„Was bislang zu den endgültigen Heizungsplänen der Bundesregierung bekannt wurde, klingt sinnvoll und nach einem gangbaren Weg – auch wenn die ursprünglichen Ambitionen deutlich zurückgeschraubt wurden. Da bei Gesetzen der Teufel jedoch gerne im Detail steckt, muss man mit einem abschließenden Urteil warten, bis der tatsächliche Text samt Förderrichtlinien vorliegt.
Sehr wichtig ist, dass alle Bürger:innen, die ab 2024 noch eine Gasheizung einbauen wollen, zu einer Beratung verpflichtet werden. Nur so besteht die Möglichkeit, dass viele, die dies in Unkenntnis mittelfristiger Kostenentwicklungen als letzte Chance begreifen, von Fachleuten aufgeklärt und umgestimmt werden können. Da Gebäude unbedingt ganzheitlich und gewerkeübergreifend betrachtet werden müssen und es zudem eine schwer durchschaubare Gemengelage zwischen geplanten Wärmenetzen, steigenden CO2-Kosten, Netzentgelten und vielem mehr gibt, raten wir dringend dazu, hier nur Berater:innen zuzulassen, die auf der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes stehen.
Ein Unsinn ist und bleibt es jedoch, auch auf Heizungen zu setzen, die auf Wasserstoff umrüstbar sind. Technologieoffenheit ist zwar an sich keine verkehrte Strategie, allerdings sollten alle zulässigen Varianten auch realistisch sein. Und bei H2-ready, da ist sich die einschlägige Wissenschaft einig, ist dies schlichtweg nicht der Fall.
Eine Förderung von bis zu 70 Prozent der Gesamtkosten beim Heizungstausch sind hingegen ein Wort! Denn: Soll die Wärmewende mit dem dringend nötigen Umstieg auf erneuerbare Energien geschafft werden, müssen auch Hausbesitzer:innen mit kleinerem Geldbeutel mitgenommen werden. Trotzdem sollte der Gesetzgeber seine Unterstützung nicht ausschließlich auf das Heizen konzentrieren, sondern auch die Gebäudehülle nicht aus dem Blick verlieren. Man muss kein Energieberater sein, um zu verstehen, dass auch der unnötige Verbrauch grüner Energie nicht im Sinne der Umwelt und des Klimas ist.“
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