Ein Hundebiss führte vor der 5. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz zu einem juristischen Streit über die Haftung der Hundehalter für die Folgen des Vorfalls. Der Vorfall ereignete sich, als zwei Hunde ohne Leine in einem öffentlichen Park aufeinandertrafen und es zu einer Auseinandersetzung kam, bei der eine Person gebissen wurde. Die verletzte Person forderte daraufhin Schadensersatz und Schmerzensgeld von den Haltern der Hunde.

Die Herausforderung bestand darin, dass nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte, welcher der beiden Hunde zugebissen hatte. Beide Hundehalter bestritten die Verantwortung für den Vorfall und behaupteten, der andere Hund sei der Angreifer gewesen.

Das Landgericht Koblenz entschied in seinem Urteil (Aktenzeichen 5 O 38/21) vom 12. Juni 2023, dass beide Hundehalter gemeinsam für die Folgen des Hundebisses haften. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Halter ihre Aufsichtspflicht verletzt hatten, indem sie ihre Hunde unangeleint im öffentlichen Park laufen ließen. Diese Fahrlässigkeit trug dazu bei, dass es zu der Beißerei kommen konnte, und somit waren beide Halter für die Folgen des Vorfalls verantwortlich.

Die Entscheidung des Landgerichts Koblenz hat weitreichende Folgen für Hundehalter und verdeutlicht die Bedeutung einer sorgfältigen Aufsichtspflicht. Selbst wenn nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, welcher Hund den Biss verursacht hat, können die Halter dennoch gemeinsam haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Pflicht zur Aufsicht über ihre Hunde vernachlässigen.

Verantwortung und Aufsichtspflicht: Sensibilisierung für die Rolle als Hundehalter

Das Urteil des Landgerichts Koblenz sensibilisiert Hundehalter für ihre Verantwortung und die Bedeutung einer verantwortungsbewussten Hundeaufsicht. Auch wenn es in diesem Fall nicht möglich war, den genauen Verursacher des Hundebisses zu ermitteln, haben die Richter klar gemacht, dass die Pflicht zur Aufsicht über den eigenen Hund nicht vernachlässigt werden darf.

Hundehalter sollten sich bewusst sein, dass sie für das Verhalten ihrer Tiere in der Öffentlichkeit verantwortlich sind und potenzielle Gefahrensituationen vermeiden müssen. Das bedeutet, dass Hunde in belebten Gegenden oder in der Nähe anderer Tiere immer an der Leine geführt werden sollten, um unvorhergesehene Zwischenfälle zu vermeiden.

Versicherungsschutz als wichtiger Aspekt: Hundehalterhaftpflichtversicherung

Ein weiterer Aspekt, der in diesem Zusammenhang wichtig ist, betrifft den ausreichenden Versicherungsschutz für Hundehalter. Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung kann in solchen Fällen von entscheidender Bedeutung sein, um Schadensersatzansprüche abzudecken und finanzielle Risiken zu minimieren. Die Versicherung bietet Schutz vor den finanziellen Folgen von Verletzungen oder Schäden, die durch den Hund verursacht werden, und kann im Fall eines Hundebisses eine erhebliche Entlastung für die Halter darstellen.

Die Entscheidung des Gerichts zeigt, dass es von großer Bedeutung ist, die Verantwortung für das eigene Tier zu übernehmen und die nötigen Vorkehrungen zu treffen, um das Risiko von Schäden oder Verletzungen zu minimieren. Nur so können potenzielle Haftungsansprüche vermieden und das Miteinander von Mensch und Tier in der Gesellschaft harmonisch gestaltet werden. Der Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung ist dabei ein wichtiger Schritt, um den Schutz der Halter und potenziell Geschädigter zu gewährleisten.

von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

Über die ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ApoRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 161066-0
Telefax: +49 (721) 161066-20
https://aporisk.de/

Ansprechpartner:
Roberta Günder
Telefon: +49 (721) 16106610
E-Mail: info@aporisk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel