Kurze Übergangsfristen zwingen zu schnellem Umdenken und Handeln

Schaum ist das am häufigsten eingesetzte Löschmittel zur Bekämpfung von Bränden der Brandklassen A und B. Her­kömmliche Schaumlöschmittel enthalten jedoch per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen – kurz PFAS. Diese Substan­zen sorgen für eine effektive Bekämpfung von Flüssigkeits­bränden (= Brandklasse B) und waren bisher erforder­lich. Sie sollen jedoch gesundheits- und umweltschädigend sowie schwer abbaubar sein und deshalb in der EU komplett ver­boten werden. Das hat enorme Auswirkungen auf viele Betriebe, in denen PFAS-haltige Schaumfeuerlöscher vorhan­den sind. Markus Dumrath, Leiter der Abteilung Feuerlöscher bei der Minimax Mobile Services GmbH, hat sich intensiv mit dieser Problematik auseinandergesetzt. Er klärt auf und gibt Handlungsempfehlungen:

  • Eintritt, Übergangsfristen und Auflagen

Laut Europäischer Chemikalienagentur (ECHA) muss mit dem PFAS-Verbot schon ab 2024 gerechnet werden[1]. Nach Inkrafttreten wird Betreibern eine Übergangsfrist von nur sechs Monaten eingeräumt, um auf fluorfreie Alternativen umzu­stellen. Danach werden PFAS-haltige Feuerlöscher nur noch unter kaum zu erfüllenden Auflagen erlaubt sein. Dazu gehört unter anderem:

  • Die Verwendung PFAS-haltiger Feuerlöschschäume muss begründet werden – einschließlich einer Bewertung der technischen und wirtschaftlichen Alternativen.

Da es mittlerweile fluorfreie Schaumlöschmittel gibt, lässt sich der Einsatz fluorhaltiger Löschmittel jedoch nur schwer rechtfertigen.

  • PFAS-haltige Feuerlöscher dürfen nur zum Löschen von Flüssigkeitsbränden (Brandklasse B) eingesetzt werden.

Es müsste also sichergestellt sein, dass PFAS-haltige Feuerlöscher nicht bei einem Brand der Brandklasse A verwendet werden. Das hieße, für A-Brände wären gesonderte Feuerlöscher bereitzustellen. Im Brandfall müsste vor dem Löschen geprüft werden, ob es sich um einen A- oder B-Brand handelt. Wichtig: Nach fünf Jahren sind auch bei B-Bränden keine fluorhaltigen Schaumfeuer­löscher mehr zulässig.

  • Betreiber müssen einen standortspezifischen Managementplan für PFAS-haltige Feuerlöschschäume erstellen, der wiederum umfangreiche Vorgaben erfüllen und jährlich aktualisiert werden muss.
  • Alle fluorhaltigen Feuerlöscher müssen mit dem deutlich sichtbaren Hinweis versehen sein „WARNUNG: enthält per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS)“.

Eine Identifizierung und Kennzeichnung aller betroffenen Löscher kann in der Regel nur durch Sachkundige erfolgen, die einen Feuerlöscher im Rahmen der Wartung allerdings nur alle 24 Monate sehen. Somit sollte mit der Kennzeichnung bereits vor dem Verbot begonnen werden.

Das Fluorverbot wird voraussichtlich innerhalb eines Feuerlöscher-Prüfzyklus von 24 Monaten greifen. Es besteht also in diesem Zeitraum bereits Handlungsbedarf für den Austausch PFAS-haltiger Geräte, um nach Eintritt des Verbots vorgaben­kornform ausgestattet zu sein:

  • Was tun bei Ersatz oder Neuanschaffung?

Müssen fluorhaltige Feuerlöscher kurzfristig ersetzt werden oder fordert das Brand­schutzkonzept bei der Erstausrüstung explizit Schaumfeuerlöscher zur Abdeckung der Brandklassen A + B, sollten ab sofort nur noch fluorfreie Schaumlöscher gewählt werden. Diese Geräte müssten mit Inkrafttreten des Fluorverbots nicht kostenaufwendig ausgetauscht oder umgerüstet werden.

