Die EU hatte sich Ende 2022 auf die EU Deforestation Regulation (EUDR; Entwaldungs-Verordnung) geeinigt. Sie ist ein Element des Green-Deal der EU-Kommission und verfolgt das Bestreben, der globalen Entwaldung entgegenzuwirken.
Durch die EUDR werden den Wirtschaftsbeteiligten in den Lieferketten für die Produktgruppen Kaffee, Kakao, Palmöl, Soja, Rindfleisch, Gummi und Holz – und damit auch den Karton-Erzeugern und Faltschachtel-Herstellern – besondere Sorgfaltspflichten auferlegt. Dazu gehören die Einhaltung der Rechtsvorschriften in den Herkunftsländern, Anforderungen im Hinblick auf Umweltaspekte (Entwaldung und Waldschädigung) und Menschrechte. Die EUDR ist auch auf den Export der genannten Produktgruppen in Drittstaaten anzuwenden.
Die Anforderungen zur Einrichtung angemessener Sorgfaltspflichtsysteme und -verfahren sind von den EU-Unternehmen 18 Monate (KMU: 24 Monate) nach Inkrafttreten zu erfüllen. Im Rahmen des im Unternehmen zu implementierenden Sorgfaltspflichtsystems kommt dabei der geschäftsvorgangsspezifischen Einordnung des Karton-Erzeugers (und Händlers) und des Faltschachtel-Herstellers als „Operator“ oder „Trader“ besondere Bedeutung zu, da sich daraus die verschiedenen Pflichten der Informationssammlung und der Risikobeschreibung und -bewertung ableiten.
Neben diesen allmeinen EUDR-Bestimmungen widmete sich die Online-Information im spezifischen Teil den besonderen Anforderungen, die Karton-Erzeuger, Händler und Faltschachtel-Hersteller aus ihrer jeweiligen Perspektive als Wirtschaftsunternehmen zur Umsetzung der EUDR in ihren Organisationen zu ergreifen haben. Dabei wurde anhand von Fällen und Anwendungsbeispielen differenziert erläutert, welche spezifischen Pflichten das Unternehmen jeweils in verschiedenen Konstellationen hat: z.B. als Erzeuger oder Verarbeiter von Frischfaser- oder Recyclingkarton oder als Importeur oder Exporteur solcher Produkte aus dem bzw. in das Nicht-EU-Ausland.
Für die Nachbereitung und die nächsten Schritte zur Umsetzung des EUDR-Sorgfaltspflichtensystems im Unternehmen stehen den Unternehmen ein Webinar-Handout und die Aufzeichnung des Seminars zur Verfügung.
Über die Vereinigung Maschinenkarton (VMK) im Verband Die Papierindustrie e.V.
Die Vereinigung Maschinenkarton im Verband DIE PAPIERINDUSTRIE e.V. bündelt die Interessen der Hersteller von Maschinen- und Faltschachtelkarton. Derzeit sind 14 Unternehmen vertreten, die eine Jahresproduktion von über zwei Millionen Tonnen Karton repräsentieren.
Der FFI – Fachverband Faltschachtel-Industrie e.V. vertritt seit 1948 die Interessen von mehr als 60 Unternehmen mit über 80 Produktionsstandorten dieses Industriezweigs, der jährlich ca. 943.000 Tonnen Faltschachteln produziert, was einem Produktionswert von rund 2,218 Mrd. Euro entspricht. Die FFI-Mitglieder repräsentieren dabei rund zwei Drittel des Branchenumsatzes. Die Faltschachtelbranche beschäftigt ca. 9.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in vielfältigen Berufsbildern. Branchenspezifische Berufe wie Verpackungsingenieur, Drucker, Packmitteltechnologe, Verpackungsentwickler oder Mediengestalter gehören ebenso dazu wie kaufmännische, technische und logistische Berufe. Traditionell zeigt sich die Industrie mit derzeit rund 700 Auszubildenden zukunftsorientiert und verantwortungsbewusst. Der FFI unterstützt seine Mitglieder mit vielfältigen Produkten sowie Dienstleistungen und trägt so nachhaltig zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit bei. Das Gremien- und Informationsangebot des FFI ist einmalig in Europa. Er sorgt systematisch für Know-how Transfer und Kompetenzsteigerung durch Informationsveranstaltungen und Fortbildungsseminare, aber auch mit Leitfäden, Richtlinien, Mustern und Checklisten.
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