Das Europäische Parlament hat sich am 22. Juni 2022 in Brüssel zur Revision der EU-Emissionshandelsrichtlinie und der Einführung eines CO2-Grenzausgleichs positioniert. Demnach soll unter anderem im Rahmen des Grenzausgleichs die freie Zuteilung von Zertifikaten ab 2027 gekürzt werden und bereits bis 2032 auslaufen.

Dazu Hans Jürgen Kerkhoff, Präsident der Wirtschaftsvereinigung Stahl:

„Mit der Transformation hin zu einer klimaneutralen Stahlproduktion stehen die Unternehmen vor einer erheblichen Herausforderung. Zugleich erleben sie derzeit in Europa extrem dynamische Veränderungen ihrer wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wie insbesondere bei der Energieversorgung. Das Europäische Parlament hat diesen industriellen Realitäten bei seinen Entscheidungen zum Fit for 55 Paket nicht ausreichend Rechnung getragen. Trotz mancher Verbesserungen im Vergleich zum Kommissionsvorschlag wie etwa im Bereich der Stahlexporte oder bei der Berechnung der Benchmarks ist man in Brüssel noch ein erhebliches Stück weit davon entfernt, die europäische CO2-Bepreisung mit den Transformationspfaden der Stahlunternehmen in Richtung Klimaneutralität in Einklang zu bringen. Dies gilt insbesondere für die sogar noch beschleunigte Abschmelzung der freien Zuteilung, die eine massive Belastung für die Investitionen in CO2-arme Produktionsverfahren darstellt. Es ist nun Aufgabe der EU-Mitgliedsstaaten, entscheidend nachzubessern. Es kommt darauf an, dass die Unternehmen in die Lage versetzt werden, ihre Investitionsentscheidungen unter angemessenen politischen Rahmenbedingungen treffen zu können.“

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