Die Bundesregierung strebt eine Verdreifachung der Geschwindigkeit beim Ausbau der erneuerbaren Energien an. Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023 bündelt viele Zielvorgaben. Dazu gehören etwa eine Begrenzung der Klimaerwärmung und die treibhausgasneutrale Stromerzeugung. Verschiedene Maßnahmen zur Entlastung von Haushalten und Unternehmen sollen zusätzlich dazu beitragen, dass der Anteil der erneuerbaren Energie steigt.
Bereits seit dem 1. Juli 2022 – und damit ein halbes Jahr früher als geplant – entfällt die EEG-Umlage. Die Stromanbieter mussten den Wegfall der Umlage in Höhe von 3,72 Cent pro Kilowattstunde in vollem Umfang an die Endverbraucher weitergeben. „Das entlastet die Kunden zumindest ein wenig“, sagt Leon Könn aus der Steuerfachabteilung bei Ecovis in München. Die EEG-Umlage startete im Jahr 2000 zur Förderung von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken. Deren Finanzierung ist zukünftig durch das Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ sichergestellt.
Erneuerbare Energien als öffentliches Interesse
Der Gesetzgeber will die Versorgungssicherheit und Energiesouveränität in Deutschland fördern. Das Gesetz sieht daher ein beschleunigtes Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie eine Erhöhung der Ausschreibungen vor. „Die Genehmigungspraxis sieht aber anders aus. Bis eine Photovoltaik-( PV-)Freiflächenanlage ans Netz geht, vergehen oft ein bis zwei Jahre“, weiß Könn. Und sein Kollege Peter Schöllhorn ergänzt: „Viele Gemeinden lehnen Freiflächen ab. Grüner, bezahlbarer Strom ist zwar erwünscht, aber nicht vor der eigenen Haustür.“ Geplant ist zudem, dass lokale Bürgerenergiegesellschaften Wind- und Solarprojekte unbürokratischer umsetzen können. Die finanzielle Beteiligung von Kommunen an diesen Projekten will die Regierung weiterentwickeln.
Zusätzlich wurde das Wind-an-Land-Gesetz beschlossen. Es sieht den Ausbau von Windkraftanlagen an Land vor. Ziel: den Anteil an Landfläche für die Windkraftenergie bis 2032 auf zwei Prozent steigern. Im Gesetzesentwurf wurde darüber diskutiert, ob PV-Freiflächen eine Privilegierung erhalten sollten. „Dies hat der Gesetzgeber nicht aufgenommen“, sagt Könn.
Welche Einnahmen PV-Anlagen bringen können
Die Gesetzesnovelle bringt einige Verbesserungen und Vereinfachungen für Betreiber von PV-Anlagen, die Strom in das Netz einspeisen. Für Volleinspeiseanlagen, die nach dem 29. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden, ist im EEG eine Erhöhung der Vergütungssätze vorgesehen. Dem muss die EU-Kommission noch zustimmen.
Damit Anlagenbetreiber die Sätze für die Volleinspeisung erhalten, ist die Anlage jeweils vor dem 1. Dezember des Vorjahrs an den Netzbetreiber zu melden. Für 2022 ist die Meldung dagegen vor der Inbetriebnahme der Anlage vorzunehmen.
Für Anlagen, die Betreiber auch für die Eigenversorgung nutzen, erhöhen sich die Vergütungssätze. Sie gelten mindestens bis zum 1. Februar 2024:
- Liegt die Anlage unter 10 kWp (Kilowatt peak), erhält der Betreiber 8,6 Cent pro kWh (Kilowattstunde); bei Volleinspeisung 13,4 Cent.
- Bei größeren Anlagen wird der Strom für den Anlagenteil ab 10 kWp mit 7,5 Cent pro kWh und bei Volleinspeisung mit 11,3 Cent vergütet. Dabei können Betreiber auf einem Dach innerhalb von zwölf Kalendermonaten sogar je eine Anlage für den Eigenverbrauch und eine Anlage zur Volleinspeisung installieren.
