Nach dem Winter nutzen viele Menschen wieder das Fahrrad, um zur Arbeit zu fahren oder Besorgungen zu erledigen. In der aktuellen Ausgabe ihrer Zeitschrift „profi“ gibt die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) fünf Tipps für den Frühjahrscheck am Fahrrad.

1. Bremsen
Gut funktionierende Bremsen sind das Wichtigste in puncto Sicherheit. Greifen sie noch kräftig und gleichmäßig? Sind die Bremsbeläge abgenutzt? Wenn nicht, dann neu einstellen oder ab in die Werkstatt.

2. Beleuchtung
Funktionierende Scheinwerfer und Reflektoren sind nicht nur im Winter, sondern auch in der Dämmerung wichtig. Licht und Kabel prüfen und ggfs. reinigen.

3. Reifen
Klingt einfach, ist aber wichtig. Die Reifen sollten ausreichend Luftdruck haben und aufgepumpt werden. Dabei Reifen und Speichen auch auf Schäden prüfen.

4. Kette
Die Kette mit Bürste, Pinsel oder Tuch säubern und mit einem Kettenöl einmal gründlich einfetten.

5. Spezialfall E-Bike
Wer mit Motorunterstützung fährt, sollte den Akku prüfen. Wenn dieser Probleme bereitet, müssen die Profis in einer Fahrradwerkstatt ran. Damit Akkus lange halten, sollten sie vor schweren Erschütterungen und extremen Temperaturen geschützt werden. Es hilft, das Rad immer standsicher aufzustellen und den Akku in speziell isolierte Lagerboxen oder Schutzhüllen aufzubewahren.

Mehr Informationen

Mehr Beiträge zu Sicherheit und Gesundheit sind auf der Webseite profi.bgetem.de zu finden. Dazu gehören auch zwölf Videos, in denen ein Stuntman unter dem Titel RiskBuster gefährliche Situationen bei Fahrradfahrten nachstellt und zeigt, wie man die Risiken vermeidet.  

Über Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse

Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für 4,3 Millionen Beschäftigte in gut 224.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.

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