Laut Statistischem Bundesamt* ist die Zahl der beantragen Unternehmensinsolvenzen im Februar 2023 im Vergleich zum Vorjahresmonat um 20,3 Prozent gestiegen. Für den zurückliegenden Monat April weist die amtliche Statistik nach vorläufigen Angaben einen Rückgang um 14,1 Prozent zum Vormonat März aus. Im langjährigen Vergleich ist diese Entwicklung weiterhin nur eine Normalisierung des Insolvenzgeschehens. Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Februar 2023 liegt immer noch deutlich unterhalb der Zahl des Februar 2019. Im Februar 2019 hatten 1.579 Unternehmen Insolvenz anmelden müssen, im Februar 2023 1.362.
„Von diesem positiven Trend profitieren allerdings nicht alle Branchen“, erklärt Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID). „Verändertes Konsumverhalten, erhöhte Zinsen, hohe Inflationsraten und Fachkräftemangel belasten besonders den stationären Einzelhandel, die Baubranche, aber auch das Gesundheitswesen,“ so Niering weiter. „Die aktuelle Insolvenz der Klingel-Gruppe zeigt, dass diese Faktoren zunehmend auch auf den Online-Handel durchschlagen“.
Gerade im Gesundheitswesen und hier besonders in der privatfinanzierten Altenpflege kommt es seit dem Jahreswechsel zu einer deutlich erhöhten Anzahl von Insolvenzen. Steigende Finanzierungskosten und der Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte sind neben veränderten regulatorischen Rahmenbedingungen die Hauptursachen der insolvenzbedingten Marktaustritte.
Quelle:
* 14,1 % weniger beantragte Regelinsolvenzen im April 2023 als im Vormonat (https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/05/PD23_185_52411.html)
Der Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands ist der Berufsverband der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter und Sachwalter. Mit mehr als 460 Mitgliedern vertritt er die überwiegende Mehrheit dieser Berufsgruppe. Die Mitglieder verpflichten sich auf „Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung“ und zur Zertifizierung nach ISO:9001. Damit setzt der Verband Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Tätigkeit in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Unternehmensinsolvenzverwalter oder Sachwalter.
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