Mit der Vorgabe von Flächenbeitragswerten für die Planungsregionen und Landkreise in Niedersachsen konkretisiert die Landesregierung die Umsetzung des Windflächenbedarfsgesetzes, das am 01. Februar 2023 in Kraft getreten ist. Der Wirtschaftsverband Windkraftwerke erkennt darin das Bestreben der niedersächsischen Landesregierung, den vorhandenen gesetzlichen Spielraum für eine verbindliche Konkretisierung und Beschleunigung umfassend zu nutzen.

Niedersachsen setzt sich damit an die Spitze bei der Umsetzung des Windflächenbedarfsgesetzes. Der WVW fordert die anderen Bundesländer auf, diesem Beispiel zu folgen und die erforderliche Beschleunigung der Flächenverfügbarkeit ebenfalls so schnell und umfangreich wie möglich zu erreichen.

Mit dem geplanten Landesgesetz sollen die Vorgaben des Bundes für das Jahr 2032 in Niedersachsen bereits bis Ende 2026 erfüllt werden. Auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Potenzialanalyse sollen Flächen in ausreichendem Umfang mit einem verbindlichen und transparenten Verteilungsschlüssel für die Windenergie zur Verfügung gestellt werden.

Der WVW-Vorsitzende Lothar Schulze begrüßt die Absichten: „Niedersachsen hat damit die Chance, bei der Windenergienutzung das Energieland Nr. 1 in Deutschland zu bleiben. Dies wäre ein Gewinn für alle. Denn die Windenergie stärkt die Unabhängigkeit und Sicherheit der Energieversorgung, sorgt für regionale und lokale Wertschöpfung, schafft und sichert Arbeitsplätze und bringt Klimaschutz und Energiewende voran. Es kommt jetzt darauf an, dass Kommunen, Landkreise und Planungsregionen die Vorgaben schnell und konsequent umsetzen. Dennoch wird es mehrere Jahre dauern, bis die heute angekündigten Flächenvorgaben tatsächlich zu mehr Inbetriebnahmen von Windenergieanlagen führen.“

Denn im Gegensatz zu den guten Zukunftsperspektiven bleibt der Windenergieausbau in Niedersachsen seit Jahren weit hinter den Zielen zurück. Im Jahr 2022 wurden in Niedersachsen 99 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 462 MW in Betrieb genommen, 197 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 1.016 MW wurden genehmigt. Die installierte Gesamtleistung betrug Ende des Jahres2022 ca. 12 Gigawatt (GW). Um das Landesziel von 20 GW im Jahr 2030 zu erreichen, muss sich das Ausbautempo auf netto 1.000 MW pro Jahr, unter Berücksichtigung des Rückbaus von alten Windenergieanlagen und auf brutto mehr als 1.500 MW pro Jahr mehr als verdreifachen.

Die aktuellen Probleme beim Ausbau der Windenergie durch Flächenknappheit, komplizierte und unsichere Planungs- und Genehmigungsverfahren und vielfältige Hemmnisse müssen überwunden und die Ausbaubremsen gelöst werden. Der Bund ist gefragt, durch eine wirksame Privilegierung (Wegfall der Ausschlusswirkung) dafür zu sorgen, dass mit sofortiger Wirkung mehr Flächen für die Windenergie genehmigungsfähig werden. Und auf Ebene der Länder müssen die vielfältigen Restriktionen überwunden werden.

In Niedersachsen soll eine Task-Force Energiewende Lösungen für den Ausbau der Windenergie erarbeiten. Es gilt, schnell und konsequent die Hindernisse zu beseitigen, Verfahren zu beschleunigen und rechtssicherer zu machen und sich dabei auf den eigenen Gestaltungsraum des Landes zu fokussieren. Lothar Schulze: „Die Vorgabe der Flächenziele muss von den Kommunen und Planungsträger zügig umgesetzt werden. Mit guten Lösungen aus der Task-Force Energiewende kann Niedersachsen den selbst gesetzten Ausbauzielen deutlich näherkommen.“

Über den WVW Wirtschaftsverband Windkraftwerke e.V.

Der im Jahr 1996 gegründete Wirtschaftsverband Windkraftwerke e.V. (WVW) vertritt die Interessen von Herstellern, Projektentwicklern, Betreibern und Dienstleistern im Bereich der Windenergienutzung in Deutschland an Land und auf See.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

WVW Wirtschaftsverband Windkraftwerke e.V.
Mardalstraße 9
30559 Hannover
Telefon: +49 (5121) 9356080
https://wvwindkraft.de/

Ansprechpartner:
Lothar Schulze
Vorstandsvorsitzender
Telefon: +4951122060250
E-Mail: schulze@wvwindkraft.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel