Unter Berücksichtigung der von einigen Gesetzgebern in die W-Besoldung neu eingeführten Erfahrungsstufen mit Gehaltsaufstieg nach fünf bzw. sieben Jahren und unter Einberechnung der in einigen Ländern gewährten Grundleistungsbezüge ist Bayern bei den monatlichen W3-Grundgehältern Spitzenreiter eines föderalen Besoldungsrankings mit 7.578,60 Euro, dicht gefolgt von Baden-Württemberg (7.578,18 Euro). Ebenfalls in der Spitzengruppe liegen der Bund (7.577,82 Euro) und Sachsen (7.526,45 Euro). Das Mittelfeld führen Brandenburg (7.396,77 Euro), Hamburg (7.255,75 Euro) und Bremen (7.214,91 Euro) an. Dahinter rangieren Berlin (7.160,36 Euro), Rheinland-Pfalz (7.092,65 Euro), Schleswig-Holstein (7.051,96 Euro), Mecklenburg-Vorpommern (7.009,73 Euro) und das Saarland (7.005,93 Euro). Im unteren Mittelfeld liegen Hessen (6.986,71 Euro), Sachsen-Anhalt (6.975,82 Euro) und Nordrhein-Westfalen (6.967,42 Euro). Schlusslichter sind Thüringen (6.945,98 Euro) und Niedersachsen (6.724,43 Euro).
Die Grundgehälter in der W-Besoldung können durch individuelle Leistungsbezüge erhöht werden.
https://www.forschung-und-lehre.de/…
Deutscher Hochschulverband
Rheinallee 18
53173 Bonn
Telefon: +49 (228) 90266-66
Telefax: +49 (228) 90266-80
http://www.hochschulverband.de/