Sichere Rezeptabrechnung: Strategien zur Risikominimierung bei Insolvenz von Abrechnungszentren
Angesichts der finanziellen Herausforderungen, mit denen Apotheken konfrontiert sind, rückt die potenzielle Insolvenz von Abrechnungszentren verstärkt in den Fokus. Die ordnungsgemäße Abrechnung von Rezepten, als entscheidender Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg von Apotheken, könnte durch Insolvenzfälle erheblich gefährdet sein.
"Rezepte sind das Kapital Ihrer Apotheke", wird betont, und verdeutlicht damit die Schlüsselrolle einer reibungslosen Abrechnung für den finanziellen Erfolg von Apotheken. Im Fall einer möglichen Insolvenz von Abrechnungszentren könnten jedoch offene Forderungen in eine unsichere Position geraten.
Um dieses Risiko zu minimieren, setzen Apotheken vermehrt auf Kooperationen mit Abrechnungsstellen, die über einen soliden Insolvenzschutz verfügen. Durch diese Partnerschaft sollen auch ausstehende Forderungen beglichen werden können, wenn das jeweilige Abrechnungszentrum den Weg in die Insolvenz antreten muss. Bei der Auswahl der Partner liegt der Fokus nicht nur auf deren allgemeiner Leistungsfähigkeit, sondern auch auf dem Umfang des angebotenen Insolvenzschutzes.
Zusätzlich setzen Apotheken verstärkt auf sorgfältig ausgearbeitete Verträge mit den Abrechnungsstellen. Diese Verträge enthalten spezifische Klauseln, die im Falle einer Insolvenz eine nahtlose Übertragung offener Forderungen auf eine alternative Abrechnungsstelle ermöglichen. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass Zahlungen für erbrachte Leistungen auch im Fall einer Insolvenz des ursprünglichen Abrechnungszentrums weiterhin pünktlich erfolgen.
Eine weitere Schutzmaßnahme gegen das Risiko einer Insolvenz besteht in der Unterzeichnung von Vertrauensschadenversicherungen. Diese Policen decken potenzielle Schäden ab, die durch unbezahlte Forderungen aufgrund einer Insolvenz entstehen könnten. Bei der Auswahl einer solchen Versicherung ist es von zentraler Bedeutung sicherzustellen, dass auch der Insolvenzschutz der kooperierenden Abrechnungsstellen abgedeckt ist und eine angemessene Deckungssumme geboten wird.
"Die Sicherheit der Rezeptabrechnung ist für Apotheken von größter Bedeutung", wird hervorgehoben. "Durch die Zusammenarbeit mit Abrechnungsstellen, die über einen soliden Insolvenzschutz verfügen, sowie durch wohlüberlegte Verträge und gegebenenfalls den Abschluss einer Vertrauensschadenversicherung können Apotheken sicherstellen, dass ihre offenen Forderungen auch im Falle einer Insolvenz angemessen beglichen werden können."
Apotheker warnt vor krimineller PKA: Herausforderungen im Vertrauensschutz in Apotheken
Im Raum Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen warnt Apotheker Dr. Matthias Stoeck vor einer ehemaligen pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten (PKA), die offenbar in mehreren Apotheken im Bereich kriminelle Machenschaften betrieben hat. Die PKA, die vor zwei Jahren kurzzeitig in Stoecks Niederfeld-Apotheke beschäftigt war, steht im Verdacht, Gelder aus den Kassen gestohlen zu haben. Stoeck berichtet, dass die Frau bei ihrer Bewerbung bereits einen Vorschuss zwischen 3000 und 5000 Euro verlangte, welcher in der Regel nicht gewährt wurde.
Der Apotheker behauptet, dass die PKA in seinem Fall den gut versteckten Schlüssel zum Safe entwendete und 400 Euro stahl. Trotz Androhung einer Anzeige seitens Stoeck gab die PKA das Geld zurück. Dennoch erstattete der Apotheker Anzeige, doch die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. Stoeck gibt an, dass die PKA in mindestens sieben Apotheken der Region ähnliche Delikte begangen habe und als hochkriminell einzustufen sei. In einigen Fällen existieren sogar Videoaufnahmen, die sie beim Diebstahl aus einem Safe zeigen.
Besorgt über die potenzielle Fortführung ihrer kriminellen Aktivitäten in anderen Apotheken, warnt Stoeck seine Kollegen vor der PKA. Zusätzlich kritisiert er ihre fachlichen Fähigkeiten und appelliert an die Apothekerschaft, sich vor möglichen Schäden zu schützen.
Die Problematik von Diebstählen und kriminellen Handlungen in Apotheken wird durch die hohe Dunkelziffer betont. Viele Inhaber scheuen aus Angst vor Imageschäden die Veröffentlichung solcher Vorfälle. Die Vertrauensschadenversicherung (VSV) wird als mögliche Schutzmaßnahme für Unternehmen genannt, um sich vor Vermögensschäden durch unerlaubte Handlungen ihrer Mitarbeiter zu wappnen. Die Gründe für Veruntreuungen werden auf materielle Engpässe, Werteverlust und Sicherheitslücken im Zuge von Umstrukturierungen und Fusionen zurückgeführt. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik liegt die Dunkelziffer solcher Fälle in Deutschland bei etwa 50 Prozent.
Kontroverse um Gesundheitspolitik: Karl Lauterbachs Vorschlag zur Auslagerung medizinischer Untersuchungen in Apotheken spaltet Meinungen
In einem überraschenden Vorstoß hat der Bundesgesundheitsminister heute die Möglichkeit in Betracht gezogen, bestimmte medizinische Untersuchungen in Apotheken auszulagern. Diese unkonventionelle Idee, die darauf abzielt, den Zugang zu medizinischen Dienstleistungen zu verbessern, stößt jedoch auf geteilte Meinungen und wirft zahlreiche Fragen auf.
Die vorgeschlagene Maßnahme würde es Apothekern ermöglichen, einige diagnostische Verfahren durchzuführen, die bisher ausschließlich in Arztpraxen durchgeführt wurden. Hierzu könnten beispielsweise Blutdruckmessungen, Blutzuckertests und andere routinemäßige Untersuchungen gehören. Der Bundesgesundheitsminister betonte, dass dies dazu beitragen könne, die Überlastung von Arztpraxen zu verringern und den Bürgern einen einfacheren Zugang zu Gesundheitsdiensten zu ermöglichen.
Trotzdem stoßen die Pläne auf erhebliche Bedenken seitens der Ärzteschaft. Der Deutsche Ärzteverband äußerte sich besorgt über die möglichen Auswirkungen auf die Qualität der medizinischen Versorgung. Ein Sprecher betonte, dass bestimmte Untersuchungen eine gründliche Ausbildung und Fachkenntnisse erfordern, die über das hinausgehen, was in einer Apotheke bereitgestellt werden kann.
