Der Wechsel in den General Standard wird mit Ablauf von drei Monaten nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung durch die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse auf der Website der Deutschen Börse (www.deutsche-boerse.com) wirksam. Der Widerruf lässt die Zulassung der Aktien der InVision AG zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) unberührt.
Durch den Segmentwechsel und den damit verbundenen Wegfall der erweiterten Marktfolgeplichten sollen Kosteneinsparungen realisiert werden.
Seit 1995 hilft InVision ihren Unternehmenskunden, die Produktivität und Qualität der Arbeit zu steigern und die Kosten zu senken. Zur InVision-Gruppe gehören die Marken injixo, eine Cloud-Software zum Workforce Management für Contactcenter, und The Call Center School, ein Cloud-Learning-Angebot für Contactcenter-Profis. Die InVision AG (IVX) ist im Prime Standard Segment an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.
Weitere Informationen unter: www.ivx.com
InVision AG
Speditionstr. 5
40221 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 781781-0
Telefax: +49 (2102) 728-111
http://www.invision.de
Head of Corporate Communications
Telefon: +49 (2102) 728-252
Fax: +49 (2102) 728-111
E-Mail: jutta.handlanger@invision.de