Da keine vertragliche Grundlage für die Verweigerung des Vollzugs besteht, verhält sich STARK nach Auffassung von Leoni vertragsbrüchig. Leoni wird alle Maßnahmen zur Durchsetzung seiner Rechte gegenüber STARK ergreifen.
Wie berichtet, steht die Transaktion in Zusammenhang mit dem geplanten Refinanzierungskonzept, das die Basis für die Finanzierung des Leoni-Konzerns bis Ende 2025 bilden soll. Leoni hat mit seinen Konsortialbanken und Schuldscheingläubigern hierfür bereits eine umfassende Vertragsdokumentation des Refinanzierungskonzepts auf Basis der im Juli 2022 erzielten Grundsatzeinigung unterzeichnet. Wesentliche Voraussetzung für dessen Umsetzung ist allerdings eine Teilrückführung von Finanzverbindlichkeiten mit Mitteln aus dem BG AM-Verkauf. Infolge der Nichterüllung des Kaufvertrages durch STARK kann auch das Refinanzierungskonzept zunächst nicht umgesetzt werden.
Die Konsortialbanken haben bereits (unter banküblichen Zustimmungsvorbehalten) erklärt, die zum 31. Dezember 2022 fälligen Kreditlinien vorübergehend zu prolongieren. Leoni wird mit den Konsortialbanken Gespräche über geeignete Anpassungen des Refinanzierungskonzepts aufnehmen.
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