Auch Apotheker äußern Vorbehalte gegenüber dem Vorschlag. Sie weisen darauf hin, dass ihre Hauptaufgabe darin bestehe, Medikamente sicher zu dispensieren und umfassende Beratung anzubieten. Das Hinzufügen von diagnostischen Aufgaben könnte ihre primären Funktionen beeinträchtigen und die Qualität der Apothekenleistungen gefährden.
Experten sind sich uneinig über die langfristigen Auswirkungen einer solchen Maßnahme. Während einige die Idee begrüßen und betonen, dass sie die Gesundheitsversorgung effizienter gestalten könnte, warnen andere vor möglichen Risiken für die Patientensicherheit und die Qualität der medizinischen Diagnose.
Es bleibt abzuwarten, wie dieser kontroverse Vorschlag in den kommenden Wochen und Monaten diskutiert und weiterentwickelt wird. Der Bundesgesundheitsminister betonte jedoch, dass er bestrebt ist, im Dialog mit allen beteiligten Parteien eine ausgewogene Lösung zu finden, die sowohl die Anliegen der Ärzte als auch der Apotheker berücksichtigt und gleichzeitig den Zugang zu medizinischer Versorgung verbessert.
Entscheidung des OLG Hamm: Keine generelle Pflicht zur Straßensperrung bei Sturm, aber besondere Vorsicht bei Apotheken-Botenfahrten geboten
Im aktuellen Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 28. Juni 2023 wurde klargestellt, dass Gemeinden nicht dazu verpflichtet sind, bei starkem Sturmgeschehen präventiv Straßenabschnitte zu sperren oder gesunde Straßenbäume zu entfernen. Der Anlass für diese Entscheidung war ein Vorfall im Februar 2022, bei dem ein Autofahrer in einem bewaldeten Abschnitt einer Ortschaft von einem umfallenden Baum getroffen wurde. Dieser Vorfall führte zu einer Schadenersatzklage gegen die Gemeinde, die jedoch sowohl vom Landgericht Paderborn in erster Instanz als auch vom Oberlandesgericht Hamm in der Berufung als unbegründet abgewiesen wurde.
Der Kläger machte die Gemeinde für den entstandenen Schaden haftbar und argumentierte, dass diese ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt habe. Insbesondere behauptete er, dass angesichts der extremen Witterungsverhältnisse die Pflicht bestanden hätte, den betroffenen Streckenabschnitt zu sperren. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die beklagte Stadt nicht dazu verpflichtet war, die Straße aufgrund des schweren Sturms vorsorglich zu sperren. Der Kläger konnte nicht nachweisen, dass der umgestürzte Baum marode war oder nicht regelmäßig auf seine Standfestigkeit oder mögliche Schäden hin überprüft wurde.
Die Verpflichtung zur Verkehrssicherung erstreckt sich laut Gerichtsentscheidung nur auf Straßenbäume, nicht jedoch auf Bäume in einem Wald. Das Gericht argumentierte, dass der Umstand, dass auch gesunde Straßenbäume bei starkem Sturm auf die Straße fallen können, allein keine Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde begründet. Zudem könne nicht jeder abstrakten Gefahr vorbeugend begegnet werden. Die Gefahr von herabfallenden Gegenständen oder umstürzenden Bäumen bei orkanartigem Sturm sei allgemein bekannt, und jeder Verkehrsteilnehmer müsse sich darauf einstellen und notfalls auf das Befahren entsprechender Straßen verzichten.
Es sei darauf hingewiesen, dass bei Botenfahrten von Apotheken in solchen Wetterbedingungen besondere Vorsicht geboten ist, um potenzielle Gefahren zu minimieren. Dieser Aspekt unterstreicht die Notwendigkeit, dass Verkehrsteilnehmer, einschließlich Botenfahrern von Apotheken, sich der Wetterverhältnisse bewusst sind und angemessene Sicherheitsmaßnahmen ergreifen.
BSG-Verhandlung: Rechtsstreit um Abrechnungspraxis von Apothekerin mit potenziellen Auswirkungen
Im bevorstehenden Fall vor dem Bundessozialgericht (BSG) steht eine Apothekerin aus Bayern im Mittelpunkt, die sich mit rechtlichen Fragen bezüglich der Abrechnung von individuellen Zubereitungen, insbesondere von Krebsmedikamenten, konfrontiert sieht. Über einen Zeitraum von 2003 bis 2007 verarbeitete die Apothekerin Wirkstoffe ohne deutsche Kennzeichnung in Sterilrezepturen, die über Zwischenhändler aus verschiedenen Ländern importiert wurden. Trotz der Herkunft der Wirkstoffe erfolgte die Abrechnung nach den Preisen der Hilfstaxe für deutsche Fertigarzneimittel.
Die Krankenkassen, insbesondere die AOK Bayern, wurden erst Jahre später auf die zweifelhafte Abrechnungspraxis aufmerksam. Polizeiliche Ermittlungen folgten, und obwohl ein Strafverfahren gegen die Apothekerin eingestellt wurde und sie von Betrugsvorwürfen freigesprochen wurde, erhob die AOK Bayern Klage auf Schadensersatz. Die Kasse argumentiert, dass sie für importierte Arzneimittel nicht zahlen müsse, da die Voraussetzungen für Einzelimporte nicht erfüllt waren.
In erster Instanz entschied das Sozialgericht zugunsten der Apothekerin, doch das Landessozialgericht gab der AOK Bayern recht. Das Gericht stellte fest, dass die Apotheke gegen vertragliche Nebenpflichten im öffentlich-rechtlichen Dauerrechtsverhältnis verstoßen habe, indem sie die Kasse nicht über den Beschaffungsweg und die Preise der importierten Wirkstoffe informierte. Ein Schadensersatzanspruch in Höhe der gesamten Vergütung wurde der Kasse zugesprochen.
Die Apothekerin wehrt sich gegen diese Entscheidung und argumentiert vor dem BSG, dass das Landessozialgericht zu Unrecht von einer Informationspflicht als ungeschriebener Nebenpflicht ausgegangen sei. Sie behauptet selbst einen Anspruch auf Vergütung der Zytostatikazubereitungen gegenüber der Kasse zu haben. Die Verhandlung vor dem BSG ist für den 22. Februar angesetzt und wird erwartet, die Frage der Schadensersatzansprüche und der Abrechnungspraxis zu klären. Ein Urteil in diesem Fall könnte potenziell Auswirkungen auf die Abrechnung von individuellen Zubereitungen in Apotheken haben und somit die Rechtslage für Apothekerinnen und Apotheker beeinflussen.
SPD-Landesvorsitzende erkundet Herausforderungen in Duisburger Apotheke: Appelle für Unterstützung und Verständnis
Die Vorsitzende der nordrhein-westfälischen SPD, Sarah Philipp, besuchte kürzlich die Schiller-Apotheke in Duisburg, um sich über die aktuellen Herausforderungen im Apothekenbetrieb zu informieren. Mustafa Bagli, Inhaber der Schiller-Apotheke und der Apotheke am Sandbach in Ratingen, nutzte die Gelegenheit, um politische Vertreter auf die vielschichtigen Aufgaben und Probleme in der Apothekenbranche aufmerksam zu machen.
Während des rund zweistündigen Besuchs tauschten sich Philipp und Bagli intensiv über verschiedene Themen aus. Der Apotheker machte auf bestehende Hindernisse beim E-Rezept, bürokratische Belastungen, den Fachkräftemangel und insbesondere den andauernden Honorarstillstand aufmerksam. Bagli betonte die Dringlichkeit einer Erhöhung des Apothekenhonorars angesichts steigender Betriebskosten und Inflation. Zudem sprachen sie über die anhaltenden Lieferengpässe, wobei Bagli Philipp umfangreiche Defektlisten vorlegte und auf die Rolle von Rabattverträgen als Ursache für die Probleme hinwies.
Die SPD-Politikerin zeigte sich während des Besuchs sehr interessiert und verständnisvoll für die komplexen Herausforderungen, denen Apotheken gegenüberstehen. Bagli war überrascht von der ausführlichen Zeit, die Philipp investierte, und ist überzeugt, dass sie ihre Eindrücke nicht nur innerhalb der Partei, sondern auch auf politischer Ebene nutzen wird, um auf Handlungsbedarfe hinzuweisen.
Bagli mahnte vor einer möglichen Gefährdung der Patientenversorgung vor Ort, wenn die Apotheken weiterhin unterfinanziert werden. Er verwies auf Philipp’s frühere Aussage nach ihrer Wahl zur Parteivorsitzenden, dass der Staat sicherstellen müsse, dass die Dinge im Land funktionieren. Der Apotheker betonte die Notwendigkeit einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen Apothekern und politischen Entscheidungsträgern, um praxisnahe Lösungen für die aktuellen Probleme zu finden.
Mustafa Bagli startete seine Karriere als PKA und erlangte später das Abitur, bevor er Pharmazie studierte. Im Jahr 2018 übernahm er die Schiller-Apotheke im Alter von 36 Jahren. Der Apotheker setzt sich aktiv für die Belange der Apothekenbranche ein und betont die Bedeutung eines konstruktiven Dialogs zwischen Apothekern und politischen Vertretern.
Transparenz gefordert: Bundesregierung schweigt zu Kosten der Corona-Impfstoffbeschaffung
Im Kontext der anhaltenden Bemühungen der AfD um Transparenz bezüglich der Corona-Impfstoffe hat die Bundestagsfraktion eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. In der Anfrage, datiert auf den 9. Januar, wurde insbesondere nach den Gesamtkosten für Beschaffung, Lagerung und Vernichtung von Corona-Impfstoffen gefragt, die noch nicht an die aktuelle Subvariante angepasst waren.
Die Antwort der Bundesregierung fiel kurz und prägnant aus: Die Kosten für die genannten Aspekte unterliegen der Vertraulichkeit. Damit bleibt die genaue finanzielle Dimension dieser Maßnahmen vorerst im Dunkeln.
Hintergrund dieser Anfrage ist der Ersatz der ersten Generation von Impfstoffen durch mehrfach angepasste Varianten, was möglicherweise zu einer substantiellen Entsorgung geführt hat. Deutschland hat im Verlauf der Corona-Pandemie insgesamt Impfstoffe im Wert von 13,1 Milliarden Euro bestellt, wie bereits vor einem Jahr seitens des Bundesgesundheitsministeriums gegenüber NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung bestätigt wurde. Die Bestellungen belaufen sich auf 672 Millionen Dosen, was einer durchschnittlichen Bestellung von etwa acht Dosen pro Einwohner in Deutschland entspricht.
Ein Großteil dieser Bestellungen geht auf die Amtszeit von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zurück, wie aus bisher geheimen Unterlagen hervorgeht. Bis Ende 2021 hatte der Bund bereits 556 Millionen Impfdosen im Gesamtwert von 10,05 Milliarden Euro bestellt.
Die Vertraulichkeit erstreckt sich nicht nur national, sondern auch auf EU-Ebene. Deutschland hat gemeinsam mit anderen EU-Mitgliedstaaten auf ein Portfolio verschiedener Impfstoff-Entwicklungen gesetzt und Verträge mit insgesamt acht Unternehmen abgeschlossen. Die Preisvereinbarungen wurden während eines Sondertreffens der EU-Gesundheitsminister im September 2020 als vertraulich festgelegt.
Besonders ins Auge fällt die Preisdynamik bei den Unternehmen Biontech/Pfizer und Moderna während der Pandemie. Im Dezember 2020 kostete eine Dosis von Biontech/Pfizer etwa 15,50 Euro, während neun Monate später der Durchschnittspreis auf rund 23,20 Euro stieg – ein Anstieg um etwa 50 Prozent. Moderna erhöhte den Preis von 19,50 Euro nach nur drei Monaten um mehr als 50 Prozent auf 29,70 Euro. Diese Preisentwicklungen werfen Fragen nach den wirtschaftlichen Aspekten der Impfstoffbeschaffung auf.
Effiziente E-Rezept-basierte Arzneimittelversorgung in Notfällen: Klar definierte Leitlinien und Dokumentationsrichtlinien im Gesundheitswesen
Gemäß § 17 des Rahmenvertrags im Gesundheitswesen sind im Notdienst und der Akutversorgung Ausnahmen für die Rezeptbelieferung vorgesehen. Bei papiergebundenen Rezepten ist ein spezieller Hinweis auf den dringenden Fall mit Datum und Unterschrift erforderlich, während bei elektronischen Rezepten (E-Rezepten) kein zusätzlicher Vermerk notwendig ist.
Gemäß § 14 Absatz 2 Satz 2 des Rahmenvertrags wird auf papiergebundenen Verordnungen die Akutversorgung vermerkt. Wenn kein rabattiertes Arzneimittel gemäß § 11 oder preisgünstiges Fertigarzneimittel gemäß § 12 vorrätig ist, muss dies auf dem Verordnungsblatt festgehalten werden. Bei E-Rezepten wird diese Information im Abgabedatensatz aufgenommen und mittels qualifizierter elektronischer Signatur unterzeichnet.
Die Kennzeichnung der Abgabe im dringenden Fall erfolgt durch Zusatzattribute und Schlüsselnummern. Schlüssel 3 steht für "nein, dringender Fall" und wird verwendet, wenn der Rabattvertrag nicht erfüllt werden kann. Diese Schlüsselnummer findet Anwendung bei preisgünstigen Arzneimitteln (Zusatzattribut 3) oder Importarzneimitteln (Zusatzattribut 4), die nicht verfügbar sind. In solchen Fällen ist eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich.
Gemäß einer Vereinbarung der Technischen Kommission nach § 300 des Sozialgesetzbuchs V ist im Falle von Abweichungen von der Abgaberangfolge im dringenden Fall keine zusätzliche Dokumentation erforderlich. Es besteht jedoch die Möglichkeit, im Zusatzattribut 12 zusätzliche Angaben zu machen.
Generell muss bei klaren Verordnungen die Abgaberangfolge gemäß den §§ 11 bis 14 eingehalten werden. Wenn ein rabattiertes Arzneimittel nicht vorrätig ist, muss dies auf dem papiergebundenen Rezept dokumentiert werden. Im dringenden Fall kann von der verordneten Packungsgröße abgewichen werden, ohne dass eine Arztrücksprache erforderlich ist.
In Situationen, in denen eine sofortige Arzneimittelabgabe erforderlich ist und keine Arztrücksprache gehalten werden kann, gelten spezifische Regelungen, darunter die Berücksichtigung von widersprüchlichen Angaben von Stückzahl und N-Bezeichnung sowie die Festlegung von Prioritäten bei fehlenden Informationen. Diese Regelungen sind auch für die Akutversorgung in der Apotheke relevant.
DAV fordert Überprüfung: E-Rezept-Software unter Verdacht wegen fehlerhafter Arzneimittelanzeige
Infolge vereinzelter Vorfälle mit elektronischen Rezepten (E-Rezepten) hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) die Apothekensoftwarehäuser aufgefordert, ihre Systeme zu überprüfen. Es wurden Probleme gemeldet, bei denen die Apothekensoftware in einigen Fällen ein anderes Arzneimittel anzeigte, als von Ärzten verordnet. Dies führte zu Bedenken bezüglich der Arzneimitteltherapiesicherheit, woraufhin der DAV eine Untersuchung der Softwareproblematik einforderte.
Die gemeldeten Fehler beinhalten unter anderem Situationen, in denen die Apothekenverwaltungssysteme (AVS) Freitextverordnungen falsch interpretierten. Dies führte dazu, dass im Kassensystem das falsche Arzneimittel angezeigt wurde. Beispiele hierfür sind Verordnungen von Amlodipin, bei denen stattdessen Felodipin erschien, oder Verordnungen von Amoxiclav, bei denen anstelle dessen Amoxicillin angezeigt wurde. In einem anderen Fall wurde bei einer Freitextverordnung mit Dosierplan fälschlicherweise "ein neues Arzneimittel Olanzapin 2,5mg" angezeigt.
Der DAV betont die Notwendigkeit, sicherzustellen, dass eine mögliche automatisierte "Übersetzung" einer Freitextverordnung in der Warenwirtschaft lediglich als Vorschlag betrachtet wird. Apotheken sollten aus Gründen der Arzneimitteltherapiesicherheit das im Freitextfeld konkret verordnete Arzneimittel mit dem Vorschlag in der Warenwirtschaft abgleichen.
Zusätzlich weist der DAV auf Fehler hin, deren Ursachen noch unklar sind. Beispielsweise wurde anstelle des verordneten Forxiga einmal Candesartan oder anstelle des verordneten Tonotec in einem anderen Fall Eliquis angezeigt. Der Verband betont, dass solche unklaren Ursachen für Fehler ebenfalls problematisch sind.
Abschließend informiert der DAV die Softwarehäuser über eine Mitteilung der Gematik. Diese weist darauf hin, dass es bei einzelnen AVS zu Verwechslungen kommen kann, wenn an verschiedenen Arbeitsplätzen einer Apotheke gleichzeitig mehrere E-Rezepte eingelöst werden. Die genauen Ursachen für diese Verwechslungen sind derzeit noch nicht bekannt.
Europaweite Fälschungsschutzrichtlinie: Fortschritte und Herausforderungen in Deutschland und seinen Nachbarländern
Im Rahmen der europäischen Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU, die in Deutschland als Securpharm umgesetzt wurde, wurde ein umfassendes Verifizierungssystem eingeführt, um den Handel mit gefälschten Arzneimitteln in der Europäischen Union zu unterbinden. Diese Richtlinie erfordert, dass Arzneimittel, die seit dem 9. Februar 2019 in EU-Mitgliedsstaaten in Verkehr gebracht werden, zusätzliche Sicherheitsmerkmale auf ihren Packungen tragen, darunter ein Erstöffnungsschutz und eine individuelle Packungsnummer.
Das Europäische Arzneimittel-Überprüfungssystem (EMVS) auf übergeordneter Ebene ist für die Gewährleistung eines funktionierenden, sicheren, interoperablen und kosteneffizienten Systems zur Überprüfung von Arzneimitteln in ganz Europa verantwortlich. Die Pharmahersteller laden ihre Erkennungsmarker über einen zentralen europäischen Hub hoch, und die Überprüfung erfolgt in den nationalen Arzneimittelüberprüfungssystemen, den sogenannten Medicines Verification Organisations (MVOs).
Frankreich setzte den Fälschungsschutz fristgerecht um, wobei die nationale Medicines Verification Organisation (MVO) in Zusammenarbeit mit dem Club Inter Pharmaceutique (C.I.P.) die Umsetzung vorantrieb. Trotz starker Mobilisierung hatten bis Mai 2022 nur 33 Prozent der französischen Apotheken das nationale Überprüfungssystem angeschlossen.
In Dänemark wurde das Verifizierungssystem von der Dansk Medicin Verification Organisation (DMVO) eingeführt. Ein Pilotprojekt vor dem eigentlichen Start ermöglichte Erfahrungen mit ausgewählten Endnutzern. Pharmahersteller zahlen eine einmalige Anmeldegebühr von 20.000 Euro und eine jährliche Gebühr von 6.700 Euro pro Marketing Authorisation Holder (MAH).
Spanien implementierte die europäische Fälschungsdirektive unter dem Kürzel Sevem. Die Organisation Sevem, gegründet 2016, arbeitet daran, Kommunikationsschnittstellen zwischen Pharmahändlern, Apotheken und dem nationalen Verifizierungssystem zu schaffen. Allerdings gab es in Spanien, ähnlich wie in anderen Ländern, Implementierungsschwierigkeiten, insbesondere bei Apotheken.
