„Grundsätzlich begrüßen wir jede Form der Förderung energieeffizienter Gebäude. Ein Fördermix aus Zuschüssen, Krediten und steuerlichen Vergünstigungen ist ebenfalls sinnvoll, da die Vielfalt an Eigentümer:innen je nach Lebenslage unterschiedliche Instrumente bevorzugt. Allerdings ist es unerlässlich, auch die steuerliche Förderung an Qualitätskontrollen zu knüpfen, die über eine simple Fachunternehmererklärung hinausgehen.
Die Politik wird nicht müde, zu betonen, wie wichtig ganzheitliche Energieberatungen für das Gelingen der Wärmewende sind. Während die Einbindung von Energie-Effizienzexpert:innen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) dafür sorgt, dass staatliche Fördergelder vernünftig eingesetzt und Kunden objektiv gut betreut werden, soll die steuerliche Förderung nun nahezu losgelöst von unabhängiger fachlicher Beratung gewährt werden? Das geht beim besten Willen nicht zusammen.
Jegliche staatliche Förderung im Gebäudebereich sollte denselben Kontrollmechanismen unterliegen und dieselbe Förderhöhe bieten. Ermöglicht der Gesetzgeber steuerliche Vergünstigungen ohne unabhängige Qualitätsprüfung, müssen diese deutlich hinter der Förderung durch die BEG zurückbleiben. Am sinnvollsten wäre jedoch eine Bagatellgrenze von rund 10.000 Euro, ab der die Begleitung durch Energie-Effizienzexpert:innen verpflichtend wird. Außerdem sollten die Anforderungen an eine steuerliche Förderung an die Bundesrichtlinie für effiziente Gebäude gekoppelt werden, sodass Aktualisierungen gleichzeitig und gleichlautend stattfinden.“
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