Geschäftsführerangelegenheiten städtischer Gesellschaften werden im Aufsichtsrat der Zentralen Beteiligungsgesellschaft der Stadt Mainz mbH (ZBM) beschlossen. Die Nachfolgeregelung der Wohnbau war für die heutige Sitzung auf der Tagesordnung. Aufgrund von weiterem Beratungsbedarf im Aufsichtsrat der ZBM wurde entschieden, die Behandlung des Tagesordnungspunktes zu verschieben. Die organisatorische Ordnung im Aufsichtsrat der ZBM sieht die Behandlung von verschobenen Tagesordnungspunkten in einer nachfolgenden Sitzung vor. Die Geschäftsführung der ZBM sieht in diesem Vorgehen einen guten Weg, um alle offenen Fragen zu klären.
Personalangelegenheiten unterliegen in ganz besonderem Maße der Vertraulichkeit, die gleichermaßen für alle Informationen gilt, die in einem Aufsichtsgremium in nicht-öffentlicher Sitzung behandelt werden. Die Verschwiegenheitspflicht von Aufsichtsratsmitgliedern ist im Mainzer Public Corporate Governance Kodex verankert.
Die Wohnbau Mainz bietet mit ihren rund 11.000 Wohnungen im Stadtgebiet für viele Mainzerinnen und Mainzer ein sicheres Zuhause, in dem sie sich wohlfühlen können. Sie ist zudem mit ihren über 200 Beschäftigten für viele Menschen, die neu nach Mainz kommen oder ihre Wohnsituation in der Stadt verändern wollen, die erste Ansprechpartnerin. Sie setzt sich dafür ein, bezahlbaren Wohnraum in Mainz zu erhalten und den Bestand in den kommenden Jahren deutlich auszubauen.
Zentrale Beteiligungsgesellschaft der Stadt Mainz mbH
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