Die deutsche Bevölkerung altert drastisch und jedes Jahr werden mehr ältere Menschen pflegebedürftig. Viele Familien haben meistens keine Kapazitäten, ihre Angehörigen häuslich rund um die Uhr betreuen zu können und die Preise der deutschen Pflegedienste übersteigen ihre finanziellen Möglichkeiten. Die Alternative ist die Aufnahme entsandter Betreuungskräfte von Pflegeunternehmen aus Mittel- und Osteuropa. Derzeit sind rund 200.000 von ihnen Polen. Mehr als die Hälfte arbeitet in Deutschland – oft völlig unwissentlich – illegal (!). Nun die Zusammenarbeit mit einem trügerischen Unternehmen kann für den deutschen Kunden schwerwiegende rechtliche und finanzielle Folgen haben. Wie erkennt man im Gewirr der Pflegesektor-Angebote ehrliche Dienstleister?

Die Statistiken alarmieren: Bis Ende 2020 haben rund 4,6 Millionen Menschen Altenpflege gebraucht (Bundesministerium für Gesundheit), bis 2035 werden in Deutschland eine halbe Million Betreuungskräfte fehlen (Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln). Auf dem deutschen Pflegemarkt herrscht seit Jahren Personalmangel. Nur wenige Menschen können sich Plätze in Pflegeheimen oder Privatkliniken leisten. In diesem Zusammenhang sind private osteuropäische Unternehmen, die Pflegekräfte nach Deutschland entsenden, eine wichtige Ergänzung für das gesamte Pflegesystem.

Die wachsende Nachfrage nach (Alten-)Pflege führt dazu, dass immer mehr polnische Unternehmen ihre Dienste in Deutschland anbieten; 2008 war ihre Zahl mehr als doppelt so hoch wie im Vorjahr.

Das Internet ist voll von „24-Stunden-Pflege“-Angeboten, die oft auf Emotionen beruhen und mit verdächtig niedrigen Preisen locken. Bei der Auswahl eines Unternehmens, das eine künftige häusliche Pflegekraft für einen Kunden entsenden soll, sind vor allem drei Faktoren wichtig: Preissätze, Qualifikation des Personals und Sprachkenntnisse. Die Übereinstimmung der Verträge mit EU- und nationalem Recht wird oft als selbstverständlich angesehen. Leider stehen viele Bestimmungen im Widerspruch zum geltenden EU-Recht. Welche Beschäftigungsmodelle für Betreuungskräfte sind also legal und was kostet die häusliche Pflege wirklich?

Weniger ist nicht mehr

Erscheinung der Unternehmensanzeige weit oben auf der ersten Seite in den Suchmaschinen ist nicht immer ein Hinweis auf die Zuverlässigkeit eines Unternehmens. Tatsächlich geht es bei der so genannten „24-Stunden-Betreuung“ um flexible Dienstzeiten von etwa 40 Stunden pro Woche.

Erklärungen von Anbietern, die eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung anbieten, sollten daher Anlass zur Sorge sein.

Darüber hinaus ist unbedingt darauf zu achten, ob die Kosten für die Pflege nicht zu niedrig angesetzt sind. Im Internet findet man verlockende Angebote für eine häusliche Betreuung für rund 2.000 Euro pro Monat. Die tatsächlichen Kosten für die Einstellung, die Reisevorbereitung, die Ausbildung und das Erlernen der Sprache sowie die damit verbundene Arbeit und die damit verbundenen Kosten für Versicherungsbeiträge und Steuern belaufen sich jedoch auf mindestens 2.700 Euro pro Monat.

Im Vergleich dazu liegen die Kosten für eine „24-Stunden-Betreuung“ durch den deutschen Pflegedienst zwischen 5.000 Euro und 10.000 Euro pro Monat. Bei einem maximalen Zuschuss von ca. 1.500 Euro/monatlich beim höchsten Pflegegrad muss der weitere finanzielle Beitrag von der Familie geleistet werden. „Notwendige pflegerische Alltagshilfe“ eröffnet Möglichkeiten für individuelle Arrangements, die zu Missbrauch führen können und sich der staatlichen Kontrolle entziehen.