Alternativen zum Schaumfeuerlöscher. Sollte das Brand­schutz­konzept oder die Gefährdungsbeurteilung keine Schaum­feuer­löscher für die Brand­klassen A + B fordern, könnten Alter­na­tiven eingesetzt werden:

In vielen Büros und Ver­kaufs­räumen zum Beispiel herrscht häufig nur die Brand­klasse A. Bei normaler Brand­ge­fähr­dung sind hier Feuer­löscher mit Effektiv-Salz­lösung auf Wasser­basis ge­eignet. Das Lösch­mittel ist fluor­frei, um­welt­freund­lich, bio­lo­gisch ab­bau­bar und leistungs­stark. Es löscht selbst schmel­zende Kunststoffgegenstände sehr zuverlässig, deckt jedoch allein die Brandklasse A ab.

In sensiblen Bereichen kann für die Brand­klasse B ein CO2-Feuerlöscher bereitgestellt werden. Das Lösch­mittel ist frei von Fluor, frost­sicher und löscht nahezu rück­stands­los. Es deckt je­doch aus­schließ­lich die Brand­klasse B ab. (Vorsicht beim Ein­satz in Räumen!)

ABC-Pulver­feuer­löscher sind zwar fluor­frei, werden je­doch für Außen­be­reiche, Garagen, chemische Industrie u. ä. empfohlen, da das Pulver nach dem Lösch­ein­satz starke Ver­schmut­zungen hinter­lässt.

  • Was tun bei anstehendem Löschmitteltausch?

Das Schaumlöschmittel im Feuerlöscher wird in der Regel alle 4 – 8 Jahre ausge­wechselt. Wenn Betrei­ber ihre Feuerlöscher also heute erneut mit fluor­hal­tigem Lösch­mittel befüllen lassen, müssen sie davon aus­gehen, dass sie diese bei Ein­tritt des Ver­bots – also weit vor dem nächsten Tausch – nicht mehr ver­wen­den dürfen. Eine Wiederbefüllung mit fluorhaltigem Löschmittel wäre also unwirtschaft­lich. Stattdessen sollte schon jetzt auf fluor­freie Feuerlöscher umgestellt werden.

  • Lassen sich fluorhaltige Schaumfeuerlöscher zu fluorfreien Geräten umrüsten?

Die Möglichkeit einer Umrüstung hängt unter anderem vom Feuerlöschertyp und vom Hersteller ab. Minimax beispielsweise kann ihre Schaum-Tuben-Feuerlöscher ab dem Baujahr 2016 auf fluorfreie Geräten umrüsten. Durch die Entfernung der geschlossenen Tube mit dem fluorhaltigen Löschmittelkonzentrat entfällt aber die Eignung für die Brandklasse B. Sollte nur eine A-Brand-Abdeckung gefordert sein, wäre diese Umrüstung sinnvoll. Eine Umrüstung dieser Geräte ohne Einschränkung der Brand­klasseneignung wird bereits für Anfang 2023 erwartet. Mit einer dann neu zugelassenen Feuerlöschervariante kann die fluorhaltige Schaum-Tube einfach gegen eine fluorfreie getauscht werden.

Grundsätzlich sind bei einer Umrüstung das Alter der Feuerlöscher, der Kosten-Nutzen-Faktor, die sich gegebenenfalls verändernde Brandklasseneignung oder Löschleistung zu berücksichtigen. Umgerüstete Geräte müssen eine gültige Anerkennung durch eine offizielle Zertifizierungsstelle haben.

  • Fazit

Ab 2024 ist mit dem Verbot von PFAS in Schaumfeuerlöschern zu rechnen – mit einer sehr kurzen Übergangsfrist von nur 6 Monaten. Es wird keinen Bestandsschutz für fluorhaltige Feuerlöscher geben. Bei Neukauf, Ersatz oder anstehendem Löschmittel­tausch sollten Betriebe daher schon jetzt auf fluorfreie Alternativen aus­weichen. So lassen sich Folgekosten für Austausch oder Umrüstung bei Eintritt des Verbots ver­meiden. Die Brandklassen, die laut Gefährdungsbeurteilung oder Brand­schutzkonzept abgedeckt sein müssen, sind hierbei zu berücksichtigen.

Auf einer umfangreichen Informationsseite finden Betreiber Hintergrundinforma­tionen, Handlungsempfehlungen und Antworten auf häufig gestellt Fragen zu diesem aktuellen Thema: www.minimax-mobile.com/fluorverbot

[1] Quelle https://echa.europa.eu/de/hot-topics/perfluoroalkyl-chemicals-pfas

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