Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg begrüßt die Verlängerung der Antrags- und Bewilligungsfrist für die Wiederaufbauhilfe bis zum 30. Juni 2026. Das Bundesministerium der Finanzen hat entschieden, die Antrags- und die Bewilligungsfrist für die Hochwasserhilfe 2021 um jeweils drei Jahre zu verlängern. „Diese Nachricht aus Berlin ist ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk für die betroffenen Unternehmen“, sagt IHK-Geschäftsführer Michael Fark: „Die Kammern haben sich in Berlin und Düsseldorf für diese Fristverlängerung stark gemacht und wir freuen uns über diese Entscheidung. Wir haben nach wie vor Anfragen von Unternehmen, die aus unterschiedlichen Gründen bislang noch keinen Antrag gestellt haben und auch nicht sicher sind, diesen vollumfänglich bis zum 30. Juni 2023 einreichen zu können.“

Bei der IHK Bonn/Rhein-Sieg sind bislang rund 60 Anträge von Unternehmen eingegangen, weitere sind in Vorbereitung. Aber angesichts über 1.300 telefonischen und E-Mail-Kontakten mit Unternehmen, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder Privatpersonen des IHK-Fluthilfeteams war die IHK von deutlich mehr Anträgen ausgegangen. Fark: „Unterschiedliche Gründe kommen dabei zusammen wie die schwierige Gutachtersituation bei komplexen Schäden, die aufwendigen Antragsverfahren mit Billigkeitsleistungen sowie die Regulierung von Schäden über die Versicherungen oder als Privatpersonen und damit die Fragen nach einer möglichen Überkompensation. Bei vielen Unternehmen besteht ferner noch Unsicherheit über die Weiterführung des Betriebs.“

Insgesamt hat die IHK bislang rund 60 Prozent der Anträge positiv beschieden, bei einigen gibt es noch Rückfragen bzw. sind die Anträge nicht vollständig. Die bislang geltend gemachten Billigkeitsleistungen belaufen sich auf knapp vier Millionen Euro. Die IHK ruft betroffene Unternehmen auf, sich zeitnah zu melden; das gilt insbesondere auch für Unternehmen, die Probleme mit Versicherungsunternehmen haben und/oder bislang noch nicht auf die Aufbauhilfe zurückgreifen wollten.

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