Die europäische Chemikalienagentur ECHA will überprüfen, ob Inverkehrbringer gefährlicher Gemische ihrer Meldepflicht für Giftnotrufzentralen nachkommen. Ein entsprechendes Projekt startet im Januar 2025. TÜV SÜD unterstützt Inverkehrbringer und Hersteller bei der Poison Center Notification (PCN) – auch als Treuhänder zur Wahrung von Betriebsgeheimnissen.

Die Giftnotrufzentralen in der Europäischen Union brauchen korrekte Informationen über gefährliche Gemische, um bei Notfällen richtige und angemessene Entscheidungen treffen zu können. Aus diesem Grund sind Lieferanten dazu verpflichtet, umfassende Informationen über ihre Gemische via ECHA an die Giftnotrufzentralen zu übermitteln. Diese Poison Center Notification (PCN) beinhaltet Informationen über Zusammensetzung und Toxikologie, Farbe, Handelsnamen und Verpackung sowie den UFI – einen 16-stelligen Rezepturidentifikator.

Die ECHA will nun kontrollieren, ob sich die Inverkehrbringer an ihre Verpflichtung halten. Die nationalen Kontrollbehörden in allen EU-Ländern werden unter anderem überprüfen, ob die notwendigen Meldungen eingereicht wurden und ob Etiketten und Sicherheitsdatenblätter vorhanden und korrekt sind. Das Überprüfungsprojekt soll im Januar 2025 starten und sechs Monate dauern.

Unterstützung für Inverkehrbringer und Hersteller

TÜV SÜD unterstützt Inverkehrbringer dabei, die gesetzlichen Vorgaben korrekt umzusetzen. „Wir sehen im Moment vor allem bei Gemischen zur gewerblichen Nutzung und Produkten, die über Online-Plattformen vertrieben werden, noch großen Nachholbedarf“, sagt Rupert Scherer, Experte für die europäische Chemiekalienverordnung bei der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. Gerade nicht-europäische Hersteller seien sehr zurückhaltend damit, ihre Betriebsgeheimnnisse an Inverkehrbringer weiterzugeben.

Um der ECHA bzw. den Giftnotrufzentralen dennoch alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, können Hersteller auch Treuhänder wie TÜV SÜD einsetzen. „Als unabhängiger und sachkundiger Dritter sammeln wir die Daten und melden das Gemisch mit einer eigenen PCN bei der ECHA“, erklärt Scherer. „Der Inverkehrbringer braucht dann nur auf auf unsere Meldung referenzieren.“ Damit können Inverkehrbringer ihre Meldepflicht erfüllen und Hersteller ihre Betriebsgeheimnisse schützen – denn detaillierte Informationen erhalten nur die Giftnotrufzentralen.

Weitere Informationen zu den Leistungen von TÜV SÜD in diesem Bereich gibt es unter www.tuvsud.com/de-de/branchen/chemie-prozessindustrie/treuhaender-poison-center-notification.

Über die TÜV SÜD AG

Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Rund 28.000 Mitarbeitende sorgen an über 1.000 Standorten in rund 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. tuvsud.com/de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV SÜD AG
Westendstraße 199
80686 München
Telefon: +49 (89) 5791-0
Telefax: +49 (89) 5791-1551
http://www.tuvsud.com/de

Ansprechpartner:
Dr. Thomas Oberst
Pressesprecher
Telefon: +49 (89) 5791-2372
Fax: +49 (89) 5791-2269
E-Mail: thomas.oberst@tuvsud.com
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel