Zu den jüngsten Mindestlohn-Vorschlägen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sagt VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann:

„Der Vorstoß von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zur erneuten Erhöhung des Mindestlohns wäre, entgegen früheren Zusagen, abermals ein schwerer Eingriff in die Tarifautonomie. Die Funktion der Mindestlohnkommission würde damit zum zweiten Mal ausgehebelt. Damit wäre die Grenze zu einer staatlichen Lohnfestsetzung endgültig überschritten.

Weitere Erhöhungen würden das gesamte Lohngefüge durcheinander bringen – auch in Branchen wie dem Maschinen- und Anlagenbau, in denen der Mindestlohn keine Rolle spielt. Denn mit dem politisch motivierten Eingriff schraubt das Kabinett die Erwartungen der Beschäftigten insgesamt in die Höhe. Das könnte schlimmstenfalls zu einer Lohn-Preis-Spirale führen, die kontraproduktiv für die Bekämpfung der Inflation wäre.“

Über den VDMA, Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.

Der VDMA vertritt mehr als 3500 deutsche und europäische Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus. Die Industrie steht für Innovation, Exportorientierung und Mittelstand. Die Unternehmen beschäftigen insgesamt rund 3 Millionen Menschen in der EU-27, davon mehr als 1,2 Millionen allein in Deutschland. Damit ist der Maschinen- und Anlagenbau unter den Investitionsgüterindustrien der größte Arbeitgeber, sowohl in der EU-27 als auch in Deutschland. Er steht in der Europäischen Union für ein Umsatzvolumen von geschätzt 770 Milliarden Euro. Rund 80 Prozent der in der EU verkauften Maschinen und Anlagen stammen aus einer Fertigungsstätte im Binnenmarkt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

VDMA, Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.
Lyoner Str. 18
60528 Frankfurt
Telefon: +49 (69) 6603-0
Telefax: +49 (69) 6603-1511
http://www.vdma.org/

Ansprechpartner:
Holger Paul
Leiter Kommunikation und Pressesprecher
Telefon: +49 (69) 6603-1922
Fax: +49 (69) 6603-2922
E-Mail: holger.paul@vdma.org
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel