Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik erreicht die Beschäftigung in Bayern im Jahr 2022 mit über 7,79 Millionen Erwerbstätigen ein neues Rekordniveau. Der bisherige Höchststand aus dem Jahr 2019 wird dabei um mehr als 59 000 Personen übertroffen. Gegenüber dem Vorjahr erhöht sich die Zahl um rund 105 000 Personen bzw. 1,4 Prozent.

Im Jahr 2022 erhöht sich die Beschäftigung in Bayern gegenüber dem Vorjahr um rund 105 000 Personen auf mehr als 7,79 Millionen Erwerbstätige. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik aufgrund erster vorläufiger Zahlen des Arbeitskreises „Erwerbstätigenrechnung der Länder“ mitteilt, wurde damit auch der Wert von 7,73 Millionen Erwerbstätigen aus den Zeiten vor der Pandemie im Jahr 2019 übertroffen. Noch nie gingen mehr Menschen in Bayern einer Beschäftigung nach als im abgelaufenen Jahr.

Die Entwicklung in Bayern ähnelt in den letzten Jahren sehr stark derjenigen in Deutschland insgesamt. Die entsprechende Zunahme gegenüber dem Vorjahr liegt dort mit 1,3 Prozent auf einem ähnlichen Niveau wie in Bayern und auch in Deutschland wird der Wert aus dem Jahr 2019 übertroffen.

Besonders deutlich steigt die Beschäftigung in den Stadtstaaten Berlin und Hamburg mit Zuwächsen von 3,4 Prozent bzw. 2,1 Prozent. Dort werden die Stände aus dem Jahr 2019 mit 4,3 Prozent bzw. 1,9 Prozent klar übertroffen. Die großen Flächenländer wie Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen oder Baden-Württemberg liegen 2022 im Vorjahresvergleich in etwa im bundesweiten Durchschnitt. Der Stand von 2019 wird auch hier durchgängig wieder überboten. Unterdurchschnittlich verläuft die Entwicklung im Saarland sowie in einigen ostdeutschen Ländern. Sie bleiben bislang auch hinter dem im Jahr 2019 erreichten Beschäftigungsstand zurück.

Hinweise:

Regionalisierte Daten stehen nicht zur Verfügung.

Die Darstellung der Erwerbstätigkeit erfolgt als durchschnittliche Größe aller Erwerbstätigen nach dem Inlandskonzept (Arbeitsortkonzept). Zu den Erwerbstätigen rechnen alle Personen, die als Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte, Beamte sowie Heimarbeiter und geringfügig Beschäftigte) oder als Selbstständige einschl. deren mithelfenden Familienangehörigen eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben, unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu leistenden Arbeitszeit. Grundlage für diese Definition bilden die von der International Labour Organization (ILO) aufgestellten Normen, die im Einklang mit den entsprechenden Definitionen im Europäischen System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG) 2010 stehen.

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