In Polen obliegt die Umsetzung der europäischen Fälschungsschutzrichtline der nationalen Organisation für die Überprüfung von Arzneimitteln namens Kowal. Das polnische Arzneimittelverifizierungssystem (PLMVS) wurde nach einer Pilotphase eingeführt, und Pharmahersteller zahlen eine Aufnahmegebühr von 14.000 Euro sowie einen Jahresbeitrag von 8.500 Euro. Es gab Berichte über gewisse Kinderkrankheiten im IT-System, insbesondere einen Zugangsfehler, der schlesische Apotheker zeitweise illegal handeln ließ.
Die europäische Fälschungsschutzrichtlinie und ihre nationale Umsetzung betreffen eine Vielzahl von Akteuren im Gesundheitswesen, darunter Pharmahersteller, Apotheken und Großhändler. Trotz der Herausforderungen bei der Implementierung streben alle beteiligten Länder danach, die Sicherheit von Arzneimitteln zu gewährleisten und den Handel mit gefälschten Produkten zu unterbinden.
Cannabis-Legalisierung in Deutschland: Innenminister warnt vor potenziellen Risiken
In einem aktuellen Statement äußerte der brandenburgische Innenminister Michael Stübgen (CDU) deutliche Bedenken hinsichtlich des Gesetzesentwurfs der Ampelregierung zur Legalisierung von Cannabis. Der Minister bezeichnete das vorgeschlagene Gesetz als unzureichend durchdacht und warnte vor potenziellen negativen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit. Insbesondere äußerte er Bedenken bezüglich einer möglichen Zunahme von Verkehrsunfällen im Zusammenhang mit Drogenkonsum, gestützt auf Erfahrungen aus anderen Ländern.
Der Gesetzesentwurf, der vorsieht, dass der Besitz bestimmter Mengen Cannabis für Erwachsene ab 18 Jahren ab dem 1. April erlaubt sein soll, stößt auch auf Kritik von Medizinern und Richtern. Volljährige Personen dürfen demnach bis zu 25 Gramm Cannabis legal besitzen, und der private Anbau von maximal drei Pflanzen wird gestattet. Ab dem 1. Juli sollen Cannabis-Clubs Mitgliedern ermöglichen, die Droge gemeinschaftlich anzubauen und zu teilen, wobei die Menge pro Mitglied auf höchstens 50 Gramm pro Monat begrenzt ist. Kritiker bemängeln jedoch die fehlende Rechtssicherheit in dem Gesetz.
Der Landesinnenminister warnte zudem davor, dass die vorgesehene Regelungsdichte nicht zu einer Entlastung der Polizei führen werde, sondern im Gegenteil zu einer nicht abschätzbaren Mehrbelastung führen könnte. Gesundheitsämter und Staatsanwaltschaften müssten mit zusätzlicher Arbeit rechnen. Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Erwähnung einer neuen Bundesbehörde im Gesetz, deren genaue Aufgabenstellung bisher nicht konkretisiert wurde.
Stübgen äußerte die Befürchtung, dass trotz der Legalisierung der Schwarzmarkt für Cannabis weiterhin existieren könnte. Er argumentiert, dass die Legalisierung die Hemmschwelle senken könnte, insbesondere für Minderjährige, die dann vermehrt die Droge auf dem Schwarzmarkt konsumieren könnten. Diese Bedenken werden durch statistische Studien aus Ländern mit liberaler Drogenpolitik gestützt.
Auch der Polizeipräsident von Brandenburg, Oliver Stebien, äußerte ähnliche Besorgnisse. Er befürchtet zusätzliche Arbeit für die Polizei im Zusammenhang mit der Cannabis-Legalisierung und weist darauf hin, dass die genaue Mengenbestimmung von Cannabis bei Personen im Auto eine Herausforderung darstellen könnte.
In Brandenburg zeigen sich zudem Cannabis-Raucher bereits in Überlegungen, sich gemeinsam zu organisieren und Hanfpflanzen aufgrund der geplanten Legalisierung gemeinschaftlich anzubauen. Trotz dieser Überlegungen und des wachsenden Interesses gibt es weiterhin Unsicherheiten hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen. Der Dachverband Mariana Cannabis Social Clubs mit Sitz in Göttingen plant einige Clubs in Brandenburg, wobei viele Interessenten jedoch noch zögern, öffentlich aufzutreten.
Apotheker schlagen Alarm: Rx-Skontostreit bedroht Existenz lokaler Apotheken
Inmitten der jüngsten Entwicklungen im deutschen Apothekenwesen äußert der Apotheker Johannes Meis, Eigentümer der Apotheke Meis in Cloppenburg, Niedersachsen, seine Besorgnis über die Zukunft der Vor-Ort-Apotheken. Die kürzliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), das Rx-Skonto zu streichen, wird von Meis als zusätzliches Problem für öffentliche Apotheken betrachtet, was zu Unsicherheit und Sorgen unter den Betreibern führt.
Meis verdeutlicht die potenziellen finanziellen Auswirkungen dieser Maßnahme anhand eines Modellbeispiels. Er schätzt, dass eine Apotheke mit einem Jahresumsatz von 2,4 Millionen Euro und einem Rx-Anteil von 80 Prozent aufgrund des gestrichenen Skontos etwa 38.000 Euro pro Jahr einbüßen könnte. Dies steht im Einklang mit Schätzungen der Treuhand, die einen durchschnittlichen Verlust von 22.000 Euro pro Apotheke prognostizierte.
Die Sorge von Meis erstreckt sich über die Skonto-Streichung hinaus. Er warnt vor den kombinierten Auswirkungen des erhöhten Kassenabschlags und steigender Personalkosten, die dazu führen könnten, dass Apotheken wirtschaftlich nicht mehr tragfähig sind. Meis ruft den Gesetzgeber dazu auf, die bestehende Apothekenstruktur zu überdenken und zu entscheiden, ob er weiterhin auf lokale Apotheken setzen möchte.
Besondere Aufmerksamkeit richtet Meis auf das bevorstehende Card-Link-Verfahren, das den Übergang der Kundschaft zu Versandapotheken beschleunigen könnte. Er betont die Notwendigkeit, die Apotheken vor Ort zu erhalten und kritisiert Ideen wie Gesundheitskioske. Die Unsicherheit in der Branche, so Meis, könnte zu Schließungswellen führen.
Die allgemeine Stimmung unter Apothekern ist von Verunsicherung geprägt. Meis fordert klare Eckpunkte von der Politik und Planungssicherheit für Unternehmer. Er hebt hervor, dass Entscheidungen des Gesetzgebers zu einer erhöhten Unsicherheit führen, was wiederum zu fehlenden Investitionen, fehlendem Wachstum und einer minderwertigen Versorgung in der Apothekenbranche führen könnte.
