In einer gestern veröffentlichten Antwort auf eine kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum sogenannten „Verbrenner-Aus“ hat die Bundesregierung sich klar zur Förderung von E-Fuels und fortschrittlichen Biokraftstoffen bekannt. So werden für die Weiterentwicklung und den Markthochlauf von strombasierten Kraftstoffen und fortschrittlichen Biokraftstoffen insgesamt 1,9 Mrd. Euro zwischen 2022 und 2026 bereitgestellt. Diese würden der Bundesregierung zufolge schließlich insbesondere für die Pkw-Bestandsflotte zur Reduktion von CO2-Emissionen beitragen. Auf die Frage, ob aufgrund des sogenannten „Verbrenner-Aus“ nun Investitionsunsicherheiten und fehlende Anreize für die Produktion von synthetischen Kraftstoffen bestehen, verwies die Bundesregierung auf die nach wie vor ausstehenden delegierten Rechtsakte der Europäischen Kommission, jedoch auch auf die Rolle von Instrumenten wie der THG-Quote, die bereits einen hinreichenden Anreiz schaffen würden.
Zur Frage der vielfach geforderten Zulassung von paraffinischen Kraftstoffen wie HVO100 ließ die Bundesregierung zudem verlauten, dass eine hierfür notwendige Aufnahme der DIN EN 15940 in die 10. BImSchV nach Abschluss der aktuell laufenden Verhandlungen zur Kraftstoffqualitätsrichtlinie erneut geprüft werde und zudem bereits jetzt eine umfassende Bestandsaufnahme zu allen relevanten Aspekten erfolge.
Ganz allgemein bekennt sich die Bundesregierung in ihrer Antwort zudem klar zu einem technologieoffenen Ansatz im Verkehrsbereich. Jedoch verweist sie bezüglich einer erneuten Überprüfung einer Ausnahme für alternative Kraftstoffe vom Verbrenner-Aus auf die Europäische Kommission. Die Bundesregierung sollte sich jedoch auf europäischer Ebene selbstständig weiterhin für den Einsatz von alternativen Kraftstoffen stark machen.
Auch der Bereich der schweren Nutzfahrzeuge sollte technologieoffen behandelt werden. Die Bundesregierung sollte sich daher für CO2-Flottengrenzwerte einsetzen, die den Einsatz von alternativen Kraftstoffen fördern. Wir werden alle klimafreundlichen Antriebsoptionen benötigen, um den Bereich des Schwerlastverkehrs erfolgreich umzugestalten. Hierzu wird auch weiterhin der Einsatz von Verbrennungsmotoren gehören. Sollten diese mit CO2-neutralen Kraftstoffen oder Wasserstoff betankt werden, ist es unbedingt notwendig, sie auch hinsichtlich der Maut Lkw mit Batterie- oder Brennstoffzellentechnologie gleichzustellen.
Insbesondere begrüßen wir den Beginn der Überarbeitung der 10. BImSchV, die vom MEW seit langem gefordert wurde, da sie in der bestehenden Fassung den Einsatz von vielen klimafreundlichen Kraftstoffen verhindert. Um die Klimaziele im Verkehrssektor zu erreichen, brauchen wir insbesondere für die zu 98 % aus mit Verbrennungsmotoren betriebene Bestandsflotte sämtliche zur Verfügung stehenden klimafreundlichen, CO2-sparenden Optionen. Hierfür ist es notwendig, dass Deutschland sich für Rahmenbedingungen einsetzt, die den Markthochlauf von erneuerbaren Kraftstoffen nicht-biogenen Ursprungs unterstützen und nicht hemmen.
Der MEW e.V. wird sich auch weiterhin für den Einsatz von klimafreundlichen flüssigen Kraftstoffen stark machen und den Prozess hin zu einer klimaneutralen Mobilität weiter intensiv begleiten und vorantreiben.
MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V.
Georgenstarße 23
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 204512-53
Telefax: +49 (30) 204512-55
http://www.mew-verband.de
Telefon: +49 (30) 8095045-42
E-Mail: Ost@mew-verband.de