Legale Beschäftigungsmodelle der Betreuungskräfte

Beispiel I: In Polen versicherte Pflegekraft arbeitet in Deutschland

Nach der EU-Verordnung 883/2004 und polnischem Recht muss ein Altenpfleger(w/m/d), bei einem polnischen Unternehmen beschäftigt sein, für die Zeit, in der er Dienstleistungen in Deutschland erbringt, in Polen versichert sein. Der Altenpfleger(w/m/d) muss außerdem eine von der polnischen Sozialversicherungsanstalt (auf Polnisch: Zaklad Ubezpieczen Spolecznych ZUS) ausgestellte A1- Bescheinigung besitzen. Dieses Dokument bestätigt, dass die Pflegekraft während der Zeit der Leistungserbringung in Deutschland dem polnischen Sozialversicherungssystem unterliegt und nicht durch das Sozialversicherungssystem in Deutschland abgedeckt ist.

Die A1-Bescheinigung bestätigt jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der Tätigkeit. Es kommt vor, dass Personen mit einem A1-Formular illegal beschäftigt sind, auf ihr Gehalt werden Beiträge gezahlt, z. B. auf einen Betrag von 50 Euro (!), obwohl sie in der Praxis ein viel höheres Gehalt erhalten. Dies ist ein Fall, bei dem bei uns ein rotes Licht angehen sollte.

Die Beiträge zur Sozialversicherungsanstalt (ZUS) sind auf der Grundlage des für ein bestimmtes Kalenderjahr ermittelten durchschnittlichen voraussichtlichen Gehalts in Polen zu entrichten für ein bestimmtes Kalenderjahr (in Polen beträgt es derzeit 6.935 PLN und wird im nächsten Jahr mehr als 7.000 PLN betragen). Der Abzug von Beiträgen auf niedrigere Beträge verstößt im Prinzip gegen die Richtlinien für die legale Beschäftigung von Altenpflegern. – sagt Patrycja Mstowska, Vizepräsidentin des polnischen Verbands der Vermittlungsagenturen (SAZ) und stellvertretende Vorsitzende der Sektion der Pflegeagenturen (SAO), die auch die Pflegeagentur MEDIRA betreibt.

Außerdem kann die dauerhafte Pflegearbeit der Pflegekräfte nicht den Charakter einer Dienstreise haben. Die Betreuung, sei es im Rahmen eines Arbeitsvertrags oder eines zivilrechtlichen Vertrags, besteht nicht darin, dass sich der Versicherte dauerhaft auf einer Geschäftsreise befindet, und zwar zu einem Zeitpunkt und in einem Umfang, der parallel zur Erfüllung des Hauptgegenstands des Vertrags verläuft (vgl. Urteil des Berufungsgerichts in Breslau <Wroclaw> vom 8. Februar 2018, Az. III AUa 1475/17). Diese Stellungnahme wird durch die umfangreiche Rechtsprechung der polnischen Gerichte zum Pflegepersonal und zahlreiche Urteile bestätigt, die auf der Grundlage von Sachverhalten ergangen sind, in denen der Versicherte Pflegeleistungen im Ausland erbracht hat (vgl. Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 12. September 2018, Az. III UK 134/17, vgl. Urteil des Berufungsgerichts in Wroclaw vom 5. Februar 2018, Az. III AUa 1875/16; Urteil des Landgerichts in Swidnica vom 5. April 2017, Az. VII U 634/16).

Fazit: Eine A1-Bescheinigung schließt die Möglichkeit aus, dass eine Person während der darin angegebenen Zeiträume als auf Geschäftsreise befindlich angesehen werden kann, so dass die Abrechnungsmethode „Gehalt plus Tagegelder“ rechtswidrig ist.

Überprüfungsschritte: Obwohl die Vertragsbedingungen zwischen Entsendeagenturen und Pflegekräften vertraulich sind und der Kunde kein Recht auf Einsichtnahme hat, kann er dennoch Fragen stellen, um zu prüfen, ob er versehentlich Opfer einer illegalen Praxis geworden ist. Es lohnt sich, den polnischen Dienstleister um eine schriftliche Erklärung zu bitten, die bestätigt, dass in einer Situation, in der eine Betreuungsperson einen ganzen Monat lang Dienstleistungen erbringt, das betreuende Unternehmen Sozialversicherungsbeiträge auf den voraussichtlichen durchschnittlichen Bruttolohn in der nationalen Wirtschaft zahlt, d. h. derzeit 6.935 PLN und im Jahr 2024 mehr als 7.000 PLN, wobei der Abrechnungszeitraum berücksichtigt wird.

Beispiel II: Pflegekraft in Polen beschäftigt, in Deutschland versichert

Was in Polen von der Steuer befreit ist, muss in Deutschland nicht versteuert werden? Falsch! Manchmal sind Betreuungskräfte in Polen nicht über das Pflegeunternehmen versichert, sondern bei der deutschen Krankenkasse angemeldet, wo sie monatlich sozial- und krankenversichert sind. Leider kommt es auch bei diesem Modell vor, dass einige Unternehmen nicht auf das gesamte Gehalt Beiträge zahlen.

Bei in Deutschland versicherten Pfleger, deren Entgelt sich aus zwei Teilen zusammensetzt, ist darauf zu achten, dass die entsendende Einrichtung Beiträge auf die Tagegelder an das deutsche Versicherungssystem abführt – erklärt Maciej Kopaczynski, Vorsitzender des polnischen Verbands der Vermittlungsagenturen (SAZ), Inhaber der Pflegeagentur Laxo Care – Die Versicherungs- und Steuersysteme in beiden Ländern sind getrennt und unterliegen unterschiedlichen Regelungen. Die Aussage, dass das Grundgehalt nach deutschem Recht der Besteuerung unterliegt, während die Tagegelder nach polnischem Recht besteuert werden, ist falsch. Im deutschen Recht ist der Grundsatz verankert, dass in der Regel alles, was eine Pflegeperson erhält, zu versteuern ist.

Die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit führt den Grundsatz ein, dass man nur dem System der sozialen Sicherheit eines einzigen Landes unterstellt sein kann. Welche Probleme ergeben sich für eine Person, die eine Pflegekraft aufnimmt, die bei einem Unternehmen, das illegal arbeitet?

Werden die Sozialversicherungsbeiträge nicht auf alle an die Betreuungsperson gezahlten Entgelte abgeführt, macht sich der Arbeitgeber, d.h. Geschäftsführer, Vorstandsmitglied, zuständiger Abteilungsleiter usw., nach § 266a StGB strafbar. Jede fehlerhafte monatliche Sozialversicherungsmeldung wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet.

Indirekt kann auch der Auftraggeber zur Verantwortung gezogen werden. Nach dem lateinischen Sprichwort „ignorantia iuris nocet“ entbindet die Unkenntnis des Gesetzes nicht von dessen Einhaltung. Es ist daher ratsam, sich mit den geltenden Gesetzen vertraut zu machen, bevor man einen Betreuer annimmt. Vermittler und Auftraggeber, die trotz Kenntnis von Rechtsverstößen Betreuer einstellen, sind an der Tat beteiligt und machen sich als Mittäter (§ 27 StGB) oder Anstifter (§ 26 StGB) strafbar.

Fazit: Wenn eine Pflegekraft in Deutschland versichert ist, sollten auf alle Bezüge, die sie erhält, Beiträge gezahlt werden. Eine Struktur, bei der einige Bestandteile des Arbeitsentgelts nach polnischem Recht und einige nach deutschem Recht besteuert werden, ist nicht zulässig – das Arbeitsentgelt kann zusammen mit allen zusätzlichen Forderungen nur nach polnischem oder deutschem Recht besteuert werden.

Überprüfungsschritte: Es ist ratsam, den polnischen Dienstleister um eine schriftliche Erklärung zu bitten, die bestätigt, dass das Pflegeunternehmen, wenn die Pflegekraft einen ganzen Monat lang Dienstleistungen erbringt, in Deutschland Sozialversicherungsbeiträge auf alle von der Pflegekraft erhaltenen Zahlungen abführt.

Beispiel III: Die Pflegeperson ist selbständig tätig

Ein weiteres rechtliches Modell besteht darin, sich in Deutschland oder einem anderen EU-Land selbständig zu machen und die Pflegedienstleistungen direkt für den Kunden zu erbringen.

Selbstständige können dank der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit (Artikel 49 AEUV) in allen EU-Ländern arbeiten und bleiben in dem Land, in dem sie tätig sind, kranken- und rentenversichert.

Auch hier helfen polnische Unternehmen bei der Suche nach solchen Pflegekräften. In der Regel wird ein Dienstleistungs- oder Arbeitsvertrag von der Pflegekraft direkt mit deutschen Kunden abgeschlossen.

Überprüfungsschritte: Um zu prüfen, ob es sich bei einer selbständigen Pflegekraft um eine Scheinselbständigkeit handelt, lohnt es sich zu untersuchen, ob eine selbständige Pflegekraft bei der Erbringung von Dienstleistungen selbständig ist.

Beispiel IV: Die Betreuungskraft ist direkt in Deutschland im Rahmen eines Arbeitsvertrags beschäftigt

Für Pflegekräfte aus EU-Ländern, für die 2011 die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in Kraft getreten ist, gibt es die Möglichkeit der Direktanstellung. In diesem Fall wird ein Arbeitsvertrag ohne Einschaltung einer Agentur geschlossen, die Weisungsbefugnis liegt beim Arbeitgeber, also dem Auftraggeber. Es gelten das Arbeitszeitgesetz und alle Verpflichtungen des Arbeitgebers zur Einhaltung der Bestimmungen des Arbeitsgesetzes.

Legalität ist grundlegend

Der Vertrag mit dem Betreuungsunternehmen sollte dem geltenden Recht und den EU-Richtlinien über Beschäftigung und Entsendung innerhalb der Europäischen Union entsprechen. Ein professionell ausgearbeiteter Vertrag enthält alle Vereinbarungen über die Tätig keiten des Pflegers, seine Vergütung und die vollständigen Angaben zum Entsendeunternehmen. Alle Einzelheiten der Entsendung sollten schriftlich festgehalten werden. Vor der Vertragsunterzeichnung empfiehlt es sich, den potenziellen Betreuer z. B. in einem Telefongespräch kennen zu lernen oder ein detailliertes Profil mit einer Beschreibung seiner Erfahrungen zu erhalten. Fehlende Informationen über den Standort des Unternehmens und die Kontaktperson sollten sofort Anlass zur Skepsis geben.

Bei seriös und rechtlich einwandfrei geführten Unternehmen der häuslichen Pflege sind Beratung und ständiger Kontakt mit dem Koordinator Standard. Diese Person überwacht nicht nur die Vertragsbedingungen, sondern hilft auch bei der Lösung von Problemen oder Streitigkeiten, die während der Arbeit der Pflegekraft auftreten können. Ein fehlender regelmäßiger Kontakt mit dem Koordinator kann darauf hindeuten, dass Sie es mit einem betrügerischen Unternehmen zu tun haben.

Ich empfehle sowohl den arbeitssuchenden Betreuungskräften als auch den Einrichtungen und Familien, die sie aufnehmen, die Dienstleister auf die Rechtmäßigkeit der verwendeten Beschäftigungsmodelle für Pflegekräfte zu überprüfen und mit geprüften Unternehmen zusammenzuarbeiten, um unangenehme Konsequenzen zu vermeiden, wenn die staatlichen Behörden Unregelmäßigkeiten feststellen – so Patrycja Mstowska abschließend.

Eine Liste polnischer Pflegeunternehmen, die zuverlässige Dienstleistungen anbieten und Pflegekräfte legal beschäftigen, finden Sie auf der Website der Sektion der Pflegeagenturen www.sao.org.pl/…. Informationen über den Verband der Vermittlungsagenturen, die größte sektorale Organisation in Polen, die Arbeitsagenturen in den Bereichen häusliche Pflege, Personalvermittlung, Zeitarbeit, Outsourcing und Personalberatung befassen, finden Sie unter www.saz.org.pl.

Publikationstipp:

Im Herbst 2023 wurde der „Leitfaden zur Versicherung delegierter Betreuer für Anfänger und Fortgeschrittene“ veröffentlicht, der auf Initiative des Verbandes der Vermittlungsagenturen (Stowarzyszenie Agencji Zatrudnienia SAZ) in Zusammenarbeit mit polnischen Institutionen: Sozialversicherungsanstalt (Zaklad Ubezpieczen Spolecznych ZUS), Arbeitsinspektorat (Główny Inspektorat Pracy GIP), Ministerium für Familie und Sozialpolitik (Ministerstwo Rodziny i Polityki Społecznej MRiPS), der Internationalen Organisation für Migration (IOM Warschau), der Anwaltskanzlei Joanna Torbé-Jacko & Partners und Experten der Sektion der Pflegeagenturen (Sekcja Agencji Opieki SAO) entwickelt wurde. Ziel der Publikation ist es, bewährte Praktiken bei der Beschäftigung von ins Ausland entsandten Personen zu erörtern und die Unternehmer für die rechtliche Absicherung von Pflegekräften zu sensibilisieren

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