veränderung der installierten Software zu sammeln.

Digitale Dokumentation:
Die neue Verordnung ermöglicht die Bereitstellung von digitalen Betriebs- und Montageanleitungen sowie Konformitätserklärungen. Für bestimmte Maschinen sind jedoch auch weiterhin gedruckte Versionen erforderlich.

Modernisierte Konformitätsbewertung:
Die Verfahren zur Konformitätsbewertung wurden aktualisiert, insbesondere für alle Maschinen gemäß Anhang I. Dieser Anhang I umfasst Maschinen, die ein ernstes inhärentes potenzielles Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen (Maschinen mit hohem Risiko). Anhang I ist in Teil A und B unterteilt und umfasst z.B. Hebebühnen für Fahrzeuge, Sicherheitsbauteile und Maschinen mit vollständig oder teilweise selbstentwickelndem Verhalten, die KI-gestützte Sicherheitsfunktionen verwenden, bestimmte Säge-, Fräs- und Abrichtmaschinen und andere.

Die bisher bekannten Konformitätsbewertungsverfahren mit Einbindung einer Benannten Stelle „EU-Baumusterprüfung (Modul B)“ und die „Umfassende Qualitätssicherung (Modul H)“ wurden um eine „Einzelprüfung (Modul G)“ erweitert. TÜV SÜD kann seinen Kunden alle der drei möglichen Konformitätsbewertungsmodule für diese Anhang I-Produkte im Scope der Benennung anbieten.

Stärkere Marktüberwachung:
Die Verordnung zielt darauf ab, die Marktüberwachung zu verbessern und eine einheitliche Anwendung der Sicherheitsvorschriften innerhalb der EU sicherzustellen.

Zwar gilt die EU-Maschinenverordnung erst ab dem 20. Januar 2027 exklusiv, doch die kompetente und professionelle Umsetzung kann EU-weite Wettbewerbsvorteile bringen. Die frühzeitige Auseinandersetzung mit den neuen Bestimmungen der EU-Maschinenverordnung und die Klärung konkreter Fragen und Probleme mit den zuständigen Stellen und Experten im Bereich der Maschinensicherheit kommt jedem Unternehmen entlang der Lieferkette zugute.

TÜV SÜD als erste Benannte Stelle für diese Verordnung unterstützt dabei mit seiner breiten Fach- und Schnittstellenkompetenz.

Weitere Informationen:
• European Commission – Single Market Compliance Space – Notified Bodies
• EU-Maschinenverordnung 2023/1230
• Machinery Safety

Über die TÜV SÜD AG

Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Rund 28.000 Mitarbeitende sorgen an über 1.000 Standorten in rund 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. tuvsud.com/de

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