Der gesamte Straßengüterverkehrssektor widmet sich der Anpassung an neue klimaneutrale Energiequellen und verwandte Technologien, um den europäischen Green Deal auf realistische und erreichbare Weise umzusetzen. Der grüne Übergang des Straßenverkehrssektors sollte so schnell wie möglich und zu möglichst geringen Kosten für die Gesellschaft erfolgen.

Das "Common Office" von BGL, FNTR und NLA erkennt an, dass die Europäische Kommission auf die Argumente des Straßenverkehrssektor eingegangen ist, indem sie ein 90%-iges CO2-Reduktionsziel für schwere Nutzfahrzeuge für 2040 im Vergleich zu 2019 eingeführt hat.  Damit bleibt eine kleine Tür offen für neue Lkw mit (klimaneutralen) Verbrennungsmotoren, statt eines kompletten Verbrennungsmotorverbots ab 2040.

Der Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe für schwere Nutzfahrzeuge steht jedoch erst ganz am Anfang. Angesichts der sehr ehrgeizigen CO2-Ziele liegt es daher nun am Markt und an den EU-Mitgliedstaaten, gleichermaßen ehrgeizig zu sein beim Sicherstellen einer ausreichenden Infrastruktur zur Verteilung der alternativen Kraftstoffe in der Fläche wie eines angemessenen Energienetzes in Europa. Eine genaue Überwachung der Fortschritte beim Umsetzen der ehrgeizigen Ziele wird wichtig sein, um sicherzustellen, dass die Logistikketten nicht unterbrochen werden.

Batterieelektrische und wasserstoffbetriebene Lkw kosten in absehbarer Zukunft immer noch das 2- bis 5-fache eines Lkw mit Verbrennungsmotor.  Daher ist es wichtig, dass es weiterhin finanzielle Unterstützung für Transportunternehmen gibt, die grüne Umstellung zu vollziehen, bevor die neuen Technologien auch wirtschaftlich umsetzbar sind.

Das "Common Office" fordert seit langem die Anerkennung erneuerbarer und ökologisch nachhaltiger Kraftstoffe neben Batteriestrom und Wasserstoff in der CO2-Verordnung der EU für schwere Nutzfahrzeuge (HDV).  Dies bedeutet, dass die Transportunternehmen die in den kommenden Jahren kurzfristig verfügbaren Optionen – einschließlich erneuerbarer und klimaneutraler Kraftstoffe – nutzen könnten, ohne die Produktivität zu verringern oder die Stabilität der Lieferketten zu gefährden.  Wir bedauern, dass im heutigen Vorschlag weitere klimaneutrale Kraftstoffe keinen angemessenen Platz gefunden haben.

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) ist mit 7.000 angeschlossenen Mitgliedsunternehmen der führende Verband für Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung in Deutschland.

Die Fédération Nationale des Transports Routiers (FNTR) ist mit 5.000 Mitgliedsunternehmen der führende Verband des Güterkraftverkehrs in Frankreich.

Nordic Logistics Association (NLA) vertritt die führenden Güterkraftverkehrsverbände in Skandinavien mit rund 16.000 Mitgliedsunternehmen in Dänemark: Dansk Transport og Logistik – Danske Vognmænd (DTL); Norwegen: Norges Lastebileier-Forbund (NLF) und Schweden: Sveriges Åkeriföretag (SÅ) in enger Zusammenarbeit mit seinem assoziierten Mitglied Finnish Transport and Logistics (SKAL).

Über den Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.

Der BGL ist der Spitzenverband für Straßengüterverkehr, Logistik und Entsorgung in Deutschland mit Sitz in Frankfurt am Main. Er vertritt seit 1947 die berufsständischen Interessen von aktuell rund 7.000 in seinen Landesverbänden organisierten Unternehmen. Diese betätigen sich schwerpunktmäßig in den Bereichen Straßengütertransport, Logistik, Spedition, Lagerung und Entsorgung.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.
Breitenbachstraße 1
60487 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (69) 7919-0
Telefax: +49 (69) 7919-227
http://www.bgl-ev.de

Ansprechpartner:
Presse
Telefon: +49 (69) 7919-277
E-Mail: presse@bgl-ev.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel