529.000 Ganztagsplätze fehlten im Jahr 2022 an deutschen Grundschulen. Das zeigen neue IW-Berechnungen auf Basis von Zahlen des Bundesfamilienministeriums und der Kultusministerkonferenz. So hatten im vergangenen Jahr 73 Prozent der Eltern eines Kinds im Grundschulalter Bedarf für eine Ganztagsbetreuung. Auf diese etwa 2,2 Millionen Kinder kamen im gleichen Schuljahr allerdings nur rund 1,7 Millionen Ganztagsplätze – mehr als jedes sechste Kind ging leer aus.
Hamburg ist am besten aufgestellt
Besonders groß ist die Lücke mit 152.000 Plätzen in Nordrhein-Westfalen und mit 104.000 Plätzen in Bayern. Die größte relative Lücke gibt es in Schleswig-Holstein, hier müsste die Zahl der Plätze um 73 Prozent steigen. Am besten aufgestellt ist Hamburg: Hier bekommen alle Kinder einen Platz, den Anspruch auf Ganztag gibt es in der Hansestadt bereits.
Erst vor zwei Jahren haben Bundestag und Bundesrat einen deutschlandweiten Rechtsanspruch für Ganztagsplätze an Grundschulen beschlossen. Den dürfte die Politik kaum einhalten können. Weil die Geburtenzahlen in den 2010er-Jahren stark gestiegen sind, wächst die Zahl der Grundschüler. 2029 dürfte sie um 8 Prozent höher liegen als heute. Rein rechnerisch müssten am heutigen Bedarf gemessen bis dahin 700.000 zusätzliche Plätze geschaffen werden – eine Steigerung von 42 Prozent.
Bedarf dürfte noch steigen
Weil die Vereinbarkeit von Beruf und Familie immer wichtiger wird und die Nachfrage auch mit dem Stand des Ausbaus zusammenhängt, ist damit zu rechnen, dass der Bedarf bis dahin sogar steigt. Will man bundesweit nur eine Betreuungsquote von 75 Prozent erreichen, braucht es sogar 847.000 neue Plätze.
„Ein Rechtsanspruch allein bedeutet noch lange nicht, dass alle Familien mit Betreuungsbedarf auch tatsächlich einen Platz bekommen“, sagt IW-Ökonom und Studienautor Wido Geis-Thöne. Das habe die Erfahrung mit den Unter-Dreijährigen in den vergangenen Jahren schmerzlich gelehrt. „Dabei ist eine gute Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder unbedingt notwendig, damit Mütter und Väter nicht mit Schuleintritt der Kinder bei ihren Erwerbsmöglichkeiten zurückgeworfen werden.“
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