Apothekenreform gefordert: AVWL setzt auf Abschaffung des Kassenabschlags und Mehrwertsteuer-Streichung
Im Zuge eines kürzlich ergangenen Skonto-Urteils, das finanzielle Auswirkungen auf Apotheken hat, fordert der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) eine grundlegende Reform der Apothekenvergütung. Neben der Abschaffung des Kassenabschlags wird sogar die Streichung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel gefordert.
Das Skonto-Verbot hat zur Folge, dass Apotheken einen Einkaufsvorteil verlieren, was den wirtschaftlichen Druck auf diese Einrichtungen erhöht. Die genauen Auswirkungen des Urteils sind noch nicht vollständig absehbar, jedoch warnt der AVWL vor erheblichen Einbußen für Apotheken vor Ort, was das Apothekensterben weiter vorantreiben könnte. Thomas Rochell, Vorstandsvorsitzender des AVWL, betont, dass das Skonto-Urteil die Schwächen des bestehenden Apothekenhonorarsystems aufzeigt und lokale Apotheken zunehmend unrentabel werden.
Im Fokus des Appells steht die Forderung nach einer angemessenen, fairen und transparenten Honorierung der Apotheken. Als Sofortmaßnahme wird die vollständige Abschaffung des Zwangsrabatts gefordert, den Apotheken den Krankenkassen pro verschreibungspflichtiger Arzneimittelpackung gewähren müssen. Der AVWL schlägt vor, eine Vergütung für bisher nicht honorierte Leistungen, wie das Inkasso der Herstellerrabatte und der Zuzahlung, einzuführen. Um die Abschaffung des Kassenrabatts zu finanzieren, plädiert der Verband dafür, die Mehrwertsteuer auf verschreibungspflichtige Medikamente komplett zu streichen. Diese Maßnahme soll nicht nur den Ausfall des Kassenrabatts ausgleichen, sondern auch finanzielle Mittel für dringend benötigte Honorarerhöhungen bereitstellen. Die Argumentation beruht darauf, dass der Staat über die Mehrwertsteuer mehr an jeder Arzneimittelpackung verdient als die Apotheken selbst, was zu Lasten der Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung geht.
Die Diskussion um eine Absenkung der Mehrwertsteuer wurde bereits im Jahr 2022 angestoßen, wobei einige Krankenkassen eine Senkung von 19 auf 7 Prozent vorschlugen. Dies hätte die gesetzliche Krankenversicherung um etwa sechs Milliarden Euro im Jahr entlasten können, um die prognostizierte Finanzlücke von 17 Milliarden Euro im Jahr 2023 zu schließen.
Bildschirmarbeit und trockene Augen: Expertentipps zur Prävention und Linderung
Bildschirmarbeit kann zu trockenen Augen führen, warnten Experten von der Universität von Santiago de Compostela. Das sogenannte Office-Eye-Syndrom, oder Sicca-Syndrom, manifestiert sich durch gerötete, brennende Augen, ein Fremdkörpergefühl und geschwollene Augenlider. Etwa 15 bis 17 Prozent der deutschen Bevölkerung sind von dieser Erkrankung betroffen, so die Leitlinie "Trockenes Auge" des Berufsverbands der Augenärzte Deutschlands und der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft.
Die Ursachen für das Sicca-Syndrom sind vielfältig, von der Einnahme bestimmter Medikamente bis zu chronischen Erkrankungen und Umweltfaktoren wie Feinstaubbelastungen. Insbesondere die Bildschirmarbeit trägt zur Entwicklung trockener Augen bei. Intensives Starren auf den Bildschirm führt dazu, dass das Blinzeln vernachlässigt wird, was wiederum die Austrocknung der Augen begünstigt.
Experten empfehlen mehrere Maßnahmen, um den schädigenden Einfluss von Bildschirmarbeit zu reduzieren. Dazu gehört die Positionierung des Bildschirms unterhalb der Augenhöhe, um die Verdunstung des Tränenfilms zu minimieren. Reflexionen von Lichtquellen auf dem Bildschirm sollten vermieden werden, da übermäßige Helligkeit die Blinzelrate verringern kann. Regelmäßige Ruhezeiten, alle 20 Minuten für 20 Sekunden auf etwas in etwa sechs Metern Entfernung zu blicken, helfen, die normale Blinzelrate wiederherzustellen.
Zusätzlich sollte auf augenfreundliche Umweltbedingungen geachtet werden, indem niedrige Luftfeuchtigkeit, hohe Temperaturen, Luftströmungen durch offene Fenster oder Klimaanlagen, Tabakrauch und übermäßige Lufterfrischer vermieden werden. Bei deutlichen Symptomen können künstliche Tränen in Einzeldosen ohne Konservierungsstoffe als Tränenersatz zur Befeuchtung des Auges dienen.
Es ist von großer Bedeutung zu betonen, dass trockene Augen keine bloße Befindlichkeitsstörung sind, sondern eine ernsthafte Erkrankung darstellen. Bei anhaltenden Symptomen ist eine augenärztliche Abklärung ratsam, um potenziell ernste Ursachen und Folgen zu behandeln.
Schwarzer Holunder in der Apotheke: Gesundheitspotenzial und Anwendungsempfehlungen im Blick
Der Schwarze Holunder (Sambucus nigra) wurde vom Naturheilverein (NHV) Theophrastus zum Heilkraut des Jahres 2024 ernannt, und dies wirft einen genaueren Blick auf die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten seiner Blüten und Früchte in Tees und Fertigarzneimitteln aus der Apotheke.
Trotz der kulinarischen Verlockungen des Schwarzen Holunders warnt das Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) davor, die Früchte roh zu verzehren, da in den Samen reifer Früchte und in unreifen Früchten der Giftstoff Sambunigrin enthalten ist. Dieser Stoff kann im Körper zu Blausäure umgewandelt werden, was Übelkeit, Erbrechen und Durchfall verursachen kann. Die richtige Zubereitung durch Erhitzen auf über 80 Grad Celsius ist daher entscheidend, um den Giftstoff zu zerstören.
Trotz dieser potenziellen Nebenwirkungen betont der NHV die gesundheitlichen Vorteile des gekochten Verzehrs von Schwarzen Holunderfrüchten. Magnesium, Kalium, Phosphor, Eisen, Flavonoide, Anthocyanglykoside, Aminosäuren, Phenolsäuren, Triterpene, Schleim- und Gerbstoffe tragen zu antiviralen, antioxidativen, immunstärkenden, leicht abführenden und schmerzlindernden Eigenschaften bei.