Was sich durch das EEG 2023 verbessert
Die monatliche Reduzierung der Vergütung je nach Leistungsausbau der Anlage wurde abgeschafft. Damit Interessenten Anlagen leichter projektieren und realisieren können, sollen sie den Netzanschluss ab 2025 digital über einheitliche Webportale der Netzbetreiber umsetzen können. Das soll die Anfragebearbeitung für neue Anlagen verringern.
Verzögert sich der Bau einer Anlage, vermindert sich die Vergütung nicht mehr. „Auch Anlagen bis maximal 20 kW auf der Garage, dem Carport oder im Garten lassen sich fördern, wenn sich das Hausdach nicht für die Installation eignet“, sagt Schöllhorn.
Um mehr Flächen für PV-Anlagen zu gewinnen, wurde der Installationskorridor entlang von Autobahnen und Schienen von 200 Metern auf 500 Meter erweitert. Zudem wurde die Grenze der bisherigen 750 kWp auf 1.000 kWp angehoben. Will ein Betreiber eine Anlage innerhalb des Installationskorridors errichten, sind die Vergütungssätze des EEG maßgebend. Anlagen außerhalb des Korridors sind weiterhin auszuschreiben. Aufgrund eines langen Investitionszeitraums ist eine sichere Einspeisevergütung entscheidend.
Aktuell sind die Marktpreise hoch. Baut die Investitionskalkulation auf den aktuellen Marktpreisen auf, könnte eine Absenken des Preises schnell dazu führen, dass Investoren Zins- und Tilgungszahlungen nicht mehr zahlen können. „Da muss man solide rechnen“, sagt Ecovis-Experte Könn. Wege aus diesem Dilemma können auch PPAs (Power Purchase Agreements) sein. Das sind Stromlieferverträge, die einen vereinbarten Strompreis über eine längere Laufzeit garantieren.
Wann lohnen sich PV-Anlagen und was kosten sie?
Die Wirtschaftlichkeit einer Anlage hängt von zahlreichen individuellen Einflussfaktoren ab. Dazu gehören neben dem Standort auch finanzielle Aspekte. Dabei sind die Anschaffungskosten (Anschlussgebühren, Materialkosten), Zinssatz, Fremdkapitalanteil und der Eigenverbrauch zu beachten (siehe Rechenbeispiel unten). Bei Investitionen mit einer langen Laufzeit hat die Einschätzung eines realistischen Zinssatzes eine hohe Bedeutung. „Die Zeiten mit einem kalkulatorischen Zinsfuß von 0,5 oder 1 Prozent sind vorerst vorbei“, erklärt Schöllhorn.
Von den generell steigenden Kosten sind auch PV-Anlagen betroffen. Die Installationskosten sind stärker gestiegen als die neue Einspeisevergütung. Hohe Renditen sind jedoch auch weiterhin möglich. Dabei ist vor allem ein hoher Eigenstromverbrauch entscheidend.
Anlagen zur Volleinspeisung rentieren sich jedoch kaum. Gerade bei kleineren Anlagen ist der Verkauf des Stroms innerhalb der Direktvermarktung durch hohe Transaktionskosten ausgeschlossen. „Deshalb sind aktuell entweder große Anlagen mit Stromlieferverträgen und fix vereinbarten Strompreisen mit Direktvermarktungsoption oder kleine Anlagen mit hohem Eigenverbrauch interessant“, sagt Könn.
Solardachpflichten bei Neubauten und Dachsanierungen
Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass geeignete gewerbliche Dachflächen künftig für die Solarenergie zu nutzen sind. Auch dies soll das Ziel unterstützen, die Geschwindigkeit beim Ausbau der erneuerbaren Energien zu verdreifachen. Was in welchem Bundesland gilt, erfahren Sie hier: https://www.ecovis.com/agrar/2022/12/31/solarpflichten-bei-neubauten-und-dachsanierungen/
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