Die EEG-Umlage, auch Ökostromumlage genannt, wurde im Jahr 2000 eingeführt. Mit der Abgabe wird der Ausbau erneuerbaren Energien finanziert. Derzeit beträgt die EEG-Umlage 3,72 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde Strom. Um Stromkunden von den stark gestiegenen Energiekosten zu entlasten, wird die EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 auf null gesetzt – ein halbes Jahr früher als im Koalitionsvertrag ursprünglich vorgesehen.
„Den Preisvorteil geben wir natürlich – wie gesetzlich vorgesehen – vollumfänglich in allen Stromtarifen an unsere Kunden weiter. Ein Vier-Personen-Haushalt spart dieses Jahr durch die Entlastung etwa 150 Euro brutto“, erläutert Thomas Deeg, Leiter der Abteilung Energiehandel, Vertrieb und Marketing bei den Stadtwerken Schwäbisch Hall.
Der Energieversorger wird keine Preisänderungsschreiben an seine Kundinnen und Kunden versenden. „Der Gesetzgeber hat diese Maßnahme ausdrücklich außerhalb des sonst gültigen Rahmens für Preisänderungen umgesetzt, daher erfolgt die Anpassung automatisch. Eine Änderung der Abschlagsbeträge ist damit nicht verbunden“, führt Deeg weiter.
Ab Januar 2023 wird die EEG-Umlage dann endgültig abgeschafft. Der Wegfall der EEG- Umlage ist Bestandteil des Entlastungspakets der Bundesregierung, das als Reaktion auf den Ukraine-Krieg beschlossen wurde. Die daraus entstehende Finanzierungslücke wird künftig vom Bund aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ erstattet.
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