Die Europäische Arzneimittelagentur erkennt jedoch nur die Blüten des Schwarzen Holunders als traditionelles Heilmittel an. Die Holunderblüten sollen schweißtreibend wirken und werden auch für ihre sekretolytische, fiebersenkende und harnsteigernde Wirkung geschätzt. Der NHV listet verschiedene Anwendungsbereiche auf, darunter Erkältungs- und Infektionskrankheiten, Verstopfung, Hautunreinheiten, Kopfschmerzen, Neuralgien sowie Harnwegs- und Nierenleiden.
In Apotheken finden sich Holunderblüten häufig in Erkältungstees und verschiedenen Fertigpräparaten wie Tabletten oder Tropfen. Der "Wichtl" weist darauf hin, dass Holunderblüten nicht nur geschmacksgebend sein können, sondern möglicherweise auch entzündungshemmende Wirkungen durch N-Phenylpropanoyl-L-Aminosäureamide und Flavonoide haben.
Holunderbeeren hingegen enthalten eine Fülle von Vitaminen, darunter B1, B2, C und Folsäure. Obwohl keine spezifischen Fertigarzneimittel auf Basis von Holunderbeeren genannt werden, sind Extrakte in Nahrungsergänzungsmitteln wie "Cetebe® Immun Aktiv Tabletten" und "Vigantolvit® Immun Filmtabletten" sowie im Medizinprodukt "Emser® Sinusitis Spray forte" zu finden.
Die Evidenzlage zu Sambuci fructus (Holunderbeeren) wird als unzureichend betrachtet, während für Sambuci flos (Holunderblüten) flüssige Zubereitungen als traditionelle pflanzliche Arzneimittel zur Linderung erster Erkältungssymptome gelten. Es ist wichtig zu betonen, dass diese Einstufung auf langjähriger Erfahrung basiert und nicht auf klinischen Studien.
Insgesamt bietet der Schwarze Holunder eine breite Palette von Anwendungsmöglichkeiten, sowohl in der traditionellen als auch in der modernen Medizin, wobei Holunderblüten eine herausragende Rolle in der Anerkennung als Heilmittel spielen.
Kommentar:
Die Sicherstellung der Rezeptabrechnung ist für Apotheken essenziell. Angesichts potenzieller Insolvenzen von Abrechnungszentren ist eine kluge Risikominimierung durch Zusammenarbeit mit geschützten Anbietern und durchdachte Verträge erforderlich. Die Option einer Vertrauensschadenversicherung bietet zusätzliche Absicherung gegen Zahlungsausfälle. Ein umfassender Ansatz, der die finanzielle Stabilität und Kontinuität der Leistungsgewährleistung sicherstellt.
Die Warnung des Apothekers Dr. Matthias Stoeck vor einer ehemaligen PKA, die mutmaßlich in mehreren Apotheken kriminelle Handlungen begangen hat, unterstreicht die Herausforderungen im Bereich des Vertrauensschutzes. Die Dunkelziffer solcher Vorfälle verdeutlicht, dass viele Fälle aus Angst vor Imageschäden nicht öffentlich gemacht werden. Die Notwendigkeit einer Vertrauensschadenversicherung (VSV) als Schutzinstrument für Unternehmen wird in diesem Kontext betont. Dieser Fall unterstreicht die Bedeutung von Präventivmaßnahmen und den Austausch unter Apothekern, um potenzielle Risiken zu minimieren.
Die vorgeschlagene Auslagerung medizinischer Untersuchungen in Apotheken wirft legitime Bedenken hinsichtlich der Qualität und Sicherheit auf. Während der Wunsch nach verbesserter Zugänglichkeit lobenswert ist, sollten wir sorgfältig abwägen, ob Apotheken die geeignete Umgebung für diagnostische Verfahren sind. Eine ausgewogene Lösung, die die Anliegen von Ärzten und Apothekern berücksichtigt, ist entscheidend, um die Gesundheitsversorgung zu optimieren.
Die Entscheidung des OLG Hamm betont die fehlende generelle Pflicht von Gemeinden zur präventiven Straßensperrung bei starkem Sturm. Das Gericht betonte, dass die Verkehrssicherungspflicht nur für Straßenbäume gelte und nicht für Bäume in einem Wald. Die Klage eines Autofahrers, der von einem umfallenden Baum getroffen wurde, wurde abgewiesen, da er nicht nachweisen konnte, dass die Stadt ihre Pflicht verletzt hatte. Die Entscheidung hebt hervor, dass nicht jede abstrakte Gefahr vorbeugend bekämpft werden kann und dass Verkehrsteilnehmer sich bewusst sein und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen ergreifen müssen. Besondere Vorsicht wird jedoch bei Apotheken-Botenfahrten in solchen Wetterbedingungen empfohlen.
Der bevorstehende Rechtsstreit vor dem Bundessozialgericht um die Abrechnungspraxis einer Apothekerin aus Bayern wirft Fragen zur Transparenz und rechtlichen Pflichten auf. Die Apothekerin soll über Jahre hinweg importierte Wirkstoffe ohne deutsche Kennzeichnung abgerechnet haben. Die AOK Bayern klagt auf Schadensersatz, da die Apotheke ihrer Ansicht nach gegen vertragliche Nebenpflichten verstoßen hat. Die Entscheidung des Gerichts wird nicht nur über den Einzelfall entscheiden, sondern könnte auch weitreichende Auswirkungen auf die Abrechnung von individuellen Zubereitungen in Apotheken haben und die rechtlichen Standards für Apothekerinnen und Apotheker klären.
Der Besuch von Sarah Philipp, der Vorsitzenden der nordrhein-westfälischen SPD, in der Schiller-Apotheke von Mustafa Bagli in Duisburg verdeutlicht die dringenden Anliegen der Apothekenbranche. Bagli nutzte die Gelegenheit, um auf Hindernisse wie das E-Rezept, bürokratische Hürden und den anhaltenden Honorarstillstand hinzuweisen. Philipp zeigte Verständnis für die Herausforderungen und betonte die Notwendigkeit, die Finanzierung der Apotheken angesichts steigender Kosten zu überdenken. Ein konstruktiver Dialog zwischen Apothekern und Politikern ist entscheidend, um praxisnahe Lösungen zu finden und die lokale Patientenversorgung sicherzustellen.
Die Weigerung der Bundesregierung, Details zu den Kosten der Corona-Impfstoffbeschaffung preiszugeben, wirft berechtigte Fragen zur Transparenz auf. Die Vertraulichkeit der Ausgaben für Beschaffung, Lagerung und Entsorgung von nicht angepassten Impfstoffen erschwert die Beurteilung der Effizienz dieser Maßnahmen. Angesichts der enormen finanziellen Dimension der Bestellungen ist eine transparente Offenlegung der Kosten von entscheidender Bedeutung, um das Vertrauen der Öffentlichkeit zu stärken. Insbesondere die deutlichen Preissteigerungen bei Biontech/Pfizer und Moderna werfen ein Licht auf die wirtschaftlichen Aspekte der Impfstoffbeschaffung und sollten einer genaueren Prüfung unterzogen werden.
Im Rahmen des Notdienstes und der Akutversorgung im Gesundheitswesen gibt es gemäß § 17 des Rahmenvertrags spezielle Regelungen für die Rezeptbelieferung. Bei papiergebundenen Rezepten ist ein dringender Hinweis erforderlich, während elektronische Rezepte davon ausgenommen sind. Zusätzliche Vorgaben gelten für die Kennzeichnung von Akutversorgung auf Verordnungen sowie die Abgabe im dringenden Fall, insbesondere bei fehlender Verfügbarkeit bestimmter Arzneimittel. Die Einhaltung der Abgaberangfolge ist grundlegend, jedoch gibt es flexiblere Regelungen für sofortige Arzneimittelabgaben ohne mögliche Arztrücksprache.
Die aktuellen Probleme mit der Anzeige falscher Arzneimittel bei E-Rezepten erfordern eine rasche und gründliche Überprüfung der Apothekensoftware. Die Sicherheit der Arzneimitteltherapie steht hier im Fokus, und der Deutsche Apothekerverband (DAV) tut gut daran, die Softwarehäuser zur Prüfung aufzufordern. Klare Kommunikation zwischen Ärzten, Apothekern und Softwareentwicklern ist entscheidend, um derartige Fehlerquellen zu identifizieren und zu beheben, um die Patientensicherheit zu gewährleisten.
Die Umsetzung der europäischen Fälschungsschutzrichtlinie, insbesondere durch Verifizierungssysteme wie Securpharm in Deutschland, zeigt den gemeinsamen Einsatz der EU-Mitgliedsstaaten, um den Handel mit gefälschten Arzneimitteln zu bekämpfen. Trotz Startschwierigkeiten und technischer Herausforderungen ist die Einführung in anderen Ländern wie Frankreich, Dänemark, Spanien und Polen im Gange. Die Sicherheit von Arzneimitteln steht im Fokus, doch die Anpassung und Akzeptanz aufseiten der Apotheken und Pharmahersteller bleibt eine fortwährende Herausforderung.
Die Bedenken von Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen bezüglich der Cannabis-Legalisierung werfen legitime Fragen zur Verkehrssicherheit und polizeilichen Belastung auf. Der Gesetzesentwurf sollte diese Bedenken ernsthaft berücksichtigen, um potenzielle Risiken zu minimieren. Eine sorgfältige Abwägung zwischen individuellen Freiheiten und öffentlicher Sicherheit ist entscheidend, um eine ausgewogene und effektive Drogenpolitik zu gewährleisten.
Die Streichung des Rx-Skontos stellt eine ernsthafte Bedrohung für lokale Apotheken dar, wie der Apotheker Johannes Meis betont. Die finanziellen Auswirkungen, kombiniert mit dem erhöhten Kassenabschlag und steigenden Personalkosten, könnten dazu führen, dass Apotheken wirtschaftlich nicht mehr tragfähig sind. Die Unsicherheit in der Branche wird durch kommende Veränderungen wie das Card-Link-Verfahren verstärkt. Es ist nun entscheidend, dass der Gesetzgeber klare Richtlinien setzt und die langfristige Existenz der Vor-Ort-Apotheken in Betracht zieht, um eine hochwertige Versorgung sicherzustellen.
Die Forderungen des Apothekerverbands Westfalen-Lippe (AVWL) nach der Abschaffung des Kassenabschlags und der kompletten Streichung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel reflektieren die zunehmenden wirtschaftlichen Herausforderungen für lokale Apotheken. Das kürzlich ergangene Skonto-Urteil verstärkt den Druck auf diese Einrichtungen weiter. Die Notwendigkeit einer umfassenden Reform der Apothekenvergütung wird deutlich, insbesondere angesichts des bereits bestehenden Mangels an rentablen Betriebsbedingungen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen des AVWL könnten einen Ausgleich schaffen, indem sie sowohl den Verlust durch den Kassenabschlag abfedern als auch finanzielle Mittel für dringend benötigte Honorarerhöhungen bereitstellen. Eine grundsätzliche Neubewertung der staatlich reglementierten Vergütungssysteme für Apotheken erscheint daher unabdingbar, um die flächendeckende Arzneimittelversorgung aufrechtzuerhalten und die ökonomische Nachhaltigkeit der Apotheken zu gewährleisten.
Die Warnung vor trockenen Augen durch übermäßige Bildschirmarbeit ist berechtigt. Das Office-Eye-Syndrom kann zu unangenehmen Symptomen führen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen wie die richtige Bildschirmposition, Vermeidung von Lichtreflexionen und regelmäßige Ruhezeiten sind praktische Ansätze zur Prävention. Eine bewusste Schaffung einer augenfreundlichen Umgebung und gegebenenfalls die Nutzung von künstlichen Tränen können die Beschwerden lindern. Trockene Augen sollten nicht als Bagatelle betrachtet werden, sondern erfordern Aufmerksamkeit und, bei Bedarf, eine fachärztliche Abklärung.
Die Ernennung des Schwarzen Holunders zum Heilkraut des Jahres 2024 durch den Naturheilverein wirft ein Schlaglicht auf seine vielseitigen gesundheitlichen Vorteile. Während die Früchte roh vermieden werden sollten, aufgrund des enthaltenen Giftstoffs Sambunigrin, zeigen gekochte Holunderfrüchte laut NHV antivirale, antioxidative und immunstärkende Eigenschaften. Anerkannt als traditionelles Heilmittel sind hingegen die Blüten, die in Apotheken in Erkältungstees und Präparaten zu finden sind. Die holunderbeerenbasierte Medikamentenlage ist allerdings noch unzureichend erforscht. Der Schwarze Holunder bietet somit eine interessante Perspektive in der Naturheilkunde, jedoch erfordert die richtige Zubereitung und Anwendung eine fundierte Kenntnis der Pflanze.
Abschließend unterstreicht die komplexe Landschaft im Apothekenwesen die Notwendigkeit eines engagierten Dialogs zwischen allen relevanten Akteuren. Nur durch eine kooperative Zusammenarbeit von Apothekern, Gesundheitsbehörden und politischen Entscheidungsträgern können nachhaltige Lösungen entwickelt werden, die nicht nur den finanziellen Herausforderungen begegnen, sondern auch die höchste Qualität der Patientenversorgung sicherstellen. Es ist an der Zeit, gemeinsam an zukunftsorientierten Strategien zu arbeiten, um die Rolle der Apotheken als unverzichtbare Gesundheitsdienstleister zu stärken und ihre langfristige Existenz zu gewährleisten.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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