• Laufenlassen im Stand schadet Umwelt und Maschine
  • Sogar ein Bußgeld droht
  • Die GTÜ erklärt die Gesetzeslage und technische Hintergründe

Manche Laternenparker lassen bei eisigen Temperaturen den Motor und damit die Autoheizung laufen, während sie die Scheiben freikratzen. Das ist nicht nur verboten, sondern schadet der Umwelt und womöglich sogar dem Triebwerk selbst. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH erläutert Hintergründe und gibt Tipps für den richtigen Umgang mit dem Fahrzeug nach frostigen Winternächten.

Paragraf 30 der Straßenverkehrsordnung (StVO) erfasst eindeutig auch das Warmlaufenlassen des Motors im Stand: „Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen“, heißt es gleich im ersten Absatz. Immerhin 80 Euro Bußgeld plus Verwaltungsgebühr können gegen Autofahrerinnen und Autofahrer verhängt werden, die gegen diesen Paragrafen verstoßen.

Nicht jeder Verkehrsteilnehmer hält sich an diese klare Regelung. Und ignoriert nicht nur die Lärmbelästigung, sondern auch die Abgase: Der Ausstoß kurz nach dem Motorstart ist besonders schädlich, weil der Katalysator erst nach einer Aufwärmphase wirkt.

Die GTÜ nennt weitere technische Argumente, die gegen den Leerlauf eines Motors sprechen. Vor allem ist es ein Trugschluss, dass das Triebwerk auf diese Weise warm wird: Denn es dauert sehr lange, bis ein Motor bei Leerlaufdrehzahl auf Betriebstemperatur kommt – das belegen verschiedene Untersuchungen. Selbst nach mehreren Minuten erwärmt sich das Motoröl nur um wenige Grad Celsius.

Die GTÜ rät daher, sofort nach dem Motorstart loszufahren. Hohe Drehzahlen sind noch eine Weile zu meiden: Der Schmierstoff bietet noch nicht seine volle Leistung – er erreicht diese erst bei 80 bis 120 Grad. Bei niedrigen Drehzahlen entfaltet auch die Ölpumpe nicht ihr volles Potenzial. Resultat aus beiden Faktoren: Der Motor wird nicht ideal geschmiert und verschleißt schneller.

Umkehrschluss: Bis das Öl im Motor seine Betriebstemperatur erreicht hat, sollte dem Motor niemals Volllast abverlangt werden. Die Öltemperatur zeigen freilich nur wenige Autos an. Die Kühlwassertemperatur hingegen oft, doch diese ist nur ein eingeschränkter Indikator zur Motortemperatur: Wasser erwärmt sich erheblich schneller als Öl.

Überaus komfortabel wird es für Laternenparker, wenn das Auto eine Standheizung hat. Viele Geräte lassen sich per Fernbedienung einschalten oder über eine Zeitschaltuhr. Zu Fahrtbeginn sind die Scheiben eisfrei, und der Innenraum und lädt angenehm temperiert zum Einsteigen ein. Manche Systeme wärmen sogar den Motor vor. Ohne Standheizung können Frostschutzfolien das Zufrieren der Frontscheibe verhindern, so dass das ungeliebte Freikratzen erspart bleibt. Bei Seiten- und Heckscheibe helfen Enteisungssprays.

Gerade im Winter ist eine Autobatterie in gutem Zustand Voraussetzung für einen problemlosen Motorstart. Heutige Batterien sind wartungsfrei und langlebig, doch sie werden stark beansprucht. Die Werkstatt kann den Zustand des Energiespeichers testen und damit ermitteln, ob ein Austausch sinnvoll ist. Es gibt auch Indikatoren im Alltag: Dreht sich der Anlasser bereits hörbar langsamer als gewohnt, deutet dies auf eine altersschwache Batterie hin.

Die GTÜ rät außerdem dringend vor Wintereintritt zu prüfen, ob der Kühlerfrostschutz noch ausreicht. Denn sonst drohen Schäden am Kühlsystem oder gar am eingefrorenen Motor selbst. Werkstätten erledigen die Prüfung in der Regel beim Kundendienst. Wer sie selbst vornehmen möchte: Der Zubehörhandel bietet entsprechende Frostschutz-Prüfgeräte. Bis minus 25 Grad sollte der Schutz mindestens reichen, ansonsten muss Kühlerfrostschutzmittel nachgefüllt werden. Welches empfehlenswert ist, weiß die Bedienungsanleitung.

Über die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH

Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH ist die größte amtlich anerkannte Kfz-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kraftfahrzeugsachverständiger in Deutschland und zählt damit zu den größten Sachverständigenorganisationen überhaupt. Sie versteht sich als ein umfassendes Expertennetzwerk. 2.500 selbständige und hauptberuflich tätige Sachverständige sowie über 2.600 Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure und deren qualifizierte Mitarbeitende stehen an rund 10.300 Prüfstützpunkten in Werkstätten und Autohäusern sowie an mehr als 800 eigenen Prüfstellen der GTÜ-Vertragspartner zur Verfügung. Die GTÜ-Prüfingenieurinnen und -Prüfingenieure sind im Sinne der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes tätig.

Gesellschafter der GTÜ sind die drei Sachverständigenverbände: AGS (Arbeitsgemeinschaft der Kfz-Sachverständigen e.V.), BVS-KSV (BVS-Kraftfahrzeugsachverständigen-Verein e.V.) und BